Kampf für machtlose Stimmen

Zuger Piraten nehmen Kurs aufs Bundesgericht

Haben Lust zu kämpfen: Die Piratenpartei kann zwar politisch nicht mitreden, weil sie zu klein ist. Stattdessen geht sie juristisch gegen eine Ungerechtigkeit im Wahlsystem vor. (Bild: zvg)

Die Zuger Piratenpartei will das nationale Wahlgesetz umkrempeln. Wegen des Menschenrechts auf echte und gleiche Wahlen. Ob sie mit ihrer Beschwerdewut den Wählern nicht auf den Geist geht? «Nicht unseren Wählern», sagt die Partei. Und erklärt, weshalb es heute Stimmen gibt, die nichts wert sind.

Ein neuer Angriff der Piratenpartei auf den trägen Dampfer des Schweizer Wahlgesetzes: Ungerecht sei es, finden sie, und es verstosse gegen Menschenrechte. Die Zuger Piraten reichen deshalb beim Regierungsrat Beschwerde ein und fordern, dass bei den Nationalratswahlen ein neues System eingeführt wird: Der Doppelte Pukelsheim, den die Zuger bei den kantonalen Wahlen letztes Jahr kennengelernt haben. «Es geht darum, dass in den kleinen Kantonen ein Teil der Stimmen nicht zählt, da nur die grossen Parteien überhaupt Chancen auf einen Sitz haben. Alle, die nicht die grossen Parteien wählen, können eigentlich zu Hause bleiben.» Das sagt Stefan Thöni, Wahlkampfleiter und Ständeratskandidat der Piratenpartei Zentralschweiz.

Der Doppelte Pukelsheim würde dazu führen, dass diese Stimmen, die im Kanton Zug einer kleinen Partei nicht für einen Sitz reichen, dieser Partei auf nationaler Ebene trotzdem zugutekommen. «Dann würde der Sitzanspruch übers ganze Land ausgerechnet, und diese Stimmen für die kleineren Parteien gingen nicht verloren.»

Doppelter Pukelsheim

Er soll dafür sorgen, dass jede Stimme zählt – zumindest, wenn es nach den Piraten geht. Der Doppelte Pukelsheim ist ein Wahlsystem, bei dem die Stimmen über Wahlkreise hinaus zusammengerechnet werden. Nach dieser Berechnungsmethode zählt eine Stimme, die zum Beispiel im Kanton Zug für eine Partei gegeben würde, für die ganze Schweiz. Damit hätten auch kleinere Parteien eine Chance auf einen Sitz im Nationalrat, gemäss ihrer tatsächlichen schweizweiten Wähleranteile.

Der Doppelte Pukelsheim auf nationaler Ebene wurde jedoch bei mehreren Gelegenheiten abgeschmettert. Weshalb der Widerstand? Politikwissenschaftler Olivier Dolder von Interface Politikstudien in Luzern sagt: «Das liegt wohl an der Tradition. Die Kantone sind Grundpfeiler der Nation, und der Doppelte Pukelsheim würde die Kantonsgrenzen etwas aufweichen, da eine Stimme ja dann über die Kantonsgrenzen hinaus wirken würde.» Die Tendenz der Politik sei hier, den Status quo zu bewahren. «Deshalb ist man bis jetzt dabei geblieben, dass pro Kanton gewählt wird.»

Politischer Weg «wäre schön gewesen»

Die Idee ist nicht neu, es gab schon mehrere parlamentarische Initiativen, die letzte 2012 von Thomas Minder. Er argumentierte damals, dass in gewissen Kantonen die kleineren Parteien rein rechnerisch keine Chance auf einen Sitz hätten und dass die Stimmen ihrer Wählerinnen und Wähler insofern ohne Wirkung seien. Seine Initiative wurde abgelehnt. Die Zuger Piratenpartei versucht es auf dem Weg, den sie schon öfters beschritten hat – per Beschwerde. Nur kann der Zuger Regierungsrat wohl wenig zu einer Änderung im nationalen Wahlgesetz beitragen.

Das ist aber auch nicht das Ziel. «Es wäre natürlich schön gewesen, man hätte den Doppelten Pukelsheim über den politischen Weg einführen können», sagt Thöni, «aber das wurde alles abgeschmettert. Deshalb ziehen wir jetzt vor Gericht.»

Beschwerdewut blosse Stänkerei?

Denn was die Piraten eigentlich erreichen wollen, ist ein Bundesgerichtsurteil. «Der Regierungsrat ist nun mal die erste Instanz, bei der man sich beschweren muss. Schlussendlich wird es vor Bundesgericht gehen. Das wird zwar schwierig, aber wir hoffen, dass wir durchkommen. Man erinnere sich nur an die Einführung des Doppelten Pukelsheim in Zug, da musste auch das Bundesgericht nachhelfen und den Kanton darüber aufklären, dass sein Wahlgesetz verfassungswidrig war.»

«Echte und gleiche Wahlen sind ein Menschenrecht.»

Stefan Thöni, Piratenpartei

Die Piraten berufen sich bei ihrer Beschwerde auf nichts Geringeres als auf den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ein Menschenrechtsabkommen im Rahmen der Vereinten Nationen. «Echte und gleiche Wahlen sind ein Menschenrecht», sagt Thöni.

«Bundesgericht wird sich hüten»

«Keine Chance», sagt Andrea Töndury vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich. «Ich halte es für unmöglich, dass das Bundesgericht das Schweizer Wahlrecht für ungültig erklären würde, im Bezug auf das Menschenrecht auf echte Wahlen.» Die Idee sei zwar originell, sagt Töndury, aber ohne Aussichten auf Erfolg. «Wenn Sie mich politisch fragen, würde ich den Doppelten Pukelsheim bei Nationalratswahlen begrüssen. Aber auf dem Prozessweg wird er nicht zu erreichen sein.» Es gäbe zudem viel zu viele Beispiele von Wahlsystemen in anderen Ländern, die die Wähleranteile noch stärker verzerren würden als dasjenige der Schweiz. Töndury: «Vor diesem Hintergrund wird sich das Bundesgericht hüten, irgendetwas zu ändern.»

Wie das Argument vor Bundesgericht zieht, wird sich zeigen. Die Piratenpartei ist zuversichtlich. Obwohl sie mit ihrer letzten Beschwerde vor Bundesgericht gescheitert ist. Damals kämpfte sie gegen das Quorum im Zuger Wahl- und Abstimmungsgesetz, also die Hürde, die den kleinsten Parteien den Eintritt in den Kantonsrat verweigert. Vergrault die Partei mit ihrer Beschwerdewut nicht ihre Wähler? «Nein, im Gegenteil», sagt der Pirat Stefan Thöni. «Die Wähler, für die wir diese Beschwerde einlegen, die freuen sich, wenn sie ihre Stimme nicht mehr umsonst abgeben.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Marianna Truttmann
    Marianna Truttmann, 03.06.2015, 15:17 Uhr

    In der Legende zu den Privatschulen wurden zwei Zahlen falsch verknüpft, nur in den Privatschulen beträgt der Ausländeranteil 79 Prozent. In den öffentlichen Schulen beträgt der dagegen knapp 30 Prozent, aber das sind 2526 Lernende, während es in den Privatschulen nur 890 ausländische Schüler sind.

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