Podium zum Gerichtsfall gegen Luzerner Journalistin

«Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen»

Jana Avanzini (v.l.n.r.), Simon Canonica, Mascha Santschi, Ueli Haldimann und Lena Berger. (Bild: jal)

Das Luzerner Kantonsgericht beschäftigt sich am Montag mit der Frage, ob die Journalistin Jana Avanzini für einen Artikel 2016 ein besetztes Haus betreten durfte. Ein prominent besetztes Podium zeigte am Samstag, welche Folgen die Antwort auf diese Frage für die Medienfreiheit haben könnte.

Wie steht es um die Medienfreiheit? Wird sie durch rechtliche Klagen bedroht – oder durch eine Verurteilung gar eingeschränkt? Diese Frage wirft die Gerichtsverhandlung gegen die Journalistin Jana Avanzini auf, die 2016 für einen Artikel die besetzte Bodumvilla an der Obergrundstrasse betrat – und dafür erstinstanzlich wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wurde (zentralplus berichtete).

Bevor die Causa am kommenden Montag am Kantonsgericht verhandelt wird, diskutierten Jana Avanzini, Ueli Haldimann, ehemaliger Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, der langjährige Hausjurist der Tamedia-Zeitungen Simon Canonica und Medienanwältin Mascha Santschi mit Moderatorin und zentralplus-Redaktionsleiterin Lena Berger über den Fall und seine Folgen.

Die persönliche Belastung ist gross

Lassen sich Journalisten von Klagen einschüchtern und gefährdet dies die Medienfreiheit? Ja, könnte man sagen, wenn man Jana Avanzini vier Jahre nach ihrem damaligen Artikel reden hört. Würde sie rückblickend nochmals in die besetzte Bodumvilla gehen, um darüber zu berichten? Eigentlich müsste sie die Frage klar bejahen, meinte Avanzini. «Aber wenn ich nun sehe, was dies bedeutet, wenn ich die persönliche Belastung in den letzten Jahren anschaue, muss ich sagen, würde ich es wohl nicht mehr machen.» 

Im Einsatz für die Medienfreiheit

Jetzt spenden für die Medienfreiheit: Das Crowdfunding für Jana Avanzini läuft noch bis am Montag. Mit den Einnahmen werden die Prozesskosten der Kantonsgerichtsinstanz gedeckt.

Das alarmiere ihn, reagierte Ueli Haldimann prompt. Zwar habe er aus subjektiver Sicht Verständnis für die Haltung der jungen Mutter. «Aber das ist ja genau die beabsichtigte Wirkung: Dass Journalisten die Hände von solchen Recherchen lassen und sich bequemeren Themen zuwenden.» 

Haldimann weiss, wovon er spricht. Er ist selber bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gezogen  – und hat 2015 dort Recht erhalten. Es ging um einen Beitrag des «Kassensturz», in dem ein Versicherungsvertreter heimlich gefilmt wurde, um die Praxis der Branche aufzudecken. Man warf Haldimann vor, mit seinem Vorgehen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt zu haben. «Ich sehe sehr grosse Parallelen zum Luzerner Fall», sagte er dazu. Auch hier geht es um die Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse.

Ebenfalls viel Erfahrung mit medienrechtlichen Fällen hat Simon Canonica. Wie Haldimann rief er in Erinnerung, dass die Berichterstattung im Fall Bodum im öffentlichen Interesse war und es augenscheinlich keine andere Möglichkeit gab, an die Informationen heranzukommen, ausser die Villa zu betreten.

Was hätte er Jana Avanzini im konkreten Fall geraten? Seine Antwort zeigte, in welche Richtung er tendiert hätte: «Über die Details müsste man diskutieren, aber ein Hausfriedensbruch ist ja nicht Mord und Totschlag – da kann man auch etwas riskieren.» 

Welche Rolle spielt das Geld?

