Nach der USR-III-Abstimmung wird’s spannend

Wo die OECD die Zuger Politik beeinflusst

Dämmerung über Zug: Wie’s für den Kanton nach der USR-III-Abstimmung weitergeht, ist noch offen.

(Bild: Wikimedia/Mensi)

2013 forderte eine Motion, dass der Kanton Zug eine Lizenz- oder Patentbox einführen soll. Ob’s je dazu kommen wird, hängt vom Ausgang der eidgenössischen Abstimmung diesen Sonntag ab. Sicher ist derzeit nur: Das Instrument der Patentbox bleibt umstritten.

Im Februar 2013 verlangte die Zuger SVP, dass der Kanton Zug eine Lizenzbox einführe. Und begründete dies unter anderem damit, dass so «frühzeitig mit der Diskussion über die zukünftige Ausrichtung des Kantons Zug im internationalen Steuerwettbewerb gestartet werden kann». Seither ist viel Zeit verstrichen. Die Lizenzbox heisst mittlerweile offiziell Patentbox. Und am nächsten Sonntag wird im Rahmen der USR-III-Vorlage schweizweit darüber abgestimmt, ob das Schweizer Recht eine solche Patentbox zulassen soll.

Im Hinblick auf die eidgenössische Abstimmung hatte der Zuger Kantonsrat die erwähnte Lizenzbox-Motion im Jahre 2015 quasi auf die Wartebank gelegt, sie wurde damals für teilerheblich erklärt.

Zug hält seine Pläne noch zurück

Wenn die USR-III-Vorlage angenommen wird, müssen die Kantone in Sachen Patentbox so oder so noch eine detaillierte Vorlage ausarbeiten. Wie der Kanton Zug seine Patentbox im Falle eines Ja am kommenden Sonntag ausgestalten will, wird noch nicht kommuniziert. Ein Konzept sei bereits erarbeitet worden und werde nach Annahme der USR III «zeitnah» in die Regierung eingebracht, erklärt Thomas Lötscher von der Zuger Finanzdirektion.

Mehr kann Lötscher noch nicht verraten. Der Kanton Zug sei im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht auf ein einzelnes der vom Bund vorgesehenen Instrumente fixiert, sondern er werde alle Instrumente, also auch die Patentbox, einbeziehen. Ein Ja des Schweizer Volkes zur USR III könnte zur Folge haben, dass die Zuger Lizenzbox-Motion im Kantonsrat schon bald abgeschrieben wird.

Ein «eher unübliches Instrument» im Zuger Kantonsrat

Speziell ist: Der Zuger Kantonsrat hatte den Regierungsrat bei der Behandlung dieser Motion beauftragt, ihm jährlich Bericht zu erstatten. Thomas Lötscher spricht in diesem Zusammenhang von einem «eher unüblichen Instrument». Weil der Kantonsrat das Thema aber «auf dem Radar» behalten wolle, beschloss er diese jährliche Berichterstattung bis zur definitiven Erledigung.

«Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, die Vorgaben der EU einzuhalten. Der Anwendungsbereich der Patentbox wird erheblich geringer ausfallen als ursprünglich vorgesehen.»

Urs Behnisch, Professor für Steuerrecht

Thomas Lötscher geht davon aus, dass der Kantonsrat sich für diese doch ziemlich spezielle Lösung entschied, weil er damit sowohl die internationale Entwicklung wie auch jene im Rahmen der USR III im Auge behalten wollte.

Etwas weniger klar ist, was mit der Zuger Lizenzbox-Motion geschieht, falls das Schweizer Volk die USR-III-Vorlage ablehnt. Gemäss Thomas Lötscher wäre der Ball dann wieder beim Bund. Grundsätzlich sei die Einführung einer Patentbox auch in einer zweiten eidgenössischen Vorlage immer noch denkbar. Die Zuger Regierung würde dann mit einem abschliessenden Bericht und Antrag noch zuwarten.

Bund definiert, was in die Box kommt

So oder so ist in Sachen Patentbox noch vieles unklar. Der Bund muss bei einem Ja des Schweizer Volkes erst noch eine Verordnung ausarbeiten. Diese eidgenössische Regelung dürfte wohl erst Anfang 2019 in Kraft treten. Und dann muss auch noch abgewartet werden, ob die EU dieses Schweizer Modell akzeptieren wird. Das wird auch davon abhängen, wie die Bundesverwaltung in der Verordnung die abzugsfähigen Leistungen «aus geistigem Eigentum» im Einzelnen definieren wird.

Abstimmungsunterlagen: Am Sonntag stimmt die Schweiz unter anderem über die USR III ab – mit Folgen für Zug.

