Gefährliche Knallerei am Nationalfeiertag

1. August in Luzern: «Zum Mithören verdonnert»

Was hat man davon? Im besten Fall schöne Effekte, im schlimmsten einen Tinnitus.

(Bild: Fotolia)

Feuerwerk ist gefährlich, besonders illegal importierte Knallware. Bei Unfällen drohen Verbrennungen und lebenslange Gehörschäden. Fachleute aus Luzern warnen vor den Gefahren von Feuerwerk und fragen: Müssen wir das Vaterland mit akustischem Terror feiern?

Im April dieses Jahres nahm die Luzerner Polizei im Bahnhof Emmenbrücke drei junge Männer fest. Einer von ihnen hatte in einer S-Bahn im Raum Emmenbrücke einen Pyro-Gegenstand gezündet (zentralplus berichtete). Die Polizei beschlagnahmte in der Folge über 1’000 Böller und Pyros. Die Täter hatten die Ware in Polen bestellt und in Deutschland abgeholt.

Die Verfahren gegen die drei beteiligten Personen seien noch am Laufen, erklärt Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei. Über die mögliche Dauer der Untersuchung kann er keine Angaben machen. Im Zuge dieses Verfahrens werde auch die Legalität der Einfuhr der 1’044 sichergestellten pyrotechnischen Gegenstände abgeklärt. Urs Wigger geht davon aus, dass es im Kanton Luzern wohl «eher selten» vorkommt, dass wie in diesem Fall gleich über 1’000 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt werden.

Verboten: «Lady Cracker» und Knallteufel

Sicher ist: Unter den konfiszierten Gegenständen befanden sich auch sogenannte Bodenknaller. «Feuerwerk, welches auf dem Boden explodiert, ist zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen», erklärt Matthias Simmen, Mediensprecher bei der eidgenössischen Zolldirektion. Ebenfalls verboten seien sogenannte «Lady Crackers», die länger als 22 Millimeter sind oder einen Durchmesser von mehr 3 Millimetern aufweisen, sowie sogenannte «Knallteufel» mit einem Satzgewicht von über 2,5 Milligramm.

«Dass Freiheit und Vaterland mit akustischem Terror gefeiert werden, verstehe ich nicht.»

Beat Hohmann, Akustikexperte Suva

«Werden bei der Einfuhr verbotene Feuerwerkskörper festgestellt, werden die Gegenstände beschlagnahmt. Eine Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz wird bei der örtlichen Polizei zur Anzeige gebracht», sagt Simmen. Im Jahre 2016 seien im Rahmen von Schwerpunktkontrollen allein in einer einzelnen Grenzwachtregion über eine Tonne Feuerwerkskörper festgestellt worden. Eine Statistik führt die eidgenössische Zolldirektion allerdings nicht.

Beschlagnahmtes pyrotechnisches Material.

Von der Luzerner Polizei beschlagnahmtes pyrotechnisches Material (April 2017).

(Bild: zvg)

Offen bleiben muss auch, wie hoch die mögliche Dunkelziffer in diesem Bereich ist. Lulzana Musliu vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) weist darauf hin, dass der Verkehr mit Feuerwerkskörpern in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt. Diese sind aber nicht verpflichtet, dem Fedpol jede festgestellte Widerhandlung mitzuteilen. Im vergangenen Jahr meldeten die Kantone 94 entsprechende Strafbefehle.

Feuerwerkskörper können sehr gefährlich sein

«Bei illegal eingeführtem Material ist die Einhaltung der Schallgrenzwerte nicht sichergestellt. Die Risiken für das Gehör sind dadurch noch grösser», warnt Beat Hohmann, Akustikexperte und Leiter Physik beim Unfallversicherer Suva mit Sitz in Luzern. In einer S-Bahn sei dies erst recht der Fall. Hohmann erinnert daran, dass falscher Umgang mit Feuerwerk fatale Konsequenzen haben könne: «Trommelfellriss, Hörverlust im Bereich hoher Töne und Tinnitus – im besseren Fall für ein paar Tage, im schlechteren Fall lebenslänglich.» Dazu kämen natürlich noch weitere mögliche Verletzungen wie zum Beispiel Verbrennungen.

Sorgt für grosse Kinderaugen: Feuerwerkstand vor Metalli. Dummerweise auch für viel Krach und Rauch.

