Nach Aufklärung des Wahlzetteldebakels

Wie viel Macht hat ein Landschreiber?

Landschreiber Tobias Moser findet: Es ist alles in Butter. (Bild: Archiv)

Die Protokolle zeigen: Der Landschreiber Tobias Moser hatte sich einem Befehl der Wahlaufsicht schlicht verweigert. Mit Erfolg. Wir wollen deshalb mit Moser über Macht sprechen. Und stellen fest: Er ist der Meinung, er hätte alles richtig gemacht.

Die Fakten zum Zuger Wahlzetteldebakel sind auf dem Tisch (zentral+ berichtete). Wir wollen mit Tobias Moser über sein Selbstverständnis als Landschreiber sprechen und haben ihn gefragt, ob er dazu bereit wäre. Er hat das Gesetz dabei und will über die Regeln reden. Wir wollen uns über Macht unterhalten.

zentral+: Herr Moser, wie viel Macht hat ein Landschreiber?

Tobias Moser: Der Landschreiber ist ein typischer Dienstleister. Er führt die Staatskanzlei und nimmt damit eine Position zwischen Kantonsrat, Regierungsrat, Gerichten und der Öffentlichkeit ein. Die Staatskanzlei ist eine zentrale Stabsstelle. Wir setzen für die vorgesetzten Gremien um, was sie beschlossen haben. Wir bereiten die Sitzungen des Regierungsrats und des Kantonsrats vor und wirken auch als Schnittstelle zwischen den beiden.

zentral+: Sie haben eine Zwischenfunktion, sind halb Politiker, werden vom Kantonsrat gewählt, sind aber gleichzeitig Verwaltungsangestellter. Nur haben Sie keine Direktion über sich. Es gibt nur noch den Landammann, der Ihnen vorsteht, und der wechselt alle zwei Jahre. Sie bleiben. Das ist doch eine sehr einflussreiche Position.

Moser: Wenn jemand Macht ausüben will, dann ist er in dieser Funktion an der falschen Stelle. Das ist eine typische Dienstleistungsfunktion, wie es sie auch in der Wirtschaft an verschiedenen Orten gibt. Weshalb finden Sie die Frage nach der Macht so interessant?

zentral+: Weil Sie doch offensichtlich über Macht verfügen. Das hat sich am Beispiel der Gesamterneuerungswahlen gezeigt: Sie haben sich gewehrt, als die Wahlaufsicht plötzlich die Stimmzettel neu drucken wollte. Und haben die Machtfrage als Verwaltungsangestellter gegen eine Regierungsrätin gewonnen.

Moser: Wenn man ein Projekt leitet, dann steht man dafür auch ein. Wir hatten da verschiedene Rollen und haben sie mit Herzblut ausgeführt. Dass es sachbezogen unterschiedliche Auffassungen gibt, ist normal. Wenn Sie schauen, wie gut es bei den Wahlen 2015 lief, dann sehen Sie: Das war erstklassige Zusammenarbeit zwischen der Staatskanzlei, der Direktion des Innern und den Gemeinden.

zentral+: Sind Sie denn ernsthaft der Meinung, Sie hätten keine Macht?

Moser: Macht kommt von machen. Wir sind das ausführende Organ für die Aufträge, die wir vom Regierungsrat, vom Kantonsrat und von den Gerichten bekommen. Ich habe ein Antragsrecht bei rechtlichen, organisatorischen und planerischen Fragen. So kann ich mich eingeben.

zentral+: Sie haben zwei Chefs, einerseits den Kantonsratspräsidenten, andererseits den Landammann. Dazwischen stehen Sie in einer sehr freien Position.

Moser: Im Gegenteil, ich habe zwei Chefs und damit sogar vier Augen, die mir auf die Finger schauen. Und jetzt stellen Sie schon wieder eine Machtfrage, worauf wollen Sie eigentlich hinaus?

zentral+: Ich möchte wissen, wie die Funktion des Landschreibers so mächtig sein kann, dass er sich sogar gegen seine Aufsichtsbehörde durchsetzen kann.

Moser: Die Direktion des Innern hat damals sehr fair gehandelt und uns zwei Handlungsvorschläge gemacht: Entweder wir fragen sämtliche Druckereien im Land an, um den Neudruck rechtzeitig zu bewerkstelligen. Oder, und das ist der springende Punkt: Wir führen eine Kampagne in den Medien, um die Bevölkerung zu informieren, wie richtig zu wählen ist. Das haben wir getan.

zentral+: Die zweite Bedingung hatte aber den Zusatz, dass Sie die Absagen sämtlicher angefragter Druckereien hätten vorlegen müssen. Das haben Sie unterlassen.