Im Gespräch zeigte sich, dass dieses Risiko für Jana Avanzini grösser war als für Journalisten grosser Verlage. Medienanwältin Mascha Santschi sprach von einem Fall «David gegen Goliath», da die Journalistin weder eine Rechtsschutzversicherung, ein grosses Medienunternehmen oder eine grosse Anwaltskanzlei im Rücken hat. «In diesem Fall in Luzern spielt sicher eine Rolle, dass viel Geld im Spiel ist», sagte Ueli Haldimann angesichts der Tatsache, dass es sich beim Hauseigentümer um einen Millionär handelt. «Hier wird mit riesigen Kanonen auf Spatzen geschossen», so sein klares Urteil.

«Auch wenn man zu 75 Prozent Recht bekommt, kann das schon zig tausend Franken kosten.» 

Simon Canonica

Das sei kein Einzelfall, so Simon Canonica. Es werde zwar nicht öfter prozessiert als früher. Aber wer Geld habe, setze das heute öfters auch gegen Medien ein. Auch wenn der Kontostand des Gegenübers nichts am konkreten Entscheid für oder gegen eine Berichterstattung ändere: «Man muss wissen, dass es finanzielle Konsequenzen haben kann.» Und zwar auch in schmerzhafter Weise. «Fehler machen alle. Aber auch wenn man zu 75 Prozent Recht bekommt, kann das schon zig tausend Franken kosten.» Dies weil die Gerichtskosten in einem solchen Fall zu 25 Prozent von Avanzini getragen werden müssten.

Die Krake hat viele Tentakeln

Das juristische Urteil im Fall von Avanzini hat Bedeutung über den konkreten Fall hinaus. Das zeigt nicht nur das grosse Interesse am Fall und die Tatsache, dass Jørgen Bodum letztes Jahr vom Schweizer Recherchenetzwerk Investigativ.ch mit dem Schmähpreis als grösster Informationsverhinderer «ausgezeichnet» wurde (zentralplus berichtete). Die Folgen verdeutlichte am Samstagabend auch Ueli Haldimann. Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs würde in seinen Augen bedeuten, dass Journalisten auch bei einer illegaler Demonstration nicht mit Teilnehmern sprechen dürften. «Das ist absurd.» 

«Es braucht Konsumenten, die bereit sind, etwas für gute Informationen zu zahlen.»

Mascha Santschi, Juristin

Das Podium bot darüber hinaus Einblicke in die Entwicklungen der Branche. Dass es PR-Berater gibt, die Journalisten zu instrumentalisieren versuchen, oder die Möglichkeit im Onlinejournalismus, nachträglich Beiträge anpassen zu können. Auch der finanzielle Druck auf die Branche steigt zusehends. Die Expertenrunde war sich einig, dass die Medienfreiheit von verschiedener Seite unter Druck gerät.

Was es braucht, um Gegensteuer zu geben

So düster das streckenweise klang, gab es zum Ende auch viele Lichtblicke. Namentlich mit einem Strauss an Massnahmen, wie die Medien Gegensteuer geben können. «Es braucht gute Chefredaktorinnen, die ihren Journalisten Rückendeckung geben», sagte etwa Simon Canonica. «Sodass man nicht wegen jeder Drohung weiche Knie oder eine Herzattacke bekommt.» Ein Votum, das Jana Avanzini als Betroffene nur unterstützen konnte. «Es ist enorm wichtig, zu wissen, dass man nicht auf sich allein gestellt ist.» 

Laut Ueli Haldimann ist auch ein gutes Sensorium für «Lämpe» nötig – und einen Riecher, wann sich diese lohnen und wann nicht. Mascha Santschi plädierte zudem für eine gute Ausbildung der Medienschaffenden. Journalisten sollten das rechtliche Umfeld kennen, in dem sie sich bewegen. «Und es braucht Konsumenten, die bereit sind, etwas für gute Informationen zu zahlen.» 

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Hafenhansi
    Hafenhansi, 08.03.2020, 22:24 Uhr

    Nun gut, dieses Credo könnte man dann auch Parksünder, Geschwindigkeitsübertreter, Haschihasch-Raucher, Vandalen, Graffiti-Künstler, Hunde ohne Leinen-Ausführer, Schwarzfahrer, Fahrverbots-Missachter, Litterer, Voyeuristen usw. ausweiten! Dort wird ja aus denselben Kanonen scharf geschossen. Wieso also sollte es in genau diesem Fall anders sein? Und wer bestimmt dies?

