Jetzt kommt eine saftige Schadensersatzforderung

Kanton Luzern hat bei der Entlassung des Luzerner Asylchefs gepfuscht

Die Entlassung von Adrian Portmann war rechtswidrig, sagt das Kantonsgericht. (Bild: zvg)

Der ehemalige Asylchef des Kantons Luzern musste seinen Arbeitsplatz im Juni 2018 per sofort räumen. Der Schock über die für ihn demütigende Freistellung sass tief ­– und hatte massive gesundheitliche Auswirkungen. Jetzt zeigt ein Urteil des Kantonsgerichts: Die Kündigung war rechtswidrig.

Der Rauswurf vor zwei Jahren kam für Adrian Portmann, den damaligen Luzerner Asylchef, ganz und gar unerwartet. Nach Unstimmigkeiten mit seiner Vorgesetzten hiess es im Juni 2018 plötzlich, er müsse seinen Posten räumen (zentralplus berichtete).

Er sei «für den Job nicht in der Form geeignet, wie es sich die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) vorstelle», teilte ihm die Dienststellenleiterin mit. Sie kündigte an, das Arbeitsverhältnis per Oktober aufzulösen – und stellte ihn per sofort frei.

«Es war ein schockartiges, traumatisierendes Erlebnis, auch in Anbetracht der besonders unwürdigen Umstände, unter denen das vollzogen wurde», sagt Adrian Portmann heute über den Moment, der sein Leben auf einen Schlag veränderte.

Sein Körper reagierte mit einer sogenannten Anpassungsstörung. Dabei handelt es sich um eine psychische Reaktion auf starken sozialen Stress, die von den Symptomen her an eine Depression erinnert. Seine Ärztin schrieb ihn zu 100 Prozent krank.

Wer krank ist, kann nicht gekündigt werden

Was bisher nicht bekannt war: Das Arztzeugnis zwang die Dienststelle, die angekündigte Entlassung des Asylchefs zu sistieren. Ist jemand krank, darf ihm während einer bestimmten Sperrfrist nicht gekündigt werden.

Anders sieht die rechtliche Lage aus, wenn eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre bisherige Arbeit wieder aufzunehmen. Und darin bestand für die Dienststelle eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit dem Asylchef doch noch zu lösen.

«Ich habe bei Arbeitgebern, wo man mich nicht persönlich kennt, praktisch keine Chance.»

Adrian Portmann

Adrian Portmann musste sich im Herbst 2018 von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen. Dieser kam zum Schluss, dass er als Asylchef dauernd arbeitsunfähig sei. Im Winter teilte ihm die Dienststellenleiterin daher mit, das Arbeitsverhältnis auf März 2019 aufzulösen.

Portmann räumt ein, dass die berufsmässige Perspektivlosigkeit in den Monaten nach der Freistellung für ihn seelisch sehr belastend gewesen sei. «Doch ich kämpfte, zeigte Resilienz und Ausdauer. Nach ein paar Monaten fing ich mich zum Glück wieder auf», sagt er.

Und genau das hatte seine Arbeitgeberin nicht berücksichtigt.

Bericht des Vertrauensarztes war überholt

Die Dienststellenleiterin stützte sich bei der Entlassung voll und ganz auf den Bericht des Vertrauensarztes. Das Problem: Dieser setzte sich nicht mit den Vorakten und den Attesten der Hausärztin auseinander. Es fehlte zudem die Angabe, welche Untersuchungen er überhaupt durchgeführt hatte. Und nicht zuletzt war der Bericht zum Zeitpunkt der Entlassung bereits einige Monate alt.

«Der finanzielle Schaden zulasten des Steuerzahlers ist leider schon jetzt immens.»

Adrian Portmann

Für das Kantonsgericht Luzern, wo Portmann seine Kündigung angefochten hatte, ist klar: Es gab Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung des Vertrauensarztes nicht (mehr) aktuell sein könnte. Doch die Dienststelle ignorierte diese. Die Leiterin liess auch ein Privatgutachten ausser Acht, das Adrian Portmann wieder für einsatzfähig erklärte. Er sei in der Lage, seiner Vorgesetzten konstruktiv und lösungsorientiert zu begegnen und einen Neuanfang zu wagen, hiess es darin.

Wieder einstellen oder zahlen

Dass die Arbeitgeberin dies ausgeblendet hat, rächt sich jetzt. Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass die Entlassung rechtswidrig gewesen ist. «Es bestehen (…) Zweifel hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers», heisst es im Entscheid.

Den Kanton könnte das teuer zu stehen kommen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat die Dienststelle nämlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder, den Mann wieder einzustellen – oder Schadensersatz und Entschädigung zahlen. Ersteres dürfte nach dem medialen Schlagabtausch in den letzten Jahren kaum eine Option sein.

«Der Rechtsstaat funktioniert, wenn auch sehr langsam.»

Adrian Portmann

Welche Kosten auf den Kanton Luzern zukommen, lässt sich noch nicht beziffern. Wenn sich die Dienststelle nicht mit dem ehemaligen Mitarbeiter einigen kann, wird letztlich erneut das Kantonsgericht darüber befinden müssen.

