SP Luzern kritisiert den FDP-Kantonsrat

Listiger Vorschlag des Gewerbedirektors löst Empörung aus

Gaudenz Zemp hat in einem Leserbrief seine umstrittene Idee zur Anstellung von Ausländern formuliert. (Bild: Jakob Ineichen)

Damit ausländische Angestellte die Schweizer Sozialwerke weniger belasten, rät FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp den Arbeitgebern zu einem Trick – und provoziert damit Kritik.

Gaudenz Zemp, Direktor des Luzerner KMU- und Gewerbeverbands, hat sich in einem Leserbrief zur Begrenzungsinitiative geäussert. Darin schreibt er, dass es «effektiv ein Problem» sei, dass Ausländer trotz einer Kündigung ihrer Stelle meist in der Schweiz bleiben und die Sozialwerke belasten würden.

Die SVP-Initiative, die am 27. September an die Urne kommt, ist laut dem FDP-Kantonsrat aber keine gute Lösung, da sie für die Wirtschaft zu grosse Risiken beinhalte. Gaudenz Zemp macht darum einen anderen Vorschlag: «Umgehend ansetzen kann jeder Arbeitgeber, indem er ausländischen Arbeitnehmenden keinen unbefristeten Vertrag gibt», so Zemp im Leserbrief, der am Freitag in der «Luzerner Zeitung» und im «Willisauer Bote» abgedruckt wurde. «Stattdessen kann er schon heute diesen auf 364 Tage befristen.» 

SP kritisiert «menschenverachtende» Haltung

Der Kanton werde dem Betroffenen dann einen L-Ausweis ausstellen. Die Kurzaufenhaltsbewilligung zwinge ihn dazu, die Schweiz nach einem Jahr wieder zu verlassen. «Ausser natürlich man verlängert den Vertrag wieder befristet um 364 Tage», schreibt Zemp im Leserbrief. Diese Vorgehensweise sei zwar mit einem gewissen Mehraufwand verbunden, der aber überschaubar sei.

Die Idee hat umgehend Kritik ausgelöst. Die SP Kanton Luzern prangert Zemps Vorschlag als «menschenverachtend und illegal» an. «Ausländische Arbeitskräfte sind für ihn Gebrauchsgegenstände, welche die Bosse beliebig wieder zurückgeben können, wenn sie nicht mehr benötigt werden», schreibt die Partei auf Facebook. Solche «Kettenverträge» seien vom Bundesgericht als illegal beurteilt worden.

Die SP prangert den Vorschlag von Gaudenz Zemp an:

Als Kettenarbeitsverträge werden befristete Anstellungen genannt, die planmässig immer wieder verlängert werden. Sie gelten nur als zulässig, wenn für die Befristung sachliche Gründe vorliegen und diese nicht dazu dient, bestehende Gesetze zu umgehen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Rudolf Borter
    Rudolf Borter, 12.09.2020, 08:58 Uhr

    Herr Zemp glaubt, das sei eine Hintertür, um das menschenverachtende «Saisonnierstatut» heimlich wieder aufleben zu lassen. Er hat aber die Rechnung ohne den Wirt, das Bundesgericht, gemacht.

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