Ungültige Volksinitiative

Ohrfeige für Luzerner Hochhaus-Gegner

Pilatusplatz: Auf dem städtischen Areal links im Bild, wo bis 2011 die «Schmitte» stand, wäre mit der neuen BZO ein 35 Meter hohes Haus möglich. (Bild: Marc Benedetti)

Es kam, wie es kommen musste: Wie schon der Stadtrat erklärt nun auch das Stadtparlament die umstrittene Anti-Hochhaus-Initiative einstimmig für ungültig. Doch die Initianten geben sich nicht geschlagen – und nehmen damit negative Auswirkungen für die Stadt in Kauf.

Das Hick-Hack um die drei Hochhausstandorte Bundesplatz, Pilatusplatz und Steghof hat, zumindest für den Moment, ein Ende gefunden. Das Stadtparlament ist diesen Donnerstag dem Stadtrat gefolgt und hat die Anti-Hochhausinitiative des Vereins Stadtbild klar für ungültig erklärt – ein Schritt, der aus Respekt vor dem Volkswillen äusserst selten vorkommt. Umso beeindruckender: Sämtliche Politiker stimmten der Ungültigkeitserklärung zu.

Gutachten zersaust Initiative

Das Problem an der von rund 1000 Personen unterzeichneten Initiative ist: Sie fordert ein Verbot von Hochhäusern in der Innenstadt. Nur an gewissen Stadträndern wären sie künftig erlaubt. Doch damit würde ein Entscheid der Stimmbevölkerung, der erst 2013 gefällt wurde, teilweise bereits wieder aufgehoben: Damals haben die Stadtluzerner im Rahmen der Bau- und Zonenordnung (BZO) auch Ja gesagt zu den drei erwähnten Hochhausstandorten. Für den Stadtrat und das Stadtparlament war klar: So kurz nach einer Abstimmung ist es aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, eine Volksinitiative zu lancieren, die den Entscheid wieder umkehren will.

Stadtrat und Stadtparlament beriefen sich dabei auf ein externes Gutachten. Demnach ist die Initiative klar rechtswidrig (zentral+ berichtete). Hauptsächlich widerspreche sie der bundesrechtlichen Planbeständigkeit: Investoren und Grundstückbesitzer haben demnach ein Anrecht darauf, dass Volksentscheide über Planungen für eine Weile Gültigkeit haben und nicht sofort wieder umgekrempelt werden. Erst nach 10 bis 15 Jahren, und im Rahmen einer Gesamtrevision, dürften solche Änderungen wieder vollzogen werden.

Seltene Einigkeit querfeldein

Die Parteien betonten in ihren Voten allesamt, wie heikel es grundsätzlich sei, eine Volksinitiative für ungültig zu erklären. Aber im vorliegenden Fall gehe es wegen der Planbeständigkeit schlicht nicht anders.

Nico van der Heiden (SP) machte den Auftakt und stellte gleich klar: «Wir müssen die Initiative aus formellen Gründen für ungültig erklären. Das Gutachten ist überaus klar.» Markus Mächler (CVP) sah es exakt gleich: «Die Deutlichkeit der Rechtslage lässt keinen Zweifel offen. Die Initiative muss für ungültig erklärt werden.» Dem konnte Rieska Dommann (FDP) nur beipflichten: «Laut unserer Auffassung besteht hier überhaupt kein Spielraum. Es kann nur einen Entscheid geben: Die Initiative ist glasklar für ungültig zu erklären.»