«Der finanzielle Schaden zulasten des Steuerzahlers ist leider schon jetzt immens», meint Portmann. Das liege unter anderem daran, dass sich der Kanton für «teures Geld» eine externe Anwältin besorgt habe. «Um Schlachten zu gewinnen, die bei einer funktionierenden Justiz nicht zu gewinnen sind.»

Die Arbeitssuche ist schwierig

Dass das Kantonsgericht ihm recht gegeben hat, erleichtert Portmann sehr. «Der Rechtsstaat funktioniert, wenn auch sehr langsam», stellt er fest. Nach einer harten und entbehrungsreichen Zeit der Ungewissheit will er nun nach vorne schauen.

Er hofft, bald einen neuen Job zu finden. Die Suche sei in den letzten zwei Jahren jedoch «desaströs» verlaufen. Dies liege unter anderem an dem schlechten Arbeitszeugnis, das ihm die Dienststelle ausgestellt habe. «Ich habe bei Arbeitgebern, wo man mich nicht persönlich kennt, praktisch keine Chance», meint Portmann. Deshalb kämpft er derzeit vor Gericht in einem anderen Verfahren um eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses.  

Das Urteil des Kantonsgerichts betreffend seiner Entlassung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb von 30 Tagen am Bundesgericht angefochten werden. Ob der Kanton Luzern diesen Schritt gehen wird, ist offen. «Das Gesundheits- und Sozialdepartement nimmt das Urteil des Kantonsgerichts vom 9. November 2020 zur Kenntnis. Dieses wird nun analysiert», schreibt der stellvertretende Departementssekretär Hanspeter Vogler auf Anfrage.

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12 Kommentare
  • Profilfoto von estermap
    estermap, 14.11.2020, 08:15 Uhr

    Vor 2 Jahren gabs auch noch das: https://www.zentralplus.ch/neue-vorwuerfe-gegen-luzerner-dienststelle-asyl-843139/
    «Die Dienststelle wird wie eine Diktatur geführt»

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  • Profilfoto von Raiseyourvoice
    Raiseyourvoice, 13.11.2020, 19:59 Uhr

    Ich wünsche Herr Portmann alles Gute. Ich mag mich an seine Freistellung erinnern. Bis vor kurzen habe ich auch in dieser Dienststelle gearbeitet. Der Umgang mit Asylsuchenden, Flüchtlingen und Mitarbeitenden ist einfach wiederlich und schrecklich. Bereits die letzten Monate bei der Arbeit waren «happig», nach meiner Kündigung wurde ein dermasser Psychoterror betrieben das ich Monate brauchte um mich psychisch wieder zu erholen. Ich wünsche niemanden solche Erfahrungen am Arbeitsplatz und bin froh das solche Geschichten an die Öffentlichkeit kommen.

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  • Profilfoto von R. Lueoend
    R. Lueoend, 13.11.2020, 15:50 Uhr

    Also Moment … Haben die bisherigen Kommentator*innen auch in Betracht gezogen, dass die Kündigung gerechtfertigt gewesen sein könnte? Formfehler mag es gegeben haben, aber was, wenn Portmann wirklich nicht mehr tragbar war, eine Kündigung aber durch findige Krank- und wieder «Gesundschreibung» maximal lange hinauszuzögern versuchte? Dann wäre die dadurch entstandene finanzielle Last ja wohl eher ihm zuzuschreiben. Dünkt mich sowieso etwas scheinheilig, zuerst ein langes Rechtsverfahren anzustrengen inkl. Schadenersatzforderung, und dann öffentlich die Last für die Steuerzahler*innen zu bedauern.
    Grundsätzlich wissen wir für eine kompetente Beurteilung zu wenig über die ganze Sache (was auch rechtens ist bei Personalgeschäften, wir alle haben ein Interesse an Privatsphäre in einer vergleichbaren Situation), aber man weiss, dass es gerade in öffentlichen Verwaltungen sehr schwierig, langwierig und kräftezehrend sein kann, faktisch nötige und richtige Kündigungen «durchzuboxen». Da sollten wir uns eher fragen, ob wir als Steuerzahlende ein Interesse daran haben, dass mitunter die falsche Person viel zu lange auf einem Posten verbleibt. Kündigungsschutz in Ehren, aber wenn es nicht passt sollte ein Lösen des Arbeitsverhältnisses innert vernünftiger Frist möglich sein. Und ob es passt, hängt halt sowohl von Arbeitnehmenden wie auch Führungspersonen ab, das ist in der öffentlichen Verwaltung nicht anders als in einem KMU, und darf auch so sein – nid alli chönds mit allne!

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 13.11.2020, 16:57 Uhr

      Vielen Dank für diesen Kommentar. Es ist tatsächlich so, dass das Urteil lediglich einen kleinen Einblick in die Sache gibt. Es geht nicht daraus hervor, was genau vor der Krankschreibung passiert ist.

