Ärger in Emmer Feldbreite und Viscosistadt

Nicht rollstuhlgängig! Gesetz verhindert kreative Bauprojekte

Das Holländerdörfli alias Überbauung Feldhäuser in Emmen ist blockiert: Alle Objekte müssten barrierefrei gebaut sein.

(Bild: zvg Senn Development AG)

Ausgerechnet beim visionärsten Teil der Überbauung Feldbreite in Emmen herrscht Stillstand. Grund: Das «Holländerdörfli» ist nicht durchwegs rollstuhlgängig. Auch in der Viscosistadt wurde eine für die Studenten coole Idee aus diesem Grund nicht realisiert. Das sorgt für Ärger – und wirft Fragen auf.

Witzig, originell und lebendig sieht die Visualisierung aus. Bezugsbereit hätten die 37 verschachtelten und mehrstöckigen Einfamilienhäuser auf der Feldbreite in Emmenbrücke diesen Sommer sein sollen. Davon ist man meilenweit entfernt.

Ob das Projekt Feldhäuser alias «Holländerdörfli» überhaupt realisiert werden kann, steht seit fast zwei Jahren in den Sternen. Blockiert ist das Bauvorhaben wegen einer Beschwerde, die von der Fachstelle Hindernisfrei Bauen Luzern (HBLU) eingereicht und vom Kantonsgericht gutgeheissen wurde: Die 37 Einfamilienhäuser müssen barrierefrei sein. Das heisst: rollstuhlgängig. Die bereits 2015 von der Gemeinde Emmen erteilte Baubewilligung wurde ein Jahr später wieder aufgehoben (siehe Box).

Zurück auf Feld eins

Für die Bauherrschaft heisst das: zurück auf Feld eins. «Wann und wie es weitergeht, kann derzeit nicht abgeschätzt werden», sagt Bernard Illi, Delegierter des Alfred-Schindler-Fonds. Dem Fonds gehört einstweilen das Gelände, auf dem die Feldhäuser unter der Bauherrschaft von Senn Development entstehen sollen.

«Bei allem Respekt für behinderte Menschen: Die Forderung in dieser Absolutheit ist schlicht unverhältnismässig.»

Bernard Illi, Delegierter Alfred-Schindler-Fonds

Illi ist enttäuscht, dass dem visionären Vorhaben ein solcher Stein in den Weg gelegt wird. «Bei allem Respekt für behinderte Menschen: Die Forderung in dieser Absolutheit ist schlicht unverhältnismässig.»

Wichtig zu wissen: Bei der Siedlung Feldhäuser ist ein Mix an unterschiedlichen Gebäudeformen und Wohnungstypen vorgesehen. Dazu gehören nebst den kritisierten Einfamilienhäusern auch drei Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohnungen. Letztere wären mit rollstuhlgängigen Liften ausgerüstet, zudem sind alle Zu- und Durchgänge der Wohnanlage barrierefrei und können mit dem Rollstuhl befahren werden. Aber das gilt eben nicht für die verschachtelten und teilweise zusammengebauten Objekte – die sind nicht barrierefrei.

«Bei allen 37 Einheiten einen Lift einzubauen, wäre ökologisch und ökonomisch ein Unsinn», sagt Illi. «Zudem würde daraus ein höherer Verkaufspreis resultieren und der Unterhalt mit den Liften wäre für die künftigen Besitzer viel teurer.»

Die drei eingekreisten Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohnungen wären barrierefrei geplant. Die 37 anderen Häuschen nicht.

Die drei eingekreisten Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohnungen wären barrierefrei geplant. Die 37 anderen Häuschen nicht.

