Interpellation der Zuger ALG

Eurochem: Linke wollen Antworten zum Umgang mit Medien

Die Linke soll in der Zuger Regierung ebenfalls vertreten sein, findet ALG-Kantonsrat Luzian Franzini. (Bild: Screenshot Live-Stream/zvg)

Neue Entwicklungen im Fall Eurochem: Die Zuger ALG will in einem weiteren Vorstoss Antworten dazu, wie sich die Zuger Regierung in den letzten Wochen gegenüber der Öffentlichkeit verhalten hat. Was Finanzdirektor Heinz Tännler seit Monaten als Bagatelle abtut, entwickelt sich zu einer Grundsatzdebatte über das Verhältnis zwischen Staat und Medien.

Die Zuger ALG will es genau wissen. Nachdem die Alternativen im Zusammenhang mit der Causa Eurochem bereits eine Kleine Anfrage an die Regierung gerichtet hatte, doppelt sie jetzt mit einem weiteren Vorstoss nach. «Welches Verständnis von Medienfreiheit & Transparenz hat der Regierungsrat?», fragt die Partei in einer am Dienstag eingereichten Interpellation.

Darin verlangen die Alternativen Antworten zu folgenden Fragen: «Auf welcher gesetzlichen Grundlage übernimmt die Staatskasse die Anwaltskosten von Regierungsrat Heinz Tännler?» «Wie erklärt sich der Regierungsrat den Widerspruch, dass die Korrespondenz mit dem Anwalt privat sein soll, die Kosten jedoch von der Staatskasse getragen werden?» Oder: «Müssen auch andere Medien damit rechnen, dass sie bei kritischen Fragen mit Anwälten konfrontiert werden?»

Medienfreiheit ist seit längerem Politikum

In Zug brodelt es, das Verhältnis zwischen Staat und Medien ist Politikum. Neben der ALG hatte sich unlängst die SVP in den Diskurs eingeschaltet. In einem eigenen Vorstoss will die Kantonsratsfraktion wissen, wer unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz Dokumente aus der Zuger Verwaltung geholt hat. Die SVP vermutet, das waren die Medien und vertritt die Haltung, das Öffentlichkeitsgesetz sei nicht für sie geschaffen worden, da sie ihre Informationen von den staatlichen Medienstellen erhalten (zentralplus berichtete).

Als Beispiel nennt die SVP die Bestrebungen von zentralplus. Im Fall Eurochem haben wir uns mehrmals auf das Öffentlichkeitsprinzip berufen – und scheiterten teilweise. Die Regierung weigerte sich etwa, den Mailverkehr zwischen Tännler und seinem Anwalt oder zwischen der Finanzdirektion und Eurochem-Vertretern herauszugeben (zentralplus berichtete).

ALG fragt, ob man Passagen nicht einfach hätte schwärzen können

Auch zu dieser Haltung verlangt die ALG Klärung. Die Regierung hatte das Zurückhalten des Mailverkehrs unter anderem damit begründet, dass der Erfolg des Wirtschaftsplatzes Zug auf Vertrauen zwischen Behörden und Unternehmen basierte: «Sofern jeglicher Mailverkehr – selbst wenn teilweise geschwärzt – an alle Interessierten herausgegeben werden müsste, würde dieses Vertrauensverhältnis massiv gestört», schrieb die Regierung an zentralplus als sie erklärte, weshalb sie die E-Mails nicht herausgibt.

Das lässt die ALG nicht uneingeschränkt gelten. Erstens fragt sie im Vorstoss, ob mit dieser Argumentation nicht jegliche Korrespondenz zwischen Behörden und Unternehmen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden müsste. Und sie will wissen: «Können allfällige Teile, welche Geschäftsgeheimnisse enthalten, nicht einfach geschwärzt werden?»

Nun liegt es an der Regierung, Antworten auf die Fragen zu liefern. Spätestens, wenn diese vorliegen, wird die Causa Eurochem erneut Politikum im Kanton Zug.

Verwendete Quellen
  • Interpellation der Zuger ALG vom 14. Februar
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Rosa Luxemburg
    Rosa Luxemburg, 15.02.2023, 12:16 Uhr

    Ecklige Fragen, die da gestellt werden 🙂 richtig so.

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    • Profilfoto von Toni Cash
      Toni Cash, 15.02.2023, 16:58 Uhr

      Zentralplus-Journis machen Ihr Job goldrichtig. Lasst Euch nicht entmutigen und kämpft weiter für das ehrliche Volk(Robin Hood dankt dafür)

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