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    • Profilfoto von Martin Schleiss
      Martin Schleiss, 09.03.2020, 07:12 Uhr

      Sie zählen beliebige Vergehen auf und vergleichen diese mit dem vorliegenden Fall. Was hat Schwarzfahren oder zu schnelles Fahren mit Medienfreiheit zu tun? Und dennoch kann es auch dafür legitime Gründe geben, die zu einem Freispruch führen, wenn es sich um eine besondere Lage handelt.

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    • Profilfoto von Dunning-Kruger
      Dunning-Kruger, 09.03.2020, 11:18 Uhr

      @Schleiss: Die Medienfreiheit ist in diesem Falle doch gar nicht tangiert und fungiert als reine Schutzbehauptung und als Verteidigungsstrategie. Mal sehen, wie das Kantonsgericht in der Berufung entscheidet. Medienfreiheit ist essenziell und äusserst wichtig, darf aber auf keinen Fall zu einem «Schutzmäntelchen» verkommen. Da sehe ich in diesem Fall eine virulente Gefahr!!

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    • Profilfoto von Martin Schleiss
      Martin Schleiss, 09.03.2020, 16:35 Uhr

      @Dunning-Kruger: Warum die Medienfreiheit nicht betroffen sein soll, erschliesst sich mir nicht. Dann haben Haldiman und die anderen Referenten also alle Unrecht? Wenn Ihnen die Medienfreiheit so essenziell wichtig ist, frage ich mich, wo Sie hier die Grenze ziehen. Wann darf man als Journalist denn Ihrer Meinung nach Hausfriedensbruch begehen und wann nicht?

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    • Profilfoto von Dunning-Kruger
      Dunning-Kruger, 10.03.2020, 10:47 Uhr

      @Schleiss: Haben Sie den streitbaren Artikel von Avanzini überhaupt gelesen? Es ist nicht erkennbar, worin der Nutzen dieser Berichterstattung für die Öffentlichkeit bestehen soll. Es findet keine Auseinandersetzung mit der Thematik statt, objektive Informationen fliessen nur rudimentär. Im Grunde genommen wird einfach der Lifestlye der Hausbesetzer in einer ersten Phase «analysiert» und dann ebendieser in einer zweiten Phase relativ unreflektiert sublimiert und als eine Art nachahmungswürdig, gut und erstrebenswert befunden. Die Rolle von Jörgen Bodum und der Umgang mit Boden als Privateigentum wird darin thematisch nur als Fussnote behandelt und damit ungenügend thematisiert. Der Fokus liegt auf der Besetzerkultur und nicht auf staatspolitischen oder juristischen Fragestellungen! Aber man muss die Fakten halt einfach auch sehen wollen. Ist diese Bereitschaft nicht vorhanden, kann man sich in endlos sinnlose Diskussionen und Betrachtungen verstricken…

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    • Profilfoto von Martin Schleiss
      Martin Schleiss, 10.03.2020, 21:00 Uhr

      @Dunning-Kruger: Ja, ich habe den genannten Artikel gelesen. und ich finde ihn auch nicht berauschend. Aber ich habe auch gesehen, dass die erlangten Kenntnisse in spätere Artikel mit eingeflossen sind. Und noch viel wesentlicher: Wer weiss denn zu Beginn einer Recherche, was diese ergibt? Sollen nur «erfolgreichw» Recherchen strafbefreit werden? Und wer entscheidet das?

      Sie sind jedoch mit keinem Wort auf meine Frage eingegangen. Wann darf man als Journalist denn Ihrer Meinung nach Hausfriedensbruch begehen und wann nicht? Sie wiederholen nur mantrahaft ihre Position. Ich habe den Eindruck, dass es Ihnen die Medienfreiheit in Tat und Wahrheit ziemlich egal ist und Sie einfach Scharfmacherparolen verbreiten.

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