(Bild: zvg Senn Development AG)

Gemeinderat will Spielraum ausloten

Wie es mit dem blockierten Projekt weitergeht, ist offen. Derzeit läuft unter Leitung der Gemeinde Emmen eine Projektüberarbeitung. Gemeinsam am Tisch sitzen dabei auch die Bauherrschaft und die HBLU. Die Ansichten seien unterschiedlich, heisst es bei der Gemeinde auf Nachfrage von zentralplus. «Aber es hat eine Annäherung stattgefunden, die Gespräche sind konstruktiv», sagt Josef Schmidli, Gemeinderat Emmen und zuständig für die Direktion Bau und Umwelt. Schmidli ist zuversichtlich, dass man sich finden und das Projekt in angepasster Form realisieren kann. «Es gilt jetzt, den Spielraum so auszuloten, dass es für alle stimmt.»

Ein Weg mit Hindernissen

Die Gemeinde Emmen hatte für die «Feldhäuser» 2015 die Baubewilligung erteilt. Die Fachstelle «Hindernisfrei Bauen Luzern» (HBLU) reichte dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern ein. Sie monierte, dass die 37 Einfamilienhäuser nicht barrierefrei seien, wie es der gesetzlichen Grundlage entspreche.

Das Kantonsgericht bestätigte dies und hob die Baubewilligung im August 2016 wieder auf (zentralplus berichtete). Ob und wie die Überbauung doch noch realisiert werden kann, ist seither offen.

Ob und wie allfällige Kompromisse seitens Fachstelle HBLU möglich sind, bleibt offen. «Wir äussern uns nicht zu einem laufenden Verfahren», sagt Barbara Schwegler Peyer, Präsidentin HBLU. Aus dem gleichen Grund mag sie auch nichts zur bisher einzigen Sitzung unter der Federführung der Gemeinde Emmen sagen. Dass das innovative Holländerdörfli jetzt wegen der Fachstelle HBLU auf Eis liegt, will man nicht so stehen lassen: «Ein laufendes Verfahren liegt bekanntlich nie auf Eis, sondern ist in Bewegung.»

Hommage an das Schindlerdörfli

Die Siedlung Feldhäuser ist, wie Bernard Illi bereits anlässlich der Jurierung gesagt hatte, eine Hommage an das ehemalige Schindlerdörfli.  Entworfen wurde das vorliegende Projekt von den holländischen Architekten MVRDV – darum heisst es schon jetzt im Volksmund Holländerdörfli. Ob und inwieweit Bauherrschaft und Architekten bereit sind, Abstriche oder Änderungen daran vorzunehmen, bleibt ebenfalls offen. «Das werden wir sehen, wenn die neuen Rahmenbedingungen klar sind», sagt Johannes Eisenhut, Geschäftsleiter Senn Development.

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint der Korridor für Kompromisse klein zu sein. Infrage gestellt wird durch die Forderungen nach der barrierefreien Erschliessung die Kernidee des Bauprojekts: die verdichteten, ineinander verschachtelten und mehrstöckigen Stadthäuschen.


Die «Feldhäuser-Architekten» MVRDV aus Rotterdam stellten das Projekt 2014 im KKL Luzern vor. (Video: zVg)

Kaufinteressierte wandern ab

Ärgerlich ist die massive Verzögerung auch für die rund 300 Leute, die an einem der Häuser interessiert sind. Davon werden einige abwandern, wie dieses Beispiel zeigt: Familie S. (Name der Redaktion bekannt) aus Emmenbrücke war angetan vom «Holländerdörfli». «Das architektonische Konzept mit dem verdichteten Bauen und den witzigen Häuschen haben uns sehr angesprochen», sagt Frau S. Gerne wären sie dort mit ihren zwei Kindern eingezogen.

Daraus wird jetzt nichts: Als die Familie erfahren hat, dass das Projekt auf unbestimmt verzögert wird, hat sie sich anderswo umgesehen. «Für uns ist ein absehbarer Zeithorizont wichtig, besonders wegen Kindergarten und Schule.» Fündig geworden ist die Familie in Kriens: Sie zieht 2018 in die Teiggi, die neue Siedlung der Genossenschaft Wohnwerk (zentralplus berichtete).  

Erste Beschwerde vor Gericht

Als Verhinderer sieht sich die Fachstelle HBLU nicht. Jährlich gehen um die 900 Baugesuche über den Tisch der Kontrollstelle, nur bei rund zehn Prozent gebe es Rückfragen oder Einwände.

