Neues Reglement stösst sauer auf

Bitte Ruhe! Zuger sehen ihre Freiheit eingeschränkt

An der Zuger Fasnacht gibt’s viel zu lachen. Einigen bleibt das Lachen allerdings im Halse stecken. (Bild: Emanuel Ammon / AURA)

An diesem Schmutzigen Donnerstag herrscht «Ausnahmezustand» und freies wildes Treiben in Zug. Das könnte jedoch 2018 anders werden. Ein neues städtisches Reglement sieht strengere Lärmvorschriften vor. Nicht nur Fasnächtler sehen deshalb rot.

Viele kommunale Zuger Vorschriften sind momentan rechtswidrig. Die Stadt Zug will deshalb ein neues Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen schaffen.

Dieses stösst vielen Organisatoren von Grossveranstaltungen sauer auf, bevor es überhaupt existiert (siehe Kasten unten).

zentralplus liegt die schriftliche Vernehmlassungsantwort der Zuger Chesslete vor. Diese finden das Reglement «einseitig». Es berücksichtige vor allem die Anliegen der Anwohner auf «Ruhe». Sie verlangen die Streichung dieses Begriffs. Er täusche eine heile Welt vor. «Selbst auf dem Land herrscht nicht mehr Ruhe, geschweige denn in der Stadt.»

Man hoffe auf ein «ausgewogenes Reglement, das auch genügend Raum für Kreativität und die Belebung unserer Stadt lässt».

«Wir vermissen den Begriff Freinacht im Reglement.»
Zuger Chesslete

«Die Nutzer des öffentlichen Raums sollten diesen nutzen können, ohne jederzeit mit Lärmklagen der Nachbarn rechnen zu müssen», heisst es weiter. Inbesondere für Grossanlässe wie die Jazznight oder eben die Fasnacht seien Ausnahmen vorzusehen. «Wir vermissen den Begriff Freinacht im Reglement», schreibt die Zuger Chesslete.

Wie genau muss das Konzept sein?

Die Stadt verlangt ein Konzept für Veranstaltungen. Aus dem Reglement gehe nicht hervor, mit welchen Auflagen ein Grossanlass zu rechnen habe respektive welche Bearbeitungstiefe diese Konzepte haben müssten. Ebenso lehnen die Fasnächtler eine Verwaltungsgebühr für nicht profitorientierte Veranstaltungen ab.

Für den Fall, dass die Stadt kein «ausgewogenes Reglement» verabschiede, droht die Zuger Chesslete, sie würde die Organisation aufgeben. Die Fasnacht würde trotzdem stattfinden. Einfach unorganisiert. «Mit allen Konsequenzen bezüglich Sicherheit, Abfall, Nachtruhe etc.»

Manche Fasnächtler in Doppelrolle

Auch andere eingefleischte Fasnächtler haben Mühe, was da auf die Veranstalter zukommen könnte. Bei Rainer Leemann schlagen zwei Herzen in seiner Brust. Er ist begeisterter Fasnächtler und spielt seit 16 Jahren Posaune in der Guuggenmusig Figorowa. «Die Fasnacht ist die schönste Zeit des Jahres», sagt er.

Andererseits ist Leemann FDP-Gemeinderat und präsidiert die Spezialkommission des GGR, welche genau dieses neue Reglement vorberaten soll. «Ziel ist, dass wir das Reglement zügig durcharbeiten, sodass es im Frühjahr für die erste Lesung ins Parlament kommt», sagt Leemann.

«Es braucht gegenseitige Toleranz zwischen Anwohnern und Festfreudigen.»
Rainer Leemann, FDP-Gemeinderat und Guuggenmusiker

Er ist eher gegen unnötige neue Vorschriften. Er habe verschiedene Vorstösse gemacht, dass man den Vereinen in Zug Steine aus dem Weg räumen sollte. Leemann findet, dass die Anwohner im Zentrum Toleranz verdienen. «Doch es braucht gegenseitige Toleranz zwischen Anwohnern und Festfreudigen», findet Leemann.

Die politische Beratung in der Kommission und später im Parlament werde zeigen, wie viele Regelungen es brauche und was eventuell zu weit geht. «Die Sicherheit muss gewährleistet sein und andere Menschen sollten nicht gestört werden», findet er.

Die Zuger Guugge Figorowa.

Die Zuger Guugge Figorowa.

(Bild: mbe.)

30 bis 50 Seiten Dokumente

Der FDP-Gemeinderat findet überdies, dass es sehr aufwendig ist für ehrenamtliche Veranstalter von Grossanlässen, die vielen nötigen Bewilligungen einzuholen.

Davon kann Leemanns Guuggen- und FDP-Gemeinderatskollege Mathias Wetzel ein Liedchen singen. Er holt jedes Jahr die Bewilligungen für den «Figo-Ball» im Siemens-Areal ein. «Wir schicken schon heute jedes Jahr 30 bis 50 Seiten Dokumente an die Stadt», sagt der Kassier der Figorowa.

Für Sicherheit, Verkehr, Lärm- und Brandschutz, Alkoholausschank braucht es Bewilligungen unterschiedlicher Ämter. «Ein ziemlicher bürokratischer Aufwand», sagt Wetzel. Dabei finde der Ball auf Privatgrund und gar nicht auf öffentlichem Grund statt. Er wagt gar nicht zu denken, was für Bewilligungen dort nötig sein könnten.

Immerhin bekomme die Guugge im Gegenzug auch etwas, nämlich die Erlaubnis, bis zwei Uhr nachts Musik zu machen. «Wir müssen in der Fasnachtszeit nicht schon um 22 Uhr Ruhe geben.» Die Zusammenarbeit mit den städtischen Stellen sei ausserdem angenehm, das müsse er fairerweise einräumen.