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    • Profilfoto von Grisu
      Grisu, 13.11.2020, 17:24 Uhr

      Erstens darf man da gerne von einem Herrn Portmann schreiben und nicht nur Portmann. Zweitens sind die Vorgänge ja bekannt. Man hat jemanden eingestellt und dummerweise konnte derjenige Abläufe Optimieren und Fehler aufdecken und ansprechen. Dies stiess in der Wohlfühloase nicht wirklich auf Gehör sondern man entledigte sich dieser Person.
      Was im Übrigen die ganz normale Praxis war. Aber leider interessierte das bis anhin den Steuerzahler nicht. Anfragen von anderen Seiten wurden auch nur mit lapidaren Antworten abgespeist.
      Man schützt sich bestens beim DAF
      (Oder sogar beim ganzen Kanton?)

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    • Profilfoto von Lily Wiederkehr
      Lily Wiederkehr, 13.11.2020, 17:32 Uhr

      Da kann ich Sie beruhigen, Herr/Frau Lüönd. Das Luzerner Personalgesetz bietet eine hohe Flexibilität, um tatsächlich untragbare Angestellte zu entlassen. Schauen Sie sich mal die Möglichkeiten in Paragraph 18 Personalgesetz an. Eine Kündigung ohne Sachgrund wie bei Arbeitsverhältnissen nach Obligationenrecht ist allerdings nicht möglich.
      Beim abgesetzten Asylleiter hätte man auf jeden Fall die Kündigung nach Paragraph 18 wählen können – nach Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist infolge Krankschreibung. Vorausgesetzt 1) es lag keine dauerhafte AUF vor (und die lag nach Kantonsgericht nicht vor) und 2) man hätte genügend Sachgründe gehabt, die auch vor Gericht wasserdicht sind. Meine Einschätzung: Die hatte man eben nicht! Also erhoffte man sich naiverweise, die längst feststehende Entfernungswut über die Schiene “dauerhafte Arbeitsunfähigkeit” durchzusetzen. Verkalkuliert, Kanton!!

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    • Profilfoto von estermap
      estermap, 13.11.2020, 18:06 Uhr

      R. Lüönd fragt sich, ob die «falsche Person viel zu lange auf einem Posten verbleibt.». Ein Gradmesser könnte die Personalfluktuation sein. Die Frage wurde im Kantonsrat schon gestellt und ist auch 2 Jahre nach Portmann noch aktuell.

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    • Profilfoto von Da Boong
      Da Boong, 14.11.2020, 08:43 Uhr

      Eine einfaches Aussage für jemanden, der die Situation offenbar nicht kennt und offenbbar nie darin verwickelt war. Aber toll habe sie auch was zu sagen…

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  • Profilfoto von estermap
    estermap, 13.11.2020, 08:47 Uhr

    Wie ging es nach der Kündigung weiter? Wenn ich mich richtig erinnere, wurde dadurch der Posten Zentrenchef frei. Ersetzt wurde er interimistisch durch die kündigende Chefin DAF – und ist es noch. Zwar sind die Asylzahlen gesunken, die Zentren gibt es aber immer noch.
    Anfang Jahr hatte RR Guido Graf die Support-Verträge mit Caritas und SAH gekündigt. In den letzten Wochen waren in Sozialdienst und Wohnbetreuung DAF bis zu 10 Stellen ausgeschrieben. Immer mehr wurde von der Brünigstrasse in die Zentren ausgelagert. Immer muss dort erbracht werden.
    Sind dort ausgebildete Sozialarbeiter, die das Potenzial für den Arbeitsmarkt, Ausbildung und die wirtschaftliche Hilfe abklären können?
    Was den Steuerzahler noch teurer zu stehen kommen wird: die jungen Männer, die nicht in eine Ausbildung gebracht werden, landen in einigen Jahren in der Sozialhilfe. Aber diese bezahlt ja dann nicht mehr der Bund, sondern die Gemeinde…

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    • Profilfoto von LUSteuerzahler
      LUSteuerzahler, 13.11.2020, 12:36 Uhr

      Darf ich als Steuerzahler davon ausgehen, dass die „Verantwortlichen“ (Dienststellenleiterin und deren Vorgesetzten) für diesen Schlamassel noch zur Rechenschaft gezogen werden, resp. im Minimum nicht mehr mit unseren Steuergeldern entlöhnt werden?

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    • Profilfoto von sin_alco
      sin_alco, 13.11.2020, 12:36 Uhr

      ist so, alles wird vom uns Steuerzahlern berappt

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    • Profilfoto von Gruesse vom Einhorn Schlachthaus
      Gruesse vom Einhorn Schlachthaus, 13.11.2020, 13:24 Uhr

      Die Öffentlichkeit darf erwarten, dass dieses Verhalten der Dienststellenleitern sanktioniert und sie persönlich dafür haftbar gemacht wird. Schliesslich kann man davon ausgehen, dass das kantonale Kader nach bestem Wissen und Gewissen und so sorgfältig wie irgend möglich mit den anvertrauten Mitteln der Öffentlichkeit umgeht.

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