«Es ist das erste Mal in 30 Jahren, dass eine Beschwerde der HBLU vor Gericht gelangt ist.»

Barbara Schwegler Peyer, Präsidentin Fachstelle HBLU

«Davon konnten die meisten im Gespräch mit Bauherrschaft, Planern und Bewilligungsbehörden bereinigt werden», sagt Barbara Schwegler Peyer und betont: «Der Fall Feldhäuser ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Es ist das erste Mal in 30 Jahren, dass eine Beschwerde der HBLU vor Gericht gelangt ist.»

Behindertengerechtes Bauen ist im Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern verankert. Die Fachstelle HBLU fungiert als offizielles Kontrollorgan. Sie kann der Baubewilligungsbehörde eine Stellungnahme abgeben und hat die Möglichkeit, Anträge zu stellen und Auflagen zu formulieren. Gelingt es nicht, mit den Bauherren eine Lösung zu finden, kann sie eine Beschwerde machen, die dann vom Kantonsgericht beurteilt wird.

Keine Terrasse bei der «Kunsti»

Doch auch ohne gerichtliches Vorgehen kann die Einschätzung der HBLU Auswirkungen auf Bauprojekte haben. Zeigt sich bei den ersten Gesprächen, dass keine realistische Lösung gefunden werden kann, blasen Bauherren ihre Ideen teilweise ab. So geschehen ist das beim Umbau des Gebäudes in der Viscosistadt, in dem jetzt die Hochschule Luzern Design & Kunst eingemietet ist: Eigentlich wäre vorgesehen gewesen, eine Terrasse zugänglich zu machen. Darauf wurde verzichtet. Grund: Sie wäre nicht barrierefrei gewesen, wie die Fachstelle HBLU moniert hatte.

Da war das Gebäude noch im Bau - unterdessen ist die «Kunsti» dort eingezogen. Die Terrasse im vierten Stock ist  nicht zugänglich.

Da war das Gebäude noch im Bau – unterdessen ist die «Kunsti» dort eingezogen. Die Terrasse im vierten Stock ist  nicht zugänglich.

(Bild: Google maps/web)

Die bestehende Terrasse im frisch umgebauten Gebäude 745 der Viscosistadt ist jetzt abgeriegelt und kann weder von Leuten mit noch ohne Rollstuhl genutzt werden. Dabei wäre sie vom vierten Stock aus eigentlich problemlos zu erreichen. Ein schönes Plätzchen für die Studierenden und Mitarbeitenden, um in der Pause Luft zu schnappen. Aber eben: nicht barrierefrei. Um auf die Terrasse zu gelangen, müsste eine etwa 40 Zentimeter hohe Schwelle überquert werden. Mit dem Rollstuhl ist das nicht möglich.

«Das ist schade. Aber wir konnten den Forderungen schlicht nicht nachkommen.»
Elmar Ernst, Stv. Geschäftsführer Viscosistadt AG

«Eine Rampe einzubauen war nicht möglich, da sie den Fluchtweg im Gang verkleinert hätte. Alle anderen Möglichkeiten wären viel zu teuer gewesen», sagt Elmar Ernst, stellvertretender Geschäftsführer Viscosistadt AG. Die Bauherrschaft Viscosistadt AG hat darum gemeinsam mit der Hochschule Design & Kunst entschieden, darauf zu verzichten und die Terrasse nicht zugänglich zu machen. «Das ist schade. Aber wir konnten den Forderungen schlicht nicht nachkommen.»

Eine andere Version in dieser Sache hat die Fachstelle HBLU: Zwar sei das bei einer Erstberatung festgehalten worden, dass die Terrasse nicht zugänglich für Rollstuhlfahrer sei. «In der Diskussion stellte die Hochschulleitung jedoch fest, dass sich dort sowieso keine Personen aufhalten sollten, weil damit die anderen Mitarbeiter übermässig gestört würden», sagt Präsidentin Schwegler Peyer.

