Interview: Paul Winiker zum neuen Polizeigesetz

Luzern rüstet auf im Kampf gegen Pädophile und Betrüger

Regierungsrat Paul Winiker und Polizeikommandant Adi Achermann.

(Bild: les)

Luzern erhält ein neues Polizeigesetz. Der Fokus liegt dabei auf dem Kampf gegen die Cyberkriminalität. SVP-Regierungsrat Paul Winiker erklärt im Interview, welche Möglichkeiten die Polizei dank dem neuen Gesetz hat und weshalb der Kanton nicht alleine gegen Internetkriminelle vorgehen kann. 

Nach zwanzig Jahren soll das Polizeirecht auf den neusten Stand gebracht werden – und mitunter die Polizei entlasten und die Gefahr der Cyberkriminalität besser abdecken. Aus diesem Grund will der Kanton die rechtlichen Grundlagen für bewaffnete Sicherheitsassistenten und für die Überwachung von geschlossenen Internetforen schaffen (zentralplus berichtete).

Am Montag stellte der Luzerner Justizdirektor Paul Winiker den Entwurf für das neue Polizeigesetz vor. Damit nimmt der Kanton Luzern einen neuen Anlauf, nachdem das Bundesgericht den vorhergehenden Entwurf in einem Punkt teilweise gerügt hatte. Der Kanton darf die Kosten nicht auf einzelne Randalierer abwälzen – nur auf Veranstalter, wenn diese mindestens grobfahrlässig gehandelt haben (zentralplus berichtete).

Was im neuen Gesetz aber neu ganz fehlt, ist die Kostenüberwälzung. Regierungsrat und Justizdirektor Paul Winiker (SVP) gibt Auskunft zum Gesetzesentwurf.

zentralplus: Herr Winiker, das neue Gesetz ermöglicht der Polizei, in geschlossenen Internetforen verdeckt zu ermitteln. Muss jetzt jemand, der in geschlossenen Facebook-Gruppen grenzwertige Kommentare schreibt, mit einer Vorladung der Polizei rechnen?

Winiker: Ermittlungen in einem geschlossenen Bereich müssen sehr hohe Hürden nehmen. Es muss eine Bewilligung vom Zwangsmassnahmengericht vorliegen. Dafür muss ein Verdacht auf kriminelle Handlungen vorliegen. Der Katalog dieser Handlungen besteht nur aus sehr gewichtigen Vergehen.

zentralplus: Man will dabei vor allem gegen Verbrechen wie Pädophilie oder Betrug vorgehen. Ist der Katalog der Vergehen abschliessend formuliert?

Winiker: Der ist abschliessend, ja. Und eben: Wegen irgendeinem «Buebestreich» wird das Zwangsmassnahmengericht nicht eine Fahndung in einem geschlossenen Bereich ermöglichen.

«Nach wie vor gilt: Absichten sind nicht strafbar. Dieser Rechtsgrundsatz gilt ohne Wenn und Aber.»

zentralplus: Wenn es Ihrer Meinung nach eine Erweiterung der polizeilichen Kompetenzen braucht, um gegen Cyberkriminalität vorgehen zu können, stellt sich die Frage: Wie viele verdeckte kriminelle Handlungen werden mit der heutigen Gesetzgebung nicht aufgedeckt?

Winiker: Es ist sehr schwer, das zu beurteilen. Ziel des Gesetzes ist letztlich, dass wir trotz der rasanten technischen Entwicklung einen Gewaltschutz bieten können. Wir wollen präventiv wirken können, bereits wenn Anhaltspunkte für Vorbereitungen von kriminellen Handlungen bestehen. Dazu wollen wir die Fahndung in geschlossenen Internetforen ermöglichen – unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Hürden. 

zentralplus: Wie kann man gegen jemanden vorgehen, der sich in diesen Foren herumtreibt? Wenn sich Menschen mit pädophilen Neigungen untereinander in geschlossenen Foren austauschen, besteht ja kein Straftatbestand.

Winiker: Das Zwangsmassnahmengericht muss erhebliche Anhaltspunkte für kriminelle Handlungen haben, um eine Bewilligung für eine solche Onlinefahndung auszusprechen. Dann gilt natürlich die Beweiswürdigung: Nur was im Strafgesetzbuch als strafbar gilt, kann verfolgt werden. Nach wie vor gilt: Absichten sind nicht strafbar. Dieser Rechtsgrundsatz gilt ohne Wenn und Aber.

zentralplus: Welche Zugeständnisse hat die Regierung an die Gegner des Polizeigesetzes gemacht?