«Wenn wir das Couvert mit der Bewilligung aufmachen, ist es immer eine Überraschung, was sich wieder geändert hat.»
Mathias Wetzel, Guuggenmusig Figorowa

Verwaltungsgebühr wird kritisiert

Wetzel kann dem Reglement auch etwas Positives abgewinnen: Eine Vereinheitlichung der Bewilligungspraxis. «Wenn wir das Couvert aufmachen, ist es immer eine Überraschung, was sich wieder geändert hat», sagt Wetzel. Neu müssten Veranstalter einen Littering-Rayon nach Abfall absuchen.

Nicht begeistert ist der Kassier, aber auch andere Fasnächtler aus Zug über die geplante neue Verwaltungsgebühr. Heute zahle die Guugge rund 150 Franken für alle Bewilligungen, das sei «human», sagt Wetzel. Sie seien ein nicht profitorientierter Verein und arbeiteten ehrenamtlich. «Es wäre deshalb schade, wenn wir unseren Gewinn gleich wieder abgeben müssten», sagt er.

In der SVP und bei den Letzibuzäli

Jürg Messmer hält gar nichts von diesem Reglement, sagt er auf Anfrage. Die SVP-Fraktion streitet dessen Notwendigkeit ab. «Die neuen Gebühren sind eine indirekte Steuererhöhung», sagt der Zuger SVP-Gemeinderat. «Da Zug schwarze Zahlen schreibe, sei dies unnötig. Messmer findet es paradox, dass man sich einerseits immer beklage, dass in Zug nichts laufe, aber mit immer neuen Gebühren diejenigen, die etwas auf die Beine stellten, wiederum einschränke.

«Statt dass Zug es den Vereinen einfacher macht, werden ihnen immer mehr Chnebel in die Beine gelegt.»
Jürg Messmer, SVP-Gemeinderat und Letzibuzäli-Mitglied

«Als Fasnächtler läuft meine Meinung aufs Gleiche hinaus», sagt Messmer, der bei den «Letzibuzäli» mittut. Die Organisatoren bräuchten immer mehr Bewilligungen.

«Statt dass Zug es den Vereinen einfacher macht, werden ihnen immer mehr Chnebel in die Beine gelegt. Man müsste sich die Frage stellen, ob man will, dass etwas läuft in dieser Stadt oder nicht.»

Kritik sehr diskret formuliert

Der Zuger Sicherheitsdirektor Urs Raschle, aus dessen Departement der Reglementsentwurf stammt, war für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht erreichbar. Der Gesamtstadtrat schreibt in seinem Bericht und Antrag, die Teilnehmer der Vernehmlassung hätten sich «grossmehrheitlich positiv» geäussert. Die Hauptkritikpunkte der Fasnächtler und auch der Jazznight Zug wird erwähnt, ebenso die ablehnende Haltung der SVP.

Interessant ist, wer nicht an der Vernehmlassung teilgenommen hat: Weder Quartiervereine noch die Nachbarschaften meldeten sich zu Wort.

Man darf also gespannt sein, was herauskommt in der politischen Debatte. Oder ob vieles wieder herausgestrichen wird. Der Reglementsentwurf soll noch dieses Jahr im Grossen Gemeinderat beraten werden. In der Januarsitzung hat das Stadtparlament beschlossen, eine Spezialkommission einzusetzen, diskutierte aber noch nicht über das Reglement.

In Zug herrscht Rechtsunsicherheit

Die Stadt Zug kann zurzeit gewisse Strafbestimmungen rechtlich gar nicht durchsetzen. Als Beispiele aufgezählt werden die Durchsetzung des kommunalen Hundeverbots sowie das Alkoholverbot in den Badis Seeliken und Siehbach.

Der Hintergrund ist juristischer Art: Die verschiedenen Verordnungen verweisen auf das frühere kantonale Polizeistrafgesetz. Dieses ist 2013 durch das kantonale Übertretungsgesetz abgelöst worden. In Zug herrsche deshalb Rechtsunsicherheit, heisst es im Bericht und Antrag des Stadtrats. «Auf diesem Gebiet gibt es kaum geschriebene Normen. Vieles ist der Praxis überlassen, die in der Vergangenheit nicht besonders einheitlich war.»

Ausgleich zwischen Belebung und Ruhebedürfnis schaffen

Klar ist bereits das Ziel des Erlasses. Ein wichtiges Ziel sei, einen Ausgleich zu finden zwischen der Belebung der Stadt mittels öffentlicher Veranstaltungen einerseits und dem «Ruhebedürfnis» der Anwohner anderseits. Im Reglement ist festgelegt, dass die Benützung öffentlicher Plätze «rücksichtsvoll» zu erfolgen hat.

Neu will man Benützer von öffentlichen Plätzen und Anlagen für Schäden haftbar machen. Doch nur, wenn diese absichtlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden. Veranstalter von Grossanlässen müssen neu eine Haftpflichtversicherung mit genügender Deckungszulage abschliessen.

Mehr Auflagen

Für Grossanlässe gelten neu erhöhte Anforderungen bezüglich Sicherheit und Ordnung. Sie müssen ein Verkehrs- und ein Abfallkonzept einreichen. Die einfache Nutzung von öffentlichem Raum soll weiter gebührenfrei sein. Sobald diese Nutzung intensiver ist, soll jedoch eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.

Diese Regelungen gelten gerade für die Fasnacht als grössten nicht kommerziellen Anlass von Zug. Konkret für die Zuger Chesslete und die Fasnachtsumzüge, aber auch für die Lebuzen-Meile.

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