Kanton soll «staatspolitisch aufräumen»

Hans Stutz fordert mehr Unabhängigkeit für Luzerner Justiz

Kantonsrat Hans Stutz will das Justizgesetz anpassen. (Bild: ber/zvg)

Gegen die eigenen Leute zu ermitteln, bringt Staatsanwältinnen und Polizisten in ein moralisches Dilemma. Kantonsrat Hans Stutz (Grüne) will deshalb das Justizgesetz anpassen. Er fordert, dass solche Fälle künftig konsequent ausserkantonal untersucht werden.

«Wo das Vertrauen fehlt, spricht der Verdacht», sagte der Philosoph Laotse einst. Unser Gesellschaftssystem basiert auf dem Vertrauen der Bevölkerung, dass die Behörden ihre Arbeit gut machen. Schwindet dieses Vertrauen, gerät das ganze System ins Wanken.

Vor diesem Hintergrund hat Kantonsrat Hans Stutz (Grüne) jetzt eine Motion eingereicht: Sie soll die Unabhängigkeit der Justiz in Luzern stärken. Und damit das Vertrauen, das ihr entgegengebracht wird.

Hans Stutz fordert die Regierung auf, das kantonale Justizgesetz um einen entscheidenden Abschnitt zu ergänzen. Neu sollen Strafuntersuchungen gegen Mitglieder des Kantonsrats, der Regierung, der Staatsanwaltschaft oder des Kantonsgerichts konsequent von ausserkantonalen Ermittlerinnen geleitet werden.

Ausserkantonale Untersuchungen sind möglich ...

Schon heute kann die Staatsanwaltschaft solche Fälle «abgeben». So hat sie beispielsweise 2016 im Fall Malters einen Staatsanwalt aus dem Kanton Aargau mit der Untersuchung beauftragt (zentralplus berichtete). Der Sohn einer Frau, die bei einem Polizeieinsatz starb, hatte damals dem Chef der Kriminalpolizei sowie dem Polizeikommandanten fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Richten sich die Vorwürfe nicht an Kadermitarbeiter, so führt die Staatsanwaltschaft Luzern die Untersuchung gegen Polizistinnen in der Regel selber. So beispielsweise im Fall von Heidi Joos (zentralplus berichtete).

... aber sie sind die Ausnahme

Die Alt-Kantonsrätin hatte der Luzerner Polizei 2020 vorgeworfen, sie misshandelt zu haben, als sie bei einer Mahnwache festgenommen wurde. In diesem Fall betrachtete sich die Staatsanwaltschaft als «unabhängig genug», um die Ermittlungen selber zu leiten. Das Verfahren gegen die Polizisten wurde kurz darauf eingestellt.

«Jeder Anschein der Befangenheit der Justiz muss vermieden werden.»

Hans Stutz, Grüne-Kantonsrat

Fakt ist: Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten im Normalfall eng zusammen. Die Staatsanwältin leitet die Verfahren und ordnet beispielsweise Hausdurchsuchungen an, die dann durch Polizisten vorgenommen werden. Es gibt kaum Fälle, in denen nicht zusammengearbeitet wird.

Kritik von Amnesty International

Dass Vorwürfe gegen Polizisten von Staatsanwälten untersucht werden, die beruflich eng mit den Beschuldigten verbunden sind, sorgt bei Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International schon lange für Kritik. «Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass die Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei die Ermittlungen beeinflusst», sagte Sprecher Beat Gerber 2021 gegenüber zentralplus.

Hans Stutz will damit nun aufräumen. «Jeder Anschein der Befangenheit der Justiz muss vermieden werden», findet der Kantonsrat. Den Luzerner Behörden fehlt aus seiner Sicht die «Sensibilität» bei Fragen der Befangenheit und der Transparenz. Sein Fazit: «Staatspolitisch ist der Kanton Luzern heute nicht gut aufgestellt», sagt er im Gespräch mit zentralplus.

