Luzerner Stadtrat wird keine Anzeige einreichen

VBL-Affäre: Verwaltungsräte nehmen den Hut

Die VBL haben herzlich wenig Freude am nun erschienenen Untersuchungsbericht. (Bild: bic)

Der Knall hatte sich angekündigt, nun ist er erfolgt: Der Luzerner Stadtrat veröffentlicht den Untersuchungsbericht zur Subventionsgelderaffäre rund um die VBL. Der Stadtrat will die Rücktrittsangebote des Verwaltungsrates annehmen – kommt aber selbst nicht mit einer blütenreinen Weste davon.

In einem sind sich die Stadt und die VBL einig: Das gegenseitige Vertrauen hat Totalschaden erlitten. Zwar wird der Stadtrat in der Causa VBL keine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei den Verkehrsbetrieben einreichen, er nimmt jedoch die hängigen Rücktrittsangebote aus dem Verwaltungsrat an.

Somit würden VR-Präsidentin Yvonne Hunkeler, Silvana Beeler Gehrer und Jon Bisaz ihren Sitz räumen. Speziell: Das Angebot von VBL-Direktor Norbert Schmassmann, den Hut ebenfalls zu nehmen, lehnt der Stadtrat ab – dies liege in der Verantwortung des Verwaltungsrats.

Die betreffenden VR-Mitglieder wollen per sofort zurücktreten, wie sie nun mitteilen. Der Stadtrat wollte hingegen einen «geregelten Übergang». Heisst: die VR-Mitglieder würden bis zur nächsten GV noch im Amt bleiben – ab dann soll ein Übergangs-VR übernehmen.

Anders als der Stadtrat sieht es die Geschäftsprüfungskommission der Stadt Luzern: Sie empfiehlt, Anzeige gegen die Verantwortlichen bei der VBL zu erstatten, «um eine allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeit zu klären», wie es in einer Medienmitteilung heisst.

Gewinne aus Subventionsgeldern erzielt

Der Untersuchungsbericht komme klar zum Schluss, dass die VBL im Zeitraum von 2010 bis 2017 eine Verrechnungspraxis verfolgt habe, die zu überhöhten Abgeltungen für die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr geführt hat. So lautet eine zentrale Erkenntnis, die der Stadtrat aus dem Bericht gewonnen hat und auf die er seine Entscheide stützt.

Der Bericht bestätige die Vermutungen, dass die VBL Gewinne erzielt hat, die teilweise aus dem subventionierten Bereich des Linienverkehrs stammen, schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung. Dies ist nicht zulässig. Fast 180 Seiten dick ist der nun vorliegende Untersuchungsbericht. Im Folgenden die Antworten zu 11 der wichtigsten Fragen rund um den Bericht:

1. Um was geht es in diesem Bericht?

Zur Erinnerung: Die VBL stehen im Verdacht, rund 16,7 Millionen Franken zu viel an subventionierten Geldern erhalten zu haben. Der Kern des Problems liegt darin, dass die VBL in mehrere Unterfirmen aufgeteilt ist – man spricht von einer Holdingstruktur. Für gegenseitige Dienstleistungen verrechneten diese Unterfirmen jeweils einen Zins auf das eingesetzte Kapital.

Das ist in der Privatwirtschaft gang und gäbe. Im öffentlichen Bereich aber bedeutet dies, dass die öffentliche Hand wegen der hohen internen Zinsen mehr in das Konstrukt VBL pumpt, als für die erbrachten Dienstleistungen tatsächlich nötig wäre. Mehr dazu liest du hier. Der vorliegende Bericht sollte untersuchen, wie es zu dieser Affäre kommen konnte und wer die Verantwortung dafür zu tragen hat.

2. Was sagt der Bericht zur VBL-Verrechnungspraxis?

In dieser leidigen Geschichte liegen gleich mehrere Hunde begraben. Einer der grössten betrifft die Legitimität der oben genannten Verrechnungspraxis. Der Untersuchungsbericht kommt zum Schluss, dass die VBL und ihre Untergesellschaften als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind und nicht als einzelne, unabhängige Unternehmen.

Unter dieser Voraussetzung müsse die «geübte Verrechnungspraxis als rechtswidrig bezeichnet werden», heisst es im Untersuchungsbericht. Die Berufung der VBL auf das Trennungsprinzip sei demnach rechtsmissbräuchlich.

