Luzerner Parlament verlangt bessere Kontrolle

Regierung muss Chefbeamte an die Kandare nehmen

Kandare nennt man das Zaumzeug, mit dem der Reiter sein Pferd besser steuern kann. Nun legt die Luzerner Regierung ein Gesetz vor, mit dem sie ihre Chefbeamten besser steuern will.

(Bild: zVg)

Die Luzerner Regierung legt ein Gesetz vor, mit dem unschöne Vorfälle wie der Polizeiskandal oder die Beschaffungsaffäre bei der Dienststelle Informatik verhindert werden sollen. Oder zumindest abgefedert. Ob’s was nützt, ist unklar.

Die Führung der kantonalen Dienststellen und das Führungsverständnis der Chefbeamten müssen verbessert werden: Zu diesem Schluss kam 2014 die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates. Entgegen dem Willen der Regierung hat das Kantonsparlament eine entsprechende Motion der AKK überwiesen. Auslöser waren die damalige Polizeikrise sowie Ungereimtheiten in der Dienststelle Informatik betreffend der Vergabe von Aufträgen.

Als die Motion damals angenommen wurde, kritisierte das Parlament die Machtfülle der Departementsleiter. SVP-Kantonsrat Marcel Omlin sagte in der Ratsdebatte, es gebe immer noch Könige in der Verwaltung. Nun hat die Regierung einen Gesetzesvorschlag eingebracht.

Verantwortlichkeiten klären

Der nun vorliegende Gesetzesvorschlag der Regierung ist breit abgestützt, sagt Gregor Zemp, Stellvertretender Leiter Rechtsdienste des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Laut der Medienmitteilung der Regierung stehen die Grundsätze, nach welchen sich die Tätigkeit und Führung der Verwaltung richten sollen, im Zentrum der Revision. Ausserdem definiert das neue Gesetz die Verantwortlichkeiten der Departementsvorsteher und die Aufgaben der Dienststellenleitenden präziser.

Neu werde beispielsweise die Aufsicht über die Verwaltungseinheiten der Departemente explizit erwähnt sowie die Informationspflicht der Führungsverantwortlichen konkretisiert. Weiter werden Anpassungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, im Justizgesetz und im Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen vorgenommen.

Informationspflicht der Chefs

Zemp erläutert den konkreten Nutzen des Gesetzes: Es definiert Grundsätze, nach denen die Verwaltung handeln muss, und macht diese für die Öffentlichkeit transparent. «Die Grundsätze dienen ausserdem als eine Grundlage für die Aus- und Weiterbildung der Vorgesetzten», erklärt Zemp. So können neue Mitarbeiter besser geschult und über die Grundsätze des rechtmässigen Handelns informiert werden.

Auch eine Informationspflicht der Dienststellenleiter gegenüber den Departementsvorstehern ist im angepassten Gesetz vorgesehen: «Wenn also etwas nicht gut läuft in einer Dienststelle, dann sind die Dienststellenleiter gesetzlich verpflichtet, ihren Vorgesetzten zu informieren.» Dadurch können Probleme frühzeitig angegangen werden, erklärt Zemp.

CVP und FDP haben noch keine Meinung

Die Parteien haben noch keine klare Meinung zur Botschaft, wie Anfragen von zentralplus zeigen. Die CVP und ihr Fraktionspräsident, Ludwig Peyer, unterstützten die Motion damals. Ob der Auftrag des Parlaments im vorliegenden Gesetzesvorschlag der Regierung erfüllt ist, kann auch Peyer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Auch er betont, dass ein Gesetz allein Missstände in der Verwaltung nicht verhindern könne: «Wenn jemand in der Verwaltung mit krimineller Energie vorgeht, kann ihn kein Paragraph stoppen.»

Andreas Moser, FDP-Fraktionspräsident, möchte sich zur Botschaft der Regierung erst zu einem späteren Zeitpunkt äussern.

Ob der Gesetzesvorschlag tatsächlich wirkt, ist schwierig zu sagen. «Ein Gesetz ist eine Sache, der handelnde Mensch eine andere.» Zemp bestreitet nicht, dass der Gesetzesvorschlag aus der Regierung Skandale und Missstände in der Verwaltung alleine nicht verhindern kann. «Die Wirksamkeit des neuen Gesetzes ist begrenzt.»

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