Sparpaket Kanton Luzern

Entlastung des Kantons, Belastung für Versicherte

Gespart werden soll auch bei den Alten und Betagten. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Krankenkassen müssen künftig für Pflegeleistungen aufkommen. Denn der Regierungsrat will soziale Einrichtungen vermehrt auf die Pflegeheimliste setzen. Dadurch erhofft er sich Einsparungen für Kanton und Gemeinden. Doch dafür müssen nun die Versicherten bluten.

Insgesamt 31 Millionen Franken will der Kanton im «SEG»-Bereich bis 2017 sparen. Dieser umfasst soziale Einrichtungen und Gesellschaften, Heime und heimähnliche Institutionen. So ist es im Sparpaket «Leistungen und Strukturen II» vorgesehen. Um Kanton und Gemeinden finanziell zu entlasten, will der Kanton SEG-anerkannte Einrichtungen vermehrt auf die Pflegeheimliste setzen. Denn für gewisse Pflegeleistungen, die in einem solchen Heim erbracht werden, müssen die Krankenversicherer aufkommen.

Unklares Ausmass der Kosten

Eine Abwälzung der Kosten auf die Versicherten scheint vorprogrammiert. Paul Rhyn von santésuisse, dem