3. Haben sich die VBL-Chefs persönlich bereichert?

Die Untersuchung sollte unter anderem die Frage beantworten, ob jemand der Beteiligten einen finanziellen Nutzen aus der ganzen Sache gezogen haben könnte. Zwar seien die Geschäftsergebnisse ein Kriterium für die Ausrichtung der Boni für die Geschäftsleitung gewesen, es gebe jedoch keine Hinweise darauf, «dass Mitglieder der Geschäftsleitung in erster Linie durch die Aussicht auf einen Bonus zu einem bestimmten Verhalten im Zusammenhang mit der Verrechnung von Leistungen zugunsten der VBL AG motiviert gewesen wären».

«Die Untersuchung hat keine Hinweise darauf ergeben, dass Mitglieder der Geschäftsleitung in erster Linie durch die Aussicht auf einen Bonus zu einem bestimmten Verhalten im Zusammenhang mit der Verrechnung von Leistungen zugunsten der VBL AG motiviert gewesen wären oder abgesehen von Boni einen finanziellen Nutzen aus der Verrechnungspraxis gezogen hätten.»

Auszug aus dem Bericht der Kanzlei Recht & Governance

Der Verwaltungsrat sei stattdessen vielmehr bestrebt gewesen – nach seinem Verständnis – «unternehmerisch richtig» zu handeln und die Gewinnvorgaben der Stadt als Eignerin der VBL zu erfüllen. Tatsächlich flossen jährlich Millionen in die Kasse der Stadt (zentralplus berichtete).

4. Welches Ziel wurde stattdessen mit dieser Praxis verfolgt?

Genau das sei der eigentliche Zweck dieser Holdingstruktur: Gewinne und Dividenden an die Stadt Luzern zu sichern. Zu diesem Zweck habe man auch in Kauf genommen, die zwingenden Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes zu umgehen – insbesondere das Gewinnverbot bei der Plankostenrechnung.

Diese Ausgestaltung der Holdingstruktur, zusammen mit der Weigerung, den Bestellern – namentlich dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) – Einblick in die Zahlen der Muttergesellschaft zu gewähren, liessen das Vorgehen rechtsmissbräuchlich erscheinen, ist im Bericht zu lesen.

5. Was sagt der Bericht zur Führungsriege der VBL?

Das Urteil des Berichts ist klar: Die Verantwortlichen der VBL haben sich «nicht einwandfrei verhalten», wie es darin heisst. Die Holdingstruktur wurde mit der erklärten Absicht errichtet, Gewinne – auch aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs – ‹ins Trockene› zu bringen, um der Dividendenerwartung der Stadt Luzern auch in Zukunft entsprechen zu können.

Nicht zu rechtfertigen sei «die beharrliche Weigerung der VBL AG, die konzerninternen Verhältnisse den Bestellern gegenüber offenzulegen», heisst es im Bericht weiter. Also offenzulegen, wie man wirklich abrechnet. In diesem Punkt habe die VBL ungenügend oder nicht wahrheitsgemäss informiert.

Zwar seien sowohl beim VVL wie auch beim Bundesamt für Verkehr (mehr über dessen Rolle in der Affäre liest du hier) Fehler gemacht worden oder die VBL-Praxis nicht kritisch genug hinterfragt worden. «Dies ändert allerdings nichts daran, dass in erster Linie die VBL in der Pflicht stand und steht, ihre Aufgaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und auch laufend selbstkritisch zu prüfen, ob dies auch der Fall ist. Diese Selbstkritik hat die VBL vermissen lassen», so das Urteil des Berichts.

6. Was sagt der Bericht zum Wissensstand des Stadtrates?

Im Verwaltungsrat der VBL sitzt der Luzerner FDP-Stadtrat Martin Merki. Er hat den Sitz 2015 von Manuela Jost (GLP) übernommen. Von Beginn dieser Affäre weg stand denn auch die Frage im Raum, seit wann und inwiefern der Stadtrat von der Problematik bei der Rechnungslegung der VBL wusste oder gewusst haben könnte.

Dies sei laut Bericht erst am 30. Oktober 2019 der Fall gewesen. An diesem berichteten Yvonne Hunkeler, VR-Präsidentin der VBL und Direktor Norbert Schmassmann, dem Stadtrat über eine «rückwirkende Revision bei der VBL, im Auftrag des Verkehrsverbundes Luzern.»