Winiker: Gegner finde ich das falsche Wort …

zentralplus: Aber es gibt strenge Kritiker. Beispielsweise die Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern, welche Beschwerde gegen die Kostenabwälzung beim Bundesgericht einreichten.

Winiker: Es gab gewisse Kritik bei verschiedenen Punkten. Da sind wir stark darauf eingegangen. Beispielsweise gibt es bei den Sicherheitsassistenten einen abschliessenden Aufgabenkatalog und klare Anforderungen bezüglich der Ausbildung an der Waffe. Wir werden ein Ausbildungskonzept vorlegen, in welchem wir festlegen, wie genau die Schulung gestaltet wird. Damit wollen wir Vertrauen und Klarheit schaffen. Auch in anderen Bereichen wurden einige kritische Argumente berücksichtigt.

«Dann wäre es eher so, dass die grossen Kantone wie Bern und Zürich sehr bald eine Lösung haben, aber die kleineren Kantone bleiben auf der Strecke.»

zentralplus: Der Markt für Polizisten ist umkämpft, das sagte Kommandant Adi Achermann an der Pressekonferenz. Vor allem die IT-Spezialisten werden künftig heiss umworben sein, dennoch sind sie eher rar. Hat Luzern genug qualifizierte Leute, um gegen Cyberkriminalität vorzugehen?

Winiker: Ich bin der Meinung, wir sollten uns überlegen, ob wir den Bereich Cyberkriminalität nicht zentral auf Bundesebene organisieren wollen – unter der Führung des Bundesamtes für Justiz oder der Bundesanwaltschaft. Zum einen könnten dann die knappen Ressourcen und teuren technischen Hilfsmittel gezielter eingesetzt werden. Zum anderen ist Internetkriminalität per Definition grenzenlos. Das Netz hält sich weder an Kantons- noch Landesgrenzen. Deshalb sollte es kein Kampf der Kantone um Ressourcen und Mittel sein – sondern überregional organisiert. Hier sehe ich politischen Handlungs- und Diskussionsbedarf.

zentralplus: Was würde es bedeuten, wenn keine bundesweite Lösung geschaffen würde?

Winiker: Dann wäre es eher so, dass die grossen Kantone wie Bern und Zürich sehr bald eine Lösung haben, aber die kleineren Kantone auf der Strecke bleiben.

zentralplus: Stehen Sie im Austausch mit den verantwortlichen Stellen beim Bund?

Winiker: Für mich ist es ein Thema in der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Dort muss man das Thema in Zukunft stärker thematisieren.

zentralplus: Im Kanton Luzern immer ein Thema: Was kostet uns die Revision? Wird die Polizei teurer?

Winiker: Nein. Wir haben den bescheidenen Zuwachs bei den Polizeikosten im Finanzplan eingestellt. Trotz der Sparmassnahmen ist ein etappierter Ausbau der Polizei vorgesehen, das war auch der Wunsch des Parlaments. Mit diesem bescheidenen Ausbau der Polizei werden wir den Finanzplan einhalten, so entstehen keine zusätzlichen Kosten.

«In der Vernehmlassung gab es keine Hinweise, dass der Entwurf rechtlich problematisch wäre.»

zentralplus: Herr Winiker, das Polizeigesetz ist aus dem Jahr 1998. Verschiedene Rückschläge, wie die teilweise Gutheissung der Beschwerde vor Bundesgericht im Januar, verzögerten die Überarbeitung. Ist die Revision jetzt überfällig?

Paul Winiker: Ich glaube, die Revision kommt im richtigen Moment. Die Entwicklung der Kriminalität im Internet ist sehr dynamisch. Deswegen sollte man ein Gesetz machen, das nicht zu detailliert ist, sondern Handlungsgrundsätze regelt. Wir wollten aber jetzt nicht noch einmal auf das Thema mit der Kostenabwälzung auf Veranstalter warten, die Polizei ist auf die Gesetzesrevision angewiesen.

zentralplus: Sie sprechen es an: Die Kostenüberwälzung auf Veranstalter von gewaltsam ausufernden Anlässen sucht man in der neuen Vorlage vergebens. Da wurde der Kanton vom Bundesgericht zurechtgewiesen. Ist dieses Gesetz nun rechtlich wasserdicht?

Winiker: Grundsätzlich kann man bei jedem Gesetz eine Normenprüfung verlangen. In der Vernehmlassung gab es aber keine Hinweise, dass es rechtlich problematisch wäre. Und dafür machen wir ja die Vernehmlassung.

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