Abstimmungsunterlagen: Am Sonntag stimmt die Schweiz unter anderem über die USR III ab – mit Folgen für Zug.

(Bild: les)

Die EU wird die Schweizer Lösung erst dann überprüfen, wenn die Schweiz die entsprechenden gesetzlichen Regelungen endgültig verabschiedet hat. Die Eidgenössische Steuerverwaltung gibt sich optimistisch: Bisher stehe das Schweizer Modell im Einklang mit den internationalen Vorgaben.

Was sind Patentboxen?

Eine Box ist eine steuerrechtliche Massnahme, bei welcher Firmengewinne aus Patenten oder aus anderen Quellen geistigen Eigentums (Immaterialgüterrechte) privilegiert besteuert werden.

Vereinfacht gesagt geht es bei der Lizenz- oder Patentbox um Folgendes: Ein Unternehmen, welches ein Patent besitzt, kann die Gewinne, die es mit diesem Patent erzielt, in die Box legen. Alle Gewinne in der Box werden ermässigt besteuert.

Fazit: Mit der Patentbox werden Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten tiefer besteuert. Der Kanton Nidwalden hatte im Jahre 2011 auf eigene Faust eine Patentbox («Lizenzbox» genannt) eingeführt. Ein Problem dieser Nidwaldner Box ist, dass das aktuelle Steuerharmonisierungsgesetz eigentlich gar keine solchen Boxenlösungen vorsieht.

Schweiz muss die Vorgaben von EU und OECD erfüllen

Urs Behnisch, Professor für Steuerrecht an der Universität Basel, äussert sich zurückhaltend. Die Patentbox bereite seit Beginn der Diskussionen um die USR III Kopfzerbrechen, weil die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD und die EU die zulässigen Steuererleichterungen immer einschränkender formuliert haben. Entsprechend habe die Schweiz ihr Konzept immer wieder anpassen müssen. «Das wird auch weiter so sein. Die Schweiz hat sich bekanntlich dazu verpflichtet, die Vorgaben der EU einzuhalten. Der Anwendungsbereich der Patentbox wird daher erheblich geringer ausfallen als ursprünglich vorgesehen», sagt Behnisch.

Fazit: Vieles wird von der EU und auch von der OECD abhängen. Da nützt es auch nichts, wenn die Zuger SVP an der Kantonsratssitzung vom 2. April 2015 gemäss Protokoll Folgendes monierte: «Die OECD hat keinen besonderen Status gemäss schweizerischer Bundesverfassung, und trotzdem hühnern alle herum, sobald die OECD ein bisschen gehustet hat.»

Patentboxen sind umstritten

Völlig unbestritten war die Einführung einer Patentbox bei der Behandlung im Zuger Parlament im Jahre 2015 nicht. Stefan Gisler von der Alternativ-Grünen-Fraktion hielt damals jedenfalls fest, dass seine Partei die «Einführung von neuen Steuerumgehungsvehikeln, wie dies Lizenz- oder Patentboxen sind» für falsch halte.

«Die Befürworter der USR III gehen mit ihrem Vertrauen in die Konformität der Patentbox vermutlich zu weit.»

Oliver Classen, Mediensprecher Public Eye

Auch Public Eye – die frühere NGO «Erklärung von Bern» – steht Konstrukten wie der Patentbox grundsätzlich kritisch gegenüber. Solche Einrichtungen seien von ihrer Stossrichtung her darauf ausgerichtet, multinationale Unternehmen bei der Optimierung ihrer allgemeinen Steuerlast zu begünstigen und so die allgemeinen Gewinnsteuersätze zu reduzieren, sagt Mediensprecher Oliver Classen. Allerdings findet er den heutigen USR-III-Vorschlag insofern «halbwegs akzeptabel», als mit dem jetzigen Ansatz nur «echte Patente», die tatsächlich mit der Schweiz verknüpft sind, Steuerbegünstigungen erhalten sollen.

Klar sei allerdings, so Classen, dass solche Patentboxen in EU-Ländern vermehrt unter politischen Druck kommen könnten, da sie eventuell unter die sogenannten «schädlichen Steuerpraktiken» fallen. Falls dies eintreffen sollte, wäre nach Ansicht von Oliver Classen auch die Schweizer Praxis infrage gestellt.

Kürzlich habe die OECD die mit dem Schweizer Modell vergleichbare französische Patentbox jedenfalls stark kritisiert. Deshalb folgert Oliver Classen: «Die Befürworter der USR III gehen mit ihrem Vertrauen in die Konformität vermutlich zu weit.»

Hinweis: zentralplus tickert diesen Sonntag ab 13 Uhr live über die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III.

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