Abstand nicht eingehalten

Luzerner Polizei büsste letztes Jahr 2055 «Corona-Sünder»

Wer gegen die Corona-Massnahmen verstiess, wurde im Frühling 2020 von der Luzerner Polizei gebüsst. (Bild: Adobe Stock)

Während des Lockdowns im Frühling 2020 durften sich im öffentlichen Raum nicht mehr als fünf Personen nebeneinander aufhalten. Dies bescherte der Luzerner Polizei einiges an zusätzlichen Aufwand.

Während des durch den Bundesrat angeordneten Lockdowns im Frühling 2020 hat die Luzerner Polizei 2055 Ordnungsbussen ausgestellt. Dies teilte sie am Donnerstag an einer Pressekonferenz mit.

Gebüsst wurde, wer sich in einer Menschenmenge von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum aufhielt - oder den Abstand von mindestens zwei Metern gegenüber anderen Personen nicht einhielt.

Im Frühling 2020 konnte die Polizei bei Verstössen gegen die Corona-Verordnung direkt Bussen verteilen, weil damals die «ausserordentliche Lage» galt. Danach hatte die Polizei keine rechtliche Grundlage mehr ,selber und direkt Ordnungsbussen aussprechen, wenn gegen die Corona-Massnahmen verstossen wurde.

Beschwerden häuften sich

Das heisst: Sie zeigte die Betroffenen bei der Luzerner Staatsanwaltschaft an. Sie tat dies 2020 in 144 Fällen – primär betrafen dies Verstösse gegen die Maskenpflicht (zentralplus berichtete). Seit dem 1. Februar kann die Polizei direkt Ordnungbussen verteilen, wenn sie Verstösse gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie feststellt. Sie zwischen 50 und 200 Franken. Grundlage dafür ist das Covid-19-Gesetz.

Die Aufgabe, die Corona-Massnahmen durchzusetzen, war für die Luzerner Polizei teils eine undankbare. Es gab 161 Beschwerden, «insbesondere wegen der Covid-Massnahmen», wie es im Geschäftsbericht heisst (Vorjah 113). Die Zahl der Strafanzeigen gegen Polizisten hat hingegen abgenommen. Es waren 2020 lediglich 23, im Vorjahr waren es 40.

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