In Luzern herrscht Gefahrenstufe Nummer 2

1.-August-Böller trotz erhöhter Waldbrandgefahr? Das musst du beachten

Auf Feuer und Feuerwerk in Waldnähe sollte verzichtet werden. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Am 1. August wird gerne Feuerwerk gezündet. Das ist nicht ungefährlich, gerade nach einer heissen Trockenperiode. Der Kanton Luzern hat deswegen die Waldbrandgefahrenstufe erhöht. Das musst du beachten, falls du ein 1.-August-Feuerwerk planst.

Die Waldbrandgefahr bleibt bestehen – trotz starken Sommergewittern in den letzten Wochen. Wie Urs Felder, Leiter Waldregion Entlebuch des Kantons Luzern sagt, seien die Regenmengen nicht überall ausreichend gewesen. Weiter sorge der Wind für eine raschere Austrocknung des Oberbodens.

Deswegen hat die Abteilung Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern Anfangs dieser Woche in Absprache mit dem kantonalen Feuerwehrinspektorat entschieden, die Gefahrenstufe für Luzern auf die Stufe 2 zu erhöhen.

Das auch in Hinblick auf den 1. August. «Wir wollten die Bevölkerung in Hinblick auf den Umgang mit Feuer und Feuerwerk sensibilisieren», sagt Felder.

Einen Funkenwurf soll man vermeiden

Die Waldbrandgefahr Stufe 2, wie sie aktuell in Luzern vorherrscht, wird zwar als «mässig» eingestuft. Sie ist aber trotzdem ernst zu nehmen. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt soll bei dieser Stufe auf Feuer im Wald oder in Waldnähe verzichtet werden. Was bedeutet das für allfällige Feuerwerke?

«Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung», sagt Felder. «Beim Feuerwerk sollen die Abstände zum Wald oder anderen brennbaren Gegenständen und die Herstellervorgaben unbedingt eingehalten werden.»

Weiter soll man Funkenwurf vermeiden und eine Feuerstelle beim Verlassen unbedingt löschen. Aus eigener Erfahrung weiss Felder nämlich: «Bei unsachgemässem Umgang mit Feuer und Feuerwerk sind auch schon Brände entstanden.»

Neubeurteilung folgt nächste Woche

Obwohl es am Freitag noch einmal heisser werden soll, bleibt der Kanton Luzern vorerst auf Stufe 2. «Eine Neubeurteilung wird Anfang nächste Woche vorgenommen», so Felder.

Je nachdem, ob die angesagten Niederschläge am ersten August-Wochenende dann eintreffen oder nicht, werde über eine allfällige Anpassung entschieden.

Der aktuelle Stand der Waldbrandgefahr in der Schweiz (Stand: 30. Juli 2020). (Bild: Bafu)

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