Kantonsrat schickt SP-Vorstoss bachab

Luzern verzichtet auf externe Untersuchung im Fall Villiger

Zugs Sicherheitsdirektor Beat Villiger demonstriert am Aktenschrank in seinem Büro, wie stark die Zuger Polizei an interkantonalen und bundesweiten Projekten mitarbeitet.

(Bild: woz)

Der Luzerner Kantonsrat will keine externe Untersuchung im Fall Villiger. Ein Vorstoss der SP wurde klar abgeschmettert. Hauptargument: Ein Eingriff der Politik wäre systemwidrig.

SP-Präsident David Roth forderte mit einem dringlichen Vorstoss eine externe Untersuchung über das Vorgehen der Luzerner Staatsanwaltschaft im Fall Villiger (zentralplus berichtete). Insbesondere gelte es abzuklären, ob den Vorwürfen eines Urkundendeliktes nachgegangen wurde und ob keine Begünstigung durch die Staatsanwaltschaft stattgefunden hat.

Regierung schiebt Verantwortung von sich 

David Roth begründet in seinem Vorstoss: «Im Fall Villiger bleiben mehrere Fragen unbeantwortet. Die Vorwürfe, die gegenüber der Luzerner Staatsanwaltschaft im Raum stehen, sind gravierend und bedürfen einer Entkräftung oder einer juristischen Aufarbeitung.»

Nachdem der Kantonsrat das Anliegen am Montag formell für dringlich erklärt hatte, erarbeitete die Regierung umgehend ihre Haltung zum Geschäft. Sie lehnt eine externe Untersuchung ab. Die Regierung geht in keinem Wort auf den vorliegenden Fall ein und macht keine Aussagen zu dessen politischer Tragweite. Sie beleuchtet lediglich die formelle Seite.

«Eine externe Einzelfallüberprüfung ist im gesamten Justizsystem systemwidrig und verletzt die Gewaltenteilung.»

Luzerner Regierung

Für die unmittelbare Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft sei die Oberstaatsanwaltschaft zuständig. Sie habe für die richtige Durchführung der Untersuchungen und die einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. 

Für die weitere Aufsicht ist das Kantonsgericht zuständig. Die Regierung gibt in der Antwort auf den Vorstoss den Standpunkt des Kantonsgerichts wieder. Darin heisst es: «Das Kantonsgericht kann der Staatsanwaltschaft generelle fachliche Weisungen erteilen, konkrete Weisungen im Einzelfall sind aufgrund der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht zulässig.»

Die Regierung hält schliesslich fest: «Im vorliegenden Fall hat die Fachaufsicht ordnungsgemäss und rechtsstaatlich korrekt funktioniert. Das Fachaufsichtssystem ist vollständig, weist keine Lücken auf und bedarf auch keiner Ergänzung. Eine externe Einzelfallüberprüfung ist im gesamten Justizsystem systemwidrig und verletzt die Gewaltenteilung.»

Im Aargau lief es offenbar anders

«Wir kümmern uns hier um das Verfahren im Kanton Luzern und nicht um eine Personalie in Zug», sagte David Roth zu Beginn der Debatte im Rat. Er machte klar, dass unklar sei, ob eine Urkundenfälschung vorliegt. «Wir haben ein Interesse daran, dass solche schwerwiegenden Vorwürfe aus dem Raum geschafft werden.» Das Beste wäre, wenn eine Entlastung stattfinden würde.

«Niemand ist offenbar zuständig für die Überprüfung, ob alles korrekt ablief», erklärte Roth. Er stellte in Frage, ob der Regierungsrat tatsächlich nicht zuständig sei für die Untersuchung. Im Aargau sei in einem ähnlichen Fall entschieden worden, eine externe Untersuchung einzuberufen.

Die GLP unterstützte die SP. Es gebe offene Fragen – die Bevölkerung sei verunsichert, sagte Kantonsrat Ralph Hess. 

«Vorstoss scheint politisch gefärbt»

Pirmin Müller (SVP) erklärte, eine Einzelfallüberprüfung im Sinne einer Fach- oder Dienstaufsicht sei weder gesetzlich vorgesehen noch zulässig. «Jede weitere Diskussion erübrigt sich», sagte Müller.

Othmar Amrein (FDP) warf David Roth vor, jetzt bereits von Begünstigung zu sprechen. «Hat er etwa Insiderwissen?», fragte Amrein. Er führte weiter aus, dass die Staatsanwaltschaft jährlich Einstellungsverfügungen erlasse. «Wegen eines Falles das ganze Rechtssystem in Frage zu stellen, scheint politisch gefärbt.»

«Wir stehen voll und ganz hinter der Staatsanwaltschaft Luzern», erklärte CVP-Kantonsrätin Marlis Krummenacher-Feer. Eine Untersuchung wäre systemwidrig, führte die Parteikollegin von Beat Villiger aus. Sie warf der SP vor, die Unschuldsvermutung ins Gegenteil umzumünzen.

Hans Stutz (Grüne) führte aus, dass aufgrund der vorliegenden Informationen Hinweise vorlägen, die weitere Fragen auslösten. Ein Eingriff der Politik lehnen die Grünen jedoch ab, wenn auch eine Minderheit zustimmte.

In der Schlussabstimmung wurde das Postulat von David Roth mit 90 zu 19 Stimmen abgelehnt. Damit wird der Fall Villiger politisch im Kanton Luzern ad acta gelegt. 

Der «Fall Villiger»

Beat Villiger wurde von der Luzerner Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sein Auto wiederholt einer Person überlassen zu haben, die keinen Führerausweis besass (zentralplus berichtete). Auch tauchte der Vorwurf der Urkundenfälschung auf (zentralplus berichtete). Beide Untersuchungen wurden jedoch rechtskräftig eingestellt. Die wenige Tage vor dem Wahlwochenende aufgetauchten Recherchen versuchte Villiger erst mit einer superprovisorischen Verfügung unter dem Deckel zu halten. Die Zuger Bevölkerung bestätigte den Sicherheitsdirektor im Amt.

Am Wahltag dann erklärte er, dass er mit der Frau ein Verhältnis hatte, aus dem im Jahr 2012 ein gemeinsames Kind hervorging. «Ich wollte meine uneheliche Tochter schützen. Genauso wie meine Frau und unsere drei ehelichen Kinder», erklärt Villiger seinen Versuch, den Fall unter dem Deckel halten zu wollen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 04.12.2018, 17:40 Uhr

    Die Einstellung der Untersuchung in Sachen Villiger wegen vermuteter Urkundenfälschung erweckt höchstes Misstrauen gegen die Luzerner Staatsanwaltschaft. Liegt hier nicht ein klarer Fall von Begünstigung vor? Die Ablehnung des Postulats von David Roth durch den Luzerner Kantonsrat ist keineswegs geeignet, dieses Misstrauen in die staatlichen Institutionen abzubauen. «Systemwidrig» in einer Demokratie ist, wenn weder Politik noch Justiz gewillt sind, beim vermuteten Fehlverhalten eines Magistraten genau hinzuschauen. Solche Sytemwidrigkeiten passieren nur in Bananenrepubliken.

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