Luzerner Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Justizdirektor

In der Motion erwähnt er als Beispiel die Strafanzeige gegen Regierungsrat Paul Winiker wegen einer Teilnahme an der FCL-Cupfeier während der Corona-Pandemie (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft Luzern führte das Verfahren gegen den Justizdirektor – und stellte es ein.

«Staatspolitisch ist der Kanton Luzern heute nicht gut aufgestellt.»

Hans Stutz, Grüne-Kantonsrat

Als 2018 ein Begünstigungsverdacht im «Fall Villiger» aufkam, habe die Oberstaatsanwaltschaft den Fall erst nach «massivem medialem und politischem Druck» durch ausserkantonale Staatsanwälte untersuchen lassen (zentralplus berichtete). Auch das schmälert gemäss Hans Stutz das Vertrauen in die Justiz.

Schon damals hätten «namhafte Rechtsexperten dem Kanton Luzern ein Gesetzgebungsdefizit» attestiert. Deshalb soll nun das Prinzip der ausserkantonalen Strafuntersuchungsbehörden bei möglicher Befangenheit im Gesetz verankert werden, wenn es nach Hans Stutz geht. Die Antwort der Regierung steht noch aus.

Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt

Anlass für den Vorstoss dürfte ein Fall sein, der kürzlich Schlagzeilen gemacht hat. SP-Kantonsrat Hasan Candan hatte der FDP-Kantonsrätin Irene Keller im Mai vorgeworfen, sie hätte das Kommissionsgeheimnis verletzt (zentralplus berichtete).

Sie hatte im Mai 2020 als Präsidentin der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) an ein anderes Kantonsratsmitglied die Information weitergegeben, dass im Zusammenhang mit dem VBL-Skandal eine PUK wieder traktandiert werden soll. Die Staatsanwaltschaft Luzern sah darin keine Amtsgeheimnisverletzung – und stellte das Verfahren ein.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 24.06.2022, 08:29 Uhr

    Herr Stutz, ich wünsche Ihnen viel Kraft und Ausdauer beim Kampf gegen die verfiltzten Justiz und Sicherheitsorganisationen im Kanton Luzern.
    Luzern ist einer der letzten Kantone welche noch solche Strukturen pflegt und sich nicht davon Trennen will. Offenbar profitieren einige » wichtige» Leute davon … Das Volk ist denen absolut egal und höchstens lästig, bei ihrem Streben nach Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten der jeweiligen Interessenvertreter …

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  • Profilfoto von Trömpeterli
    Trömpeterli, 23.06.2022, 12:17 Uhr

    Höchste Zeit. Wer – ausser den mächtigen – möchte in einer Bananenrepublik leben?

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  • Profilfoto von Ludwig
    Ludwig, 23.06.2022, 10:28 Uhr

    Das Luzerner Kantonsgericht, die Luzerner Polizei und die Luzerner Stawa haben mit ihren gegenseitigen Gefälligkeiten jegliches Vertrauen verspielt und dienen bestenfalls als Komödie. Mit Rechtsstaatlichkeit haben alle drei gar nichts d.h. überhaupt nichts zu tun.

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  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 23.06.2022, 09:16 Uhr

    Der Kantonsrat wäre gut beraten, dieser – überfälligen, staatspolitisch wichtigen – Motion über politische Gräben hinweg zuzustimmen: Wenn eine präzisierende kantonale Ausstandsregelung fehlt, kann ein von der Staatsanwaltschaft nicht beachteter Ausstand gemäss Art. 58 StPO nur von «einer Partei» rechtlich durchgesetzt werden. Nun handelt es sich bei den hier «heiklen» Fällen (u.a. Villiger, Winiker, Keller/Candan) meist um Delikte gegen öffentliche Interessen, so dass keine Privatperson eine solche Parteistellung (als Geschädigte) hätte – was jeglichen Rechtsschutz gegen befangen geführte Untersuchungen ausschliesst. Die Gesetzesnovelle dient letztlich dem Vertrauen in die Behörden, indem sie die Gewaltenteilung stärkt.

    Loris Fabrizio Mainardi, lic.iur.

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