Moser: Das haben wir als unverhältnismässig eingeschätzt. Und der Regierungsrat hat unsere Ansicht gestützt – wir haben seinen Willen ausgeführt.

zentral+: Allerdings hatte der Landammann damals starke Worte gefunden: Die Staatskanzlei und die Direktion des Innern sollen sich zusammenraufen. Beat Villiger schrieb: «Künftig erwartet der Regierungsrat von der Staatskanzlei und der Direktion des Innern eine konstruktive, ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit.»

Moser: Die Zusammenarbeit zwischen der Staatskanzlei und der Direktion des Innern ist nach wie vor hervorragend. Und wir haben, darauf bin ich stolz, die Gestaltung künftiger Wahlzettel auf Verordnungsstufe neu mit Bildern festgehalten. Es wäre natürlich super gewesen, wir hätten diese Idee schon vor einem Jahr gehabt.

zentral+: Wie wird sich Ihre Rolle in Zukunft wandeln? Immerhin steht jetzt eine Reduktion der Regierungsräte von sieben auf fünf zur Debatte – die Verwaltung und damit auch Ihre Rolle würden wohl an Bedeutung gewinnen.

Moser: Es gibt auch andere Kantone mit fünf Regierungsratsmitgliedern. Das funktioniert. Das ändert an meiner Rolle überhaupt nichts.

zentral+: Sie sind seit 2011 Landschreiber. Sie arbeiten schon mit dem dritten Landammann zusammen. Haben Sie in dieser Zeit an der Praxis der Staatskanzlei viel geändert?

Moser: Wir haben einiges geändert, was die Zugänglichkeit der Daten angeht: So haben wir den Webauftritt und die Digitalisierung aller Vorstösse und Unterlagen verbessert und Abläufe standardisiert. Unser Teamwork ist eine gelungene Sache.

 

So weit für Moser also alles in Butter. Sie ahnen bestimmt, welche Frage wir noch hätten stellen müssen. Gibt Moser zu, dass er sich damals gegen die Verfügung der Wahlaufsicht schlicht verweigert hat? Oder ist er immer noch der Meinung, er hätte das Richtige getan? Diese Fragen beantwortet Moser im Nachhinein per E-Mail so: «Die Staatskanzlei hat die vereinbarten Massnahmen umgesetzt.»

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Martin Stuber
    Martin Stuber, 18.11.2015, 10:11 Uhr

    Das Interview mit dem Landschreiber ist zusammen mit dem anderen Artikel zu lesen:
    http://www.zentralplus.ch/de/news/politik/4590678/Wer-war-schuld-am-Wahlzetteldebakel.htm
    Dort kommt ganz klar heraus (dank dem Öffentlichkeitsgesetz einsehbaren Unterlagen), dass der Landschreiber die Ausführung einer dringlichen Anordnung der Wahlaufsicht einfach verweigert hat! Was dann zum bekannten Wahlzetteldebakel geführt hat.
    Es wird nicht auf den Kopf gezielt, Frau Mäder, sondern es werden Verantwortlichkeiten klar gemacht.
    Dass dieser Kommentar von einer Kandidatin der SP-Frauenliste für die Nationalratswahlen 2015 kommt, erstaunt.
    Zentralplus und dem Journalisten Falco Meyer ist ein Kränzchen zu winden, dass die Wahrheit nun ans Licht gekommen ist. Bin gespannt, was das Zuger Monopolblatt daraus macht…

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  • Profilfoto von daniel.wehner
    daniel.wehner, 17.11.2015, 22:35 Uhr

    @Anne Mäder: Nur anpflaumen, ohne etwas auszusagen, was soll das denn? Das ist ebenso Blick-Niveau.

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  • Profilfoto von Anne Maeder
    Anne Maeder, 17.11.2015, 18:54 Uhr

    Es hätte der Sache gut getan, wenn sich der Autor über die rechtlichen Aspekte des Themas eingehend auseinandergesetzt hätte. Statt dessen wird plakativ auf einen Kopf geschossen.
    Leider nichts als «Blick-Niveau».

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