Zuger Polparteien können wohl aufatmen

Sieben statt fünf: Nun doch keine Kürzungsübungen beim Regierungsrat

Die Zuger Regierung soll weiterhin aus sieben Räten bestehen. Zumindest einer auf diesem Bild hat den Rat aber schon verlassen: Peter Hegglins Sitz (zweiter von rechts) wurde anfang 2016 von Martin Pfister übernommen.

(Bild: zVg: Bruno Rubatscher Fotografie)

Die Reise nach Jerusalem wird bei den nächsten Wahlen womöglich gar nicht so aufregend: Die Idee des Zuger Regierungsrates, sich selber zu verkleinern, stösst bei der vorberatenden Kommission auf Ablehnung. Sie fordert eine Lösung mit sieben Regierungsräten, statt mit fünf. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar.

Sieben Regierungsräte soll Zug haben – und nicht fünf, wie der Regierungsrat vor einem Jahr vorgeschlagen hatte. Das fordert die vorberatende Kommission des Kantonsrats. Die Verwaltungsreform «Regierung und Verwaltung 2019» sei unbestritten, nur müsse die Regierung nun eine Variante vorlegen, bei der alle sieben Regierungsratssitze verbleiben würden.

Der Zuger Regierungsrat hatte vor rund einem Jahr mit dem Vorschlag für Furore gesorgt, das Gremium um zwei Sitze zu verkleinern. Landammann Heinz Tännler plädierte damals dafür, dass eine Verwaltungsreform nur dann gründlich vorgenommen werden könnte, wenn auch die Ämterverteilung und die Zusammensetzung der Direktionen angepasst werden würden. Das sei einfacher, wenn sowieso aufgrund einer Verkleinerung des Gremiums neue Direktionen geschaffen würden. Zudem könnten sich so die verbleibenden Regierungsräte mehr auf die strategische Ebene konzentrieren, so Tännler (zentralplus berichtete).

Das sorgte natürlich unter den Pol-Parteien im Kanton für Unbehagen: Welche beiden Regierungsräte würden es nicht mehr schaffen? (zentralplus berichtete) Besonders SVP und die linken Parteien SP und ALG sprachen sich gegen eine Verkleinerung aus – es wären wohl ihre Sitze, die verloren gingen.

Neuer Zeitplan – und Wahlen für sieben Räte

Nun hat sich die Kommission des Kantonsrats, die das Geschäft vorberät, zu Wort gemeldet und einen Auftrag formuliert: Die Regierung soll ihr eine Variante mit sieben Regierungsräten und damit auch einen neuen Zeitplan vorlegen. Aufgrund dessen, so die Kommission, sollen die Regierungsratswahlen 2018 für sieben Sitze ausgeschrieben werden.

Die Gründe für diesen Entscheid sind nicht zu erfahren. «Wir können nicht mehr sagen, als dass wir uns grundsätzlich für den Verbleib bei sieben Regierungsräten entschieden haben und dass wir der Regierung einen entsprechenden Auftrag erteilten», sagt Anastas Odermatt, Kantonsrat der ALG und Präsident der vorberatenden Kommission.

Die Gründe? Unklar

Es sei viel diskutiert worden und man habe sich in einem Grundsatzentscheid für den Verbleib bei sieben Regierungsräten entschieden. Ob das vor allem parteipolitische oder sachliche Gründe waren, die zu diesem Entscheid geführt hätten, will Odermatt nicht sagen. «Was ich sagen kann und was aus Sicht der Kommission wichtig ist: Wir sehen den Handlungsbedarf in Bezug auf eine Strukturreform bei der kantonalen Verwaltung», sagt Odermatt, «aber wir wollen eine Variante haben, die sieben Regierungsräte beinhaltet. Damit stecken wir noch mitten in der Arbeit der vorberatenden Kommission.»

Ist die Fünfer-Variante damit definitiv vom Tisch? «Das entscheidet schlussendlich der Kantonsrat», sagt Odermatt. 

«Natürlich wäre aus unserer Sicht eine Fünfer-Lösung nach wie vor zielführend, aber eine Variante mit sieben Regierungsräten findet in der Kommission grössere Zustimmung.»

Heinz Tännler, Finanzdirektor

Für Heinz Tännler ist der Auftrag der vorberatenden Kommission alles andere als unwillkommen. «Das war eine sehr konstruktive Kommissionssitzung», sagt der Finanzdirektor und Landammann. «Für uns ist es wichtig, dass die Kommission Eintreten beschlossen hat.»

Ist damit die Fünfer-Variante endgültig vom Tisch? «Nun der Auftrag der Kommission ist klar, wir werden eine Variante mit einem Siebner-Gremium ausarbeiten und in der Stossrichtung aufzeigen, wie wir die Ämter in sieben Direktionen neu organisieren würden. Natürlich wäre aus unserer Sicht eine Fünfer-Lösung nach wie vor zielführend, aber eine Variante mit sieben Regierungsräten findet in der Kommission grössere Zustimmung.»

Trotzdem werden beide Varianten im Kantonsrat zur Debatte stehen solange der Regierungsrat seinen Antrag nicht zurückzieht.

Wichtig für den Regierungsrat sei vor allem die sogenannte Delegationsnorm – das ist eine Erlaubnis, die der Kantonsrat dem Regierungsrat erteilen kann, um die Verwaltungsreform umzusetzen, ohne für jede Gesetzesänderung den üblichen Weg gehen zu müssen. «Diese Delegationsnorm ist wichtig damit die zum Beispiel die Namensgebung der Direktionen ohne Kantonsratsbeschluss erfolgen könnte», sagt Tännler. «Es ist wichtig, dass der Regierungsrat die Verwaltungsreform in Eigenregie umsetzen kann. Diese Delegationsnorm hat uns die Kommission so weit zugesichert.»

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