Ein Stand mit Feuerwerk in Zug.

(Bild: Carlo Schuler / Archivbild)

Auch Adrien Kay, Mediensprecher beim Bundesamt für Gesundheit, erinnert daran, dass Feuerwerkskörper bei unsachgemässem Gebrauch sehr gefährlich sind und neben Verbrennungen auch Gehörschäden verursachen können: «Feuerwerkslärm ist als Impulslärm zu charakterisieren und hohe Schalldruckspitzen können zu Verletzungen im Innenohr führen.» Zur Beurteilung der Gehörgefährdung würden die Grenzwerte für den Arbeitnehmerschutz der Suva herangezogen. Die Schädigungsgrenze bei Impulslärm liege bei 125 Dezibel. Laut Adrien Kay können die Schalldruckspitzen von Feuerwerkskörpern bei unsachgemässem Gebrauch höher liegen.

Alles nur Schall und Rauch?

Stellt sich die Frage, warum nicht ernsthafter nach Alternativen zur sich alle Jahre wiederholenden Knallerei gesucht wird. «Ich würde davon ausgehen, dass meine Umgebung eindrückliche visuelle Effekte mehr schätzt als eine wilde Knallerei», meint Akustikfachmann Beat Hohmann. Das Verdikt «Alles nur Schall und Rauch» könne eben auch vom Feuerwerk auf den Feuerwerker zurückfallen.

Schöne Lichteffekte würden eigentlich fast allen gefallen – und die andern hätten ja die Möglichkeit, wegzuschauen. Bei lauten Knallen hingegen seien die Mitbürger eigentlich zum Mithören verdonnert. «Dass Freiheit und Vaterland mit akustischem Terror gefeiert werden, verstehe ich nicht», sagt der Suva-Experte.

Zuhause dürften diese Feuerwerkskörper nicht gezündet werden – um damit hantieren zu dürfen, ist ein spezieller Ausweis von Nöten.

Zu Hause dürften diese Feuerwerkskörper nicht gezündet werden – um damit hantieren zu dürfen, ist ein spezieller Ausweis von Nöten.

(Bild: azi)

Luzerner Fest zeigt Alternative

Eine interessante Alternative bot das Luzerner Fest vom Juni dieses Jahres. Erstmals verzichteten die Organisatoren auf das bisher übliche Feuerwerk (zentralplus berichtete). Dabei hätten auch die Kosten eine wesentliche Rolle gespielt, meint Daniel Schriber vom OK Luzerner Fest: «Mit Gesamtaufwendungen von rund 100’000 Franken war das Feuerwerk bisher ein sehr grosser Ausgabeposten.» Durch den Verzicht hätten sich auch die Folgekosten bei der Technik, der Sicherheit und dem Verkehr reduziert.

Dafür setzte man mit Lichtshows und Farblichtspielen neue Impulse. «Die neuen Attraktionen sorgten für reges Medieninteresse und auch die Feedbacks der Besucherinnen und Besucher fielen positiv aus», sagt Schriber. Ob und in welcher Form es nächstes Jahr wieder Lichtshows geben werde, sei zurzeit jedoch noch offen. Klar sei, dass die Lichtshows durchaus als Alternative zum Feuerwerk gesehen werden können.

Jährlich verunfallen rund 280 Personen wegen Feuerwerk

Rund 1’700 Tonnen pyrotechnische Gegenstände oder Feuerwerkskörper werden in der Schweiz nach Angabe des Bundesamtes für Polizei (fedpol) pro Jahr verbraucht. Das birgt in mehrfacher Hinsicht Gefahrenpotenzial. In einer Medienmitteilung warnen die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), die Beratungsstelle für Brandverhütung (bfb) und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) vor möglichen Folgen. Die drei Organisationen halten fest, dass sich rund die Hälfte aller Unfälle mit Feuerwerk um den 1. August herum ereignet. Jährlich verunfallen rund 280 Personen beim Umgang mit Feuerwerk. Nicht eingerechnet sind dabei die Unfälle, welche Kinder erleiden. Dazu gibt es keine Zahlen. Zwischen 2011 und 2015 starben zwei Personen und drei blieben lebenslang invalid. Unter anderem erinnern die drei Organisationen daran, dass Kinder von Feuerwerk fernzuhalten sind.

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