Urs Zimmermann (SVP) stimmte in den Tenor ein: «Es kann doch nicht sein, dass so kurz nach der BZO-Abstimmung alles wieder über den Haufen geworfen werden soll. Das Volksbegehren ist rechtswidrig, deshalb muss es für ungültig erklärt werden.» Auch seitens der Grünen kam kein Widerstand. Korintha Bärtsch begründete: «Das Gutachten ist eindeutig, die Initiative verstösst gegen die Planbeständigkeit. Wir haben lange über eine Teilgültigkeit der Initiative nachgedacht. Das Gutachten zeigt aber klar auf, dass selbst das nicht möglich ist.» Jules Gut (GLP) beendete die Runde mit folgenden Worten: «Wenn wir nun damit anfangen, jeden Volksentscheid mit einer Gegeninitiative zu bekämpfen, kommt das nicht gut. Die Planbeständigkeit muss gewahrt sein.»

Initianten wollen bis vor Bundesgericht

Doch die Initianten rund um Vereinspräsident Alexandros Guekos haben bereits im Vorfeld der Parlamentsdebatte heftigen Widerstand angekündigt (zentral+ berichtete). «Falls notwendig, also falls der Grosssadtrat die Initiative auch für ungültig erklärt, werden wir den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls bis vor Bundesgericht ziehen», sagte Alexandros Guekos, Präsident des Vereins Stadtbild, kürzlich. 

Für ihn darf die Stadtbildinitiative nicht für ungültig erklärt werden. Begründung: «Die Initiative bezweckt nicht, die 2013 genehmigte BZO der Stadt Luzern in Wiedererwägung zu ziehen. Sie bezweckt vielmehr, der Stimmbürgerschaft für die beiden Stadtteile Luzern und Littau ein völlig neues, gesamthaftes Hochhauskonzept erstmals und neu vorzulegen. Dass hierbei drei bisherige Hochhausstandorte in der Kernstadt entfallen sollen, erscheint im Vergleich zur Tragweite unserer Initiative (Dutzende neuer Hochhausstandorte sowohl im Stadtteil Luzern wie auch im Stadtteil Littau, fakultative Referendumsmöglichkeit für jeden der neu auszuscheidenden Hochhausstandorte) gänzlich untergeordnet.»

Keine Verzögerung, aber Unsicherheit

Die Initianten wollen den Entscheid des Parlaments per Stimmrechtsbeschwerde zuerst an den Regierungsrat, dann an das Kantonsgericht und schliesslich sogar ans Bundesgericht weiterziehen, falls nötig. Bis zu einem Entscheid kann es laut Stadtrat zwei bis drei Jahre dauern.
 
Sollten die Hochhausgegner den Gerichtsweg einschlagen, würde dies die Projekte am Bundesplatz, am Pilatusplatz und am Steghof aber nicht blockieren. «Dieses Verfahren hätte keine aufschiebende Wirkung, die Investoren und Bauherren könnten weiterarbeiten und müssten nicht auf einen abschliessenden Gerichtsentscheid warten», versicherte Baudirektorin Manuela Jost kürzlich gegenüber zentral+.

Aber was passiert, wenn das Gericht die Initiative in zwei, drei Jahren doch für gültig erklären würde? Müssten dann allenfalls bereits bestehende Hochhäuser wieder «geköpft» werden? Die Initiative beinhaltet nämlich explizit einen entsprechenden Rückwirkungs-Passus. Demnach müssten Bewilligungen für Hochhausprojekte, die nach dem 1. April 2015 bewilligt wurden, widerrufen werden.
 
Laut Stadtrat sieht dies wie folgt aus: Ist das Hochhaus bereits erstellt, bleibt es zulässig. Ist das Hochhaus noch in der Planung beziehungsweise noch nicht erstellt, sind nach dem 1. April 2015 erstinstanzlich erteilte Baubewilligungen zu widerrufen. Das Gebäude dürfte dann doch nicht realisiert werden.

«Dieses, unserer Meinung nach sehr kleine, Risiko müssten die Investoren eingehen», sagt Jost. «Das Gutachten ist aus unserer Sicht jedoch glasklar. Wir sind absolut sicher, dass die Initiative rechtswidrig ist und deshalb für ungültig erklärt werden musste.» Die Stadt wolle nun rasch vorwärts machen. 

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