Luzerner Steuersünder zahlen 16 Millionen nach

Nun kommen die Millionen zum Vorschein

Nichts zu verbergen im Kanton Zug?

(Bild: zvg)

421 Steuersünder haben sich im Kanton Luzern 2016 selbst angezeigt. Darunter jemand mit sehr grossem Portemonnaie. Diese Person muss rund 4,5 Millionen Franken Nachsteuern bezahlen – insgesamt resultiert ein Gesamtertrag von 16,3 Millionen Franken. Und dieses Jahr wird die Luft für Steuerhinterzieher noch dünner.

Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr 421 straflose Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen bearbeitet, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt. Es resultiert ein deutlicher Ertragsanstieg aus Selbstanzeigen auf 16,3 Millionen Franken – wobei der Kanton 12,6 Millionen und der Bund 3,7 Millionen erhalten. Im Vorjahr resultierten für den Kanton Einnahmen von 6,7 Millionen Franken.

Auffällig ist ein dicker Fisch, der letztes Jahr rund 4,5 Millionen Steuern straflos nachbezahlt hat. Bei einer Zahlung dieser Grössenordnung ist von einer sehr vermögenden Person auszugehen. Dabei müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuer auf maximal zehn Jahre zurückbezahlen, erhalten aber keine Busse. Paul Furrer, Mediensprecher der Dienststelle Steuern, rechnet vor: «Eine beispielhafte Kombination aus rund 600’000 Franken Jahreseinkommen und einem Vermögen von 60 Millionen ist realistisch bei 4,5 Millionen Franken Steuern über zehn Jahre.» Dieser Fall ist denn auch im Wesentlichen für den überdurchschnittlichen Steuerertrag 2016 aus straflosen Selbstanzeigen verantwortlich.


Sensibilisierung bei den Steuerpflichtigen

Seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige 2010 wird diese Möglichkeit rege genutzt. Die Dienststelle Steuern führt das auf verschiedene Ursachen zurück. Einerseits würden Steuerhinterziehungen von der Gesellschaft nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet, sondern zunehmend als schädliches Verhalten geächtet. Andererseits hätten auch die Einführung des automatischen Informationsaustausches und die öffentliche Berichterstattung über Steuerhinterziehungsfälle zu einer Sensibilisierung der Steuerpflichtigen beigetragen. Steuersünder dürfen einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige einreichen und damit nicht deklarierte Einkommen und Vermögen melden.

«Manchmal deklarieren Personen irrtümlich falsche Konten oder brüskierte Ehepartner geben uns einen Tipp, wenn eine Ehe in die Brüche geht.»

Paul Furrer, Mediensprecher Dienststelle Steuern

Die meisten Selbstanzeigen betrafen – wie in den Vorjahren – natürliche Personen, die zum Beispiel nicht angegebene Nebenbeschäftigungen oder Renten und insbesondere Vermögen sowie Erträge aus nicht deklarierten Wertschriften, Konten oder Liegenschaften meldeten. Relativ viele Selbstanzeigen gab es 2016 für ausländische Liegenschaften und die dazugehörigen Bankkonten. Nur wenige Fälle betrafen Firmen.
 
Im Rahmen der Einführung des automatischen Informationsaustausches erfolgen erstmals für das Kalenderjahr 2017 entsprechende Meldungen ausländischer Steuerbehörden an die Schweiz. Sobald eine schweizerische Steuerbehörde eine Meldung erhalten hat, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr möglich. «Der automatische Informationsaustausch dürfte zu einigen zusätzlichen Verfahren gegen Steuersünder führen», prognostiziert Furrer. Wer also noch unversteuerte Werte besitzt, dem bleibt nicht mehr viel Zeit, diese straffrei zu deklarieren.

Menge an Schwarzgeld ist nicht bekannt

Wie viel Geld tatsächlich nicht deklariert wird, kann Furrer nicht sagen: «Die Menge an Schwarzgeldern, die Luzerner Steuerpflichtige vor dem Fiskus verstecken, ist schwer einschätzbar.» Die rechtlichen Rahmenbedingungen beschränken den Spielraum der Steuerverwaltung: «Das Steueramt kann nur aktiv werden, wenn ein Erstverdacht besteht.» Dabei sind insbesondere die Steuersünder selbst oder nahestehende Dritte wichtige Hinweisgeber. «Manchmal deklarieren Personen irrtümlich falsche Konten oder brüskierte Ehepartner geben uns einen Tipp, wenn eine Ehe in die Brüche geht», so Furrer.

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