Kantonsratspräsident Moritz Schmid

Höchster Zuger baut ohne Bewilligung

Das Wochenendhäuschen der Familie Schmid am Goldauerberg unterhalb der Rigi. (Bild: mbe.)

Der Fall erinnert an den Zuger Stadtschreiber Alexandre von Rohr. Schon wieder hat ein Amtsträger illegal gebaut. Diesmal handelt es sich gar um den höchsten Zuger. Nach Umbauten an seinem Wochenendhaus in der Goldauer Landwirtschaftszone wurde Kantonsratspräsident Moritz Schmid eine Vollstreckungsandrohung zugestellt. Der SVP-Kantonsrat will das Ganze «unkompliziert» regeln.

Moritz Schmid ist dieses Jahr Zuger Kantonsratspräsident. Der diesjährige Landammann und Parteikollege Heinz Tännler lobte den Walchwiler als das «Parlamentariergewissen schlechthin». Mehr Lob geht fast nicht. Jetzt erhält das Image Moritz Schmids jedoch Kratzer, finden Kritiker. Der Grund: Einige Kilometer von Walchwil entfernt, in Goldau, haben der Gipsermeister und seine Familie seit den 1980er-Jahren ein Wochenendhaus. Es liegt idyllisch am Goldauerberg. Wegen dieses Hauses hat der höchste Zuger momentan viel Ärger.

Gemeinde drückte beide Augen zu

Nicht wegen der Gemeinde Arth, die jahrelang beide Augen zudrückte. Doch ein aufmerksamer Zeitgenosse hat die Gemeinde auf bauliche Veränderungen aufmerksam gemacht und nach einer Bewilligung gefragt. Und tatsächlich: Es gibt keine Unterlagen bei der Gemeinde.

Das Haus des Zuger Politikers befindet sich neben dem Rigiweg, unterhalb des Restaurants Dächli. Moritz und Gertrud Schmid-Bucher besitzen dort laut Grundbucheintrag seit 1987 zwei Grundstücke: Ein kleines mit rund 1’000 Quadratmetern, auf dem das Holzhaus und ein Stall stehen. Das andere, grössere Grundstück erstreckt sich über 14’000 Quadratmeter, dazu gehören ein bewaldeter Hang und ein Wasserfall. Idyllisch. Der Dächlibach stürzt sich dort über die Felsen und fliesst weiter unten plätschernd dem Rigiweg entlang.

Verschiedene Vorwürfe

Ausserhalb der Bauzone

Schmids Grundbesitz liegt ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone. Die Gemeinde ist zwar die Baubewilligungsbehörde, doch der Kanton entscheidet. Die Gemeinde musste deshalb die Unterlagen der Baugesuchzentrale (BGZ) des Kantons Schwyz zum sogenannten koordierten Baubewilligungsverfahren weiterleiten. Die BGZ wird Stellungnahmen und Mitberichte der involvierten Amtsstellen sammeln und den Gesamtentscheid der Standortgemeinde weiterleiten. Die Gemeinde Arth ordnet sodann Massnahmen an.

Schmids Bauten könnten gegen mehrere Gesetze verstossen. Die ganze Sache könnte den Zuger Politiker teuer zu stehen kommen. Das schwyzerische Planungs- und Baugesetz sieht für Bauten und Anlagen ohne Bewilligung Bussen bis zu 50'000 Franken vor.

Mit einer rund 15 Meter langen Bachverbauung aus Betonelementen solle Schmid dieses Gewässer gezähmt haben (siehe Fotos unten), behauptet der Kritiker gegenüber zentral+. Ein Baugesuch gestellt habe Schmid nicht. Das Häuschen hat ausserdem eine Terrasse mit Grillplatz, die beim Kauf noch nicht existierte. Stattdessen befanden sich dort Bäume, wie Luftaufnahmen zeigen. «Rund 80 Quadratmeter Wald sind gefällt worden. Dafür braucht es ebenfalls eine Bewilligung», erklärt der Informant. Das Haus Schmids steht auf einer Kuppe oder Mauer, diese ist mit grossen Steinen befestigt. Das Bauwerk gab es Ende der 1980er-Jahre ebenfalls noch nicht.

