Sparmassnahmen des Kantons waren unzulässig

Prämienverbilligung: SP Luzern siegt vor Bundesgericht

Jörg Meyer, David Roth und Bruno Häfliger präsentierten die Neuigkeiten diesen Samstag.

(Bild: les)

Die Kürzungen des Kantons Luzern bei den Prämienverbilligungen waren rechtswidrig. Nun erhalten Betroffene ihr Geld zurück. Die SP spricht von einem grossen Triumph.

Der Kanton Luzern hat in den letzten Jahren die Einkommensgrenze für die Familien gesenkt. Negativer Höhepunkt war die Rückforderung von bereits ausbezahlten Prämienverbilligungen im Jahr 2017 (zentralplus berichtete). 7’670 Luzerner mussten damals Prämien zurückzahlen. Dieses Ereignis bewog die SP, den Gang vor die Gerichte einzuschlagen.

Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass der Kanton Luzern mit seinen Sparmassnahmen gegen Bundesrecht verstiess. Die SP hat dazu eine spontane Pressekonferenz einberufen. David Roth spricht von «einem grossen Tag für alle Betroffenen». Selten hätte es bei einem Thema so viele Reaktionen gegeben.

Sinn und Geist des Bundesrechts missachtet

Rechtsanwalt Bruno Häfliger hatte die Klage eingereicht (zentralplus berichtete). Er legte die Argumentation des Bundesgerichts dar. «Der Kanton missachtet Sinn und Geist des Bundesrechts.» Dieses sieht eine Einkommensgrenze für junge Familien von in etwa 100’000 Franken vor. Die Kantone sind in der genauen Festlegung des Betrags nicht gebunden. Im Jahr 2017 lag die Grenze in Luzern bei gerade einmal 54’000 Franken.

Der beharrliche Einsatz der SP für die von den Kürzungen betroffenen Luzerner hat sich gelohnt, heisst es seitens der SP. Noch im Februar kritisierte das Kantonsgericht zwar den Entscheid der Regierung, wies aber die Beschwerde der SP ab (zentralplus berichtete).

Betroffene erhalten Geld zurück

Das Urteil des Bundesgerichts ist klar. Die Prämienverbilligung für das Jahr 2017 des Kantons Luzern widerspricht Sinn und Geist des Bundesrechts. Der anderslautende Schluss des Kantonsgerichts Luzern als Vorinstanz erscheine mithin widersprüchlich und halte vor Bundesrecht nicht stand. Die entsprechenden Paragrafen der Prämienverbilligungsverordnung des Jahres 2017 sind als bundesrechtswidrig aufzuheben, so die SP.

Wie von der SP gefordert, würden somit wieder die ursprünglichen Einkommensgrenzen gelten. Dies hat zur Folge, dass schätzungsweise 8’000 Familien im Kanton Luzern rückwirkend für das Jahr 2017 rund 15 Millionen Franken zusätzliche Prämienverbilligungen erhalten. 

Was sind die Konsequenzen?

Jörg Meyer bewertete das Urteil aus politischer Sicht. «Der hartnäckige Einsatz hat zum Ziel geführt», freute er sich. Das Bundesgericht habe das Sozialziel ins Zentrum gestellt und nicht die Finanzpolitik. «Das Bundesgericht hat den Kanton Luzern deutlich in die Schranken gewiesen.» 15 Millionen Franken mehr werden die Menschen im Kanton Luzern fürs Jahr 2017 erhalten. 

Nun müssten sich die weiteren Arbeiten der Regierung an den Ausführungen des Bundesgerichts richten. Das Bundesgericht erachtet eine Einkommensgrenze von 85’000 Franken als richtig. Deshalb will die SP künftig dafür kämpfen, dass die Einkommensgrenze auf diese Grenze angehoben wird. «Die Regierung muss jetzt schnell handeln», so Meyer.

SP-Präsident David Roth sagte: «Es ist beschämend, dass das Bundesgericht dem Kanton Luzern die Leitschranken vorgeben muss.» Roth erklärte, dass die Finanzpolitik den Kanton in diese Situation gebracht habe. Reiche und Unternehmer hätten auf Kosten von Familien gelebt. «Diese Irrläufe müssen nun ein Ende haben. Es braucht eine Neuausrichtung der Finanzpolitik.» Jörg Meyer präzisierte: «Der Kanton hat ein Einnahmenproblem. Wir können nicht einmal bundesrechtliche Aufgaben finanzieren.»

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