Verhältnismässigkeit und Augenmass

Dass es Gesetze und Normen gibt, die behindertengerechtes Bauen vorschreiben, ist richtig und wird von niemandem infrage gestellt. Bei den vorliegenden Fällen stellt sich jedoch die Frage, ob die Fachstelle nicht am Ziel vorbei geschossen ist. Ein Spielraum ist nämlich durchaus vorhanden, wie die Fachstelle selber sagt: «Bei Neubauten ist die hindernisfreie Bauweise klarer geregelt als bei Umbauten. Bei diesen ist es naturgemäss nicht im gleichen Ausmass möglich, alle Kriterien zu erfüllen», sagt Schwegler Peyer. «Darum gehören Augenmass, gesunder Menschenverstand und das Abschätzen der Verhältnismässigkeit zum Alltagsgeschäft der Bauberater.»

Wie dieses Augenmass aussieht und wann es wie eingesetzt wird, liegt schlussendlich also bei der Fachstelle. Und das kommt nicht bei allen gleich gut an. Etwa beim bekannten Luzerner Architekten Marc Syfrig. Was er sowie zwei weitere Architekten dazu sagen, lesen Sie hier.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Bulgur
    Bulgur, 17.01.2017, 17:24 Uhr

    Ich verstehe die Parteinahme der Autorin nicht so recht … die «Feldhäuser» entsprechen offensichtlich nicht der gesetzlichen Grundlage. Die gesetzlichen Grundlagen dürften doch in die Planung einer neuen Überbauung einfliessen, könnte man meinen. Dass dann nicht die «Planungsidioten» (sorry), sondern die HBLU als Verhinderin von «innovativen» und «coolen» Ideen dargestellt wird, wirkt ziemlich befremdlich.
    Barrierefreies Bauen müsste doch, ganz im Gegensatz zur hier kolportierten Meinung, selbstverständlich sein – und ist es laut Gesetz ja offenbar auch. Und wenn Marcel Sigrist hier sagt, dass Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen «nicht auf jeder Terrasse, in jedem Restaurant und in jeder Wohnung zugegen sein» wollen ist das doch ziemlich starker Tubak («Reflexion bleibt da ein Fremdwort», um ihm mit seinen Worten zu antworten).

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  • Profilfoto von Marcel Sigrist
    Marcel Sigrist, 17.01.2017, 14:18 Uhr

    Aha, einmal mehr! Warum nur hat diese Fachstelle die «Kompetenz» alles kreative und interessante zu Fall zu bringen? Es geht hier nicht darum, dass eine solche Fachstelle notwendig ist und der Zugänglichkeit von eingeschränkten Personen genügend Beachtung geschenkt wird. Das ist unbestritten. Wie kommt es aber, dass nun sogar Wohnungen allesamt rollstuhlgängig zugänglich sein sollen? Das ist hahnebüchen und spricht Bände für das Lebensverständnis der in der Fachstelle Verantwortlichen. Es gibt kein Recht, sich überall auf dieser Welt uneingeschränkt bewegen zu können. Das wissen auch Personen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten. Und sie wollen das auch nicht. Es genügt, wenn die täglichen Hindernisse anständig überwunden werden können. Sie wollen nicht auf jeder Terrasse, in jedem Restaurant und in jeder Wohnung zugegen sein. Aber davon scheint beim HBLU noch nie jemand gehört zu haben. Schliesslich will man lieber seinen eigenen Vorstellungen durchboxen. Reflexion bleibt da ein Fremdwort. So kann man sich selber und die Berechtigung für seine «Arbeit» am besten rechtfertigen. Eigenartig, dass das Gericht eine solche Unflexibilität noch stützt. Ich wäre als Mieter oder Käufer einer Wohnung im Holländerdörfli jedenfalls mehr als ungehalten, denn es würde meine ganz eigene Wohnqualität betreffen, nicht diejenige von eingeschränkten Personen. Und das nur, weil einem scheinbar unsäglich formulierten Einspracherecht der HBLU stattgegeben wird. Ohne notwendigen Anlass notabene!

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