Der Stadtrat habe nach Angaben von Finanzdirektorin Bitzi bis zu diesem Zeitpunkt nicht das Gefühl, es liege in dieser Hinsicht «etwas in der Luft». Auch der Vertreter des Stadtrats im Verwaltungsrat, Martin Merki, könne sich nicht erinnern, dass dieses Thema bereits vor dem 30. Oktober 2019 zur Sprache gekommen wäre, heisst es im Bericht. Das sei möglicherweise etwa in einer Kaffeepause der Fall gewesen. Jedenfalls sei vor dem 30. Oktober 2019 darüber «nicht strukturiert und vorbereitet als Traktandum darüber diskutiert» worden.

7. Was sagt der Bericht zur Rolle des Stadtrates im VBL-Verwaltungsrat?

Insbesondere die Rolle des Stadtratsmitglieds im Verwaltungsrat der VBL wirft diesbezüglich Fragen auf. Dessen Rolle innerhalb des VR scheint nicht wirklich geklärt zu sein. So äusserte der VBL-Direktor Schmassmann an der Anhörung die «Erwartung, dass das Stadtratsmitglied im VR wichtige Infos als Bringschuld in den Stadtrat einbringt».

«Ich habe nie im Stadtrat gesagt, wir hätten ein Problem. Ich hatte ja keine Veranlassung, anzunehmen, dass nicht informiert wurde.»

Zitat von Stadtrat und VBL-VR-Mitglied Martin Merki im Bericht der Kanzlei Recht & Governance

Dies aber ist scheinbar nicht geschehen. Merki wird im Bericht so zitiert, dass er davon ausgegangen sei, dass die zuständige Finanzdirektorin, Franziska Bitzi Staub, direkt von der VBL informiert worden sei. «Ich habe nie im Stadtrat gesagt, wir hätten ein Problem. Ich hatte ja keine Veranlassung, anzunehmen, dass nicht informiert wurde», so Merki.

Zudem sei er als Mitglied des VR der Firma VBL verpflichtet und lediglich Delegierter des Stadtrates. Weiter hätten die Stadtratskollegen nie eine entsprechende Erwartung geäussert, im Gegenteil: Es sei immer die Mei- nung gewesen «Nein, du bist ja Mitglied der Firma und denen auch verpflichtet, du hast ja eine Schweigepflicht.»

Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Einsitz von Exekutivmitgliedern in Leitungsgremien öffentlicher Unternehmen mehr Nach- als Vorteile bringe und kritisch zu hinterfragen sei.

Der Stadtrat zieht hier nun Konsequenzen: Merki zieht sich aus dem VR zurück. Der Stadtrat prüfe nun, ob die städtische Vertretung im Übergangs-Verwaltungsrat der VBL durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewährleistet werden kann. Das Beteiligungsmanagement der Stadt soll zudem grundsätzlich überprüft werden.

8. Und wer trägt laut dem Bericht die Verantwortung in dieser Sache?

Wer ist für eine allenfalls unrechtmässige Verrechnungspraxis verantwortlich? So lautet eine weitere zentrale Frage, die der Untersuchungsbericht beantworten sollte. Für die Verfasser des Berichts ist der Fall klar: «Die Verantwortung für gesetzeskonformes Verhalten oblag und obliegt nach den gesetzlichen Vorgaben in erster Linie den Unternehmen selbst.»

Eine «moralische und politische Verantwortung» für ein Fehlverhalten – wie es die VBL dem Stadtrat vorwirft – könnte angenommen werden, wenn die betreffenden Stellen über die Unrechtmässigkeit des Verhaltens informiert gewesen wären. «Das traf indes im vorliegenden Fall nicht zu. Die VBL beteuerte immer wieder, sie habe sich vollständig und einwandfrei an die rechtlichen Vorgaben gehalten», heisst es im Bericht weiter

Keine Verantwortung für die Geschäftstätigkeit als solch trage die Generalversammlung der Aktionäre und damit auch nicht die Stadt Luzern als Alleinaktionärin der VBL AG.

9. Was sagen die VBL zum Bericht?

Es war anzunehmen, dass man bei der VBL «not amused» sein würde. Auszüge wurden den befragten VR-Mitgliedern vorab zur Stellungnahme zugestellt. Alleine schon diese Auszüge seien, aus Sicht der VBL-Verantwortlichen, derart vorverurteilend, dass sich die VBL zunächst (vergeblich) an den Stadtrat und danach an die Öffentlichkeit wendete. Mehrere Verwaltungsratsmitglieder ihren Rücktritt anboten (zentralplus berichtete). Dieses Angebot will der Stadtrat nun annehmen.