Schmid stellte nie ein Baugesuch für diese Arbeiten. Die Gemeinde wusste von nichts, als sie darauf aufmerksam gemacht wurde. Sie hat gemäss zentral+ vorliegenden Informationen am 13. Januar dieses Jahres einen Vermessungsfachmann zum Haus von Schmid geschickt, der die gemeldeten Beanstandungen bestätigte. Der Gemeinderat Arth beschäftigte sich ebenfalls mit der Sache. Er forderte den Grundeigentümer auf, bis am 6. Februar ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Moritz Schmid liess diese Frist ungenutzt verstreichen.

Anfang März erhöhte der Gemeinderat der Schwyzer Gemeinde den Druck. Er erliess eine Vollstreckungsandrohung für unbewilligte Umgebungsarbeiten. In der Verfügung wird ein nachträgliches Baugesuch verlangt. Andernfalls müsse der Grundbesitzer alle illegal erstellten Bauten zurückbauen.

Keine Auskunft zu laufendem Verfahren

Franz Huser, Gemeindeschreiber von Arth, bestätigt, dass der Gemeinderat von Moritz Schmid ein nachträgliches Baugesuch gefordert hat. Einsicht in den Gemeinderatsbeschluss will Huser zentral+ nicht gewähren. Auch nicht mit Hinweis auf das Öffentlichkeitsgesetz. «Wegen des laufenden Verfahrens und des Persönlichkeitsschutzes können wir keine weiteren Auskünfte geben», sagte Huser zentral+ zuerst.
Nach einer zweiten Anfrage mit Kopie an den Gemeindepräsidenten darf Erich Vokinger, Abteilungsleiter des lokalen Bauamts, die Sache dann doch im Detail erklären.

Schmid ignoriert Instanzenweg

«Am 2. März hat die Gemeinde Herrn Schmid die Vollstreckungsandrohung geschickt, mit Frist bis zum 25. März», erklärt Vokinger. Eigentlich hätte der Grundeigentümer sodann beim Schwyzer Regierungsrat intervenieren müssen, wenn er nicht einverstanden ist. Stattdessen schrieb Schmid dem Gemeinderat Arth, er wünsche ein Treffen mit Gemeindevertretern und eine Besichtigung seines Hauses, um die Sache unkompliziert zu regeln. Die Gemeinde wandte sich an den Rechts- und Beschwerdedienst Schwyz. Auf dessen Empfehlung fragte sie sodann Schmid an, ob dies eine Beschwerde sei und verlangte, wie in solchen Fällen üblich, einen Kostenvorschuss von 1’500 Franken.

Am 22. März schrieb Moritz Schmid stattdessen wieder einen Brief an die Gemeinde und wiederholte seinen Wunsch nach einem Treffen. Inzwischen ist offenbar Bewegung in die Sache gekommen. Der Abteilungsleiter des Bauamts Arth: «Der Kanton hat das laufende Beschwerdeverfahren am 25. März sistiert, bis die Gemeinde das Gespräch mit Herrn Schmid geführt hat. Wir werden ihn nach Ostern kontaktieren.»

«Dass ich dafür eine Baubewilligung brauche, habe ich bis heute nicht verstanden»

Kantonsratspräsident Moritz Schmid

Was sagt Moritz Schmid dazu?

zentral+ konfrontierte Moritz Schmid mit den Vorwürfen. Er erklärt, er habe sein Häuschen, das er zum Schreiben benütze, bloss innen ausgebaut. «Um- oder Ausbauten habe ich keine vorgenommen», sagt Schmid. Vor zirka acht bis zehn Jahren, räumt der Zuger SVP-Kantonsrat ein, habe er die alte Stützmauer unterhalb seines Hauses, die in einem desolaten Zustand gewesen sei, abgebrochen und ersetzt. «Dass ich dafür eine Baubewilligung brauche, habe ich bis heute nicht verstanden», fügt Schmid hinzu. «Ich habe dem Gemeindepräsidenten Peter Probst deshalb einen Brief geschrieben, dass ich mich mit ihm treffen und die Sache gemeinsam anschauen will.» Eine Antwort habe er noch nicht erhalten.

Schmid: «Bach nicht auf meinem Grundstück»

Er sei sich bewusst, dass man eine Bewilligung brauche für Bauten, sagt Schmid. Doch er habe ja nichts Neues gebaut. Zur ebenfalls beanstandeten Bachverbauung erklärt Schmid, diese liege nicht auf seinem Grundstück, das sei ein Irrtum. Der Zuger Kantonsratspräsident spricht von «Hass und Neid» gewisser Personen, die ihm mit dieser Sache etwas anhängen wollten.

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