In ihrer Stellungnahme lassen die VBL kaum ein gutes Haar am Untersuchungsbericht und werfen ihm eine Litanei an Mängeln vor. «Der Wohl gravierendste Mangel des Berichts ist, dass er absolut keine verbindlichen Aussagen zur Schlüsselfrage macht: Zur Rechtmässigkeit der geforderten Zahlung von rund 16 Millionen Franken», schreiben die VBL.

Im Bericht werde auch nicht fundiert genug untersucht, wie sich die Eignerstrategie und das Dividendenziel der Stadt auf die Praxis bei der VBL ausgewirkt haben. Der Bericht zeige ja schliesslich auf, «dass Stadtrat und Parlament an die VBL über Jahre eine eindeutige Gewinnerwartung hatten».

Generell erachtet man bei der VBL die «Tonalität» im Bericht als problematisch, einseitig, lückenhaft und wertend. Unklare Sachverhalte würden in den meisten Fällen zu Ungunsten der VBL jedoch zumeist zu Gunsten von VVL, BAV und der Stadt Luzern ausgelegt.

Schliesslich sei die Rechtslage nach wie vor nicht geklärt. Aus Sicht der VBL nehme der vorliegende Bericht eine Vorverurteilung vor. Wohl auch deshalb habe man seitens der VBL nun ein juristisches Kurzgutachten erstellen lassen.

10. Was steht im rechtlichen Gutachten der VBL?

Wenig überraschend kommt dieses zum Schluss, dass die Verantwortlichen der VBL sich in keiner Weise strafbar gemacht haben. Weder von Täuschung noch von Betrug könne die Rede sein. Das Gutachten unterstreicht den VBL-Standpunkt, dass man zu jeder Zeit nach Treu und Glauben gehandelt habe.

Das Gutachten stärkt auch die bereits vom Verwaltungsrat geäusserte Befürchtung, dass dieser sich unter Umständen strafbar machen würde, wenn er ohne Zustimmung der Eignerin – also der Stadt – und ohne Bestätigung der Rechtmässigkeit der Forderung die Zahlung leisten würde. Eine Zahlung unter diesen Umständen könnte als «pflichtwidrige Schädigung im Sinne der ungetreuen Geschäftsbesorgung» gesehen werden, so der Befund des Juristen Stefan Maeder.

11. Wie geht es nun weiter?

Über kurz oder lang wird die Sache vor einem Gericht landen. Der «Blick» spekulierte zuletzt, ob das Bundesamt für Verkehr Anzeige einreichen würde (zentralplus berichtete). Auch der VVL zog rechtliche Schritte in Betracht, die angegriffenen VBL jedoch ebenfalls (zentralplus berichtete). Die VBL würde eine solche Strafuntersuchung begrüssen, wie sie nun mitteilt. «Die Strafuntersuchung ermöglicht es zumindest teilweise, sowohl die Rechtslage zu klären, wie auch die Mängel im Bericht von Recht & Governance auszugleichen», heisst es in einer Medienmitteilung.  

Bei der VBL soll nun zunächst ein «Übergangs-VR» installiert werden, wie der Stadtrat mitteilt. «Dieser wird umgehend mit dem Verkehrsverbund Luzern und dem Bundesamt für Verkehr klären, ob und wie viel Abgeltungen in den Jahren 2010 bis 2017 zu viel bezogen wurden und zurückgezahlt werden sollen», wie der Stadtrat mitteilt.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Hafen
    Hans Hafen, 23.11.2020, 10:28 Uhr

    Fazit: VBL wieder vollverstaatlichen. Und damit erneut der parlamentarischen Kontrolle unterstellen! Die Sparte «Reisen» kann die VBL ohne Probleme in eine andere, private Gesellschaft auslagern, wenn die doch so rentabel ist (von mir aus auch eine Holdingstruktur). Prophylaktisch sollte jetzt auch mal bei allen anderen pseudoprivaten Gesellschaften mit Öffentlichkeitscharakter ganz genau hingeschaut werden: ewl, Viva Luzern AG, Hallenbad AG usw. Ebenso müsste zwingend die Rolle der Beratungsgesellschaft BDO Visura unter die Lupe genommen werden. Von dort pfeift nämlich der Privatisierungswind in Richtung öffentliches Eigentum!

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  • Profilfoto von paul
    paul, 20.11.2020, 10:00 Uhr

    filz luzern. gelder in hohen mengen werden „erarbeitet /erschlichen“ wie auch immer …. und der stadtrat lässt das ganze mit rücktritten anhacken. toll. unsere gelder. würde otto normal soetwasmachen …… gebr doch dem vr noch eine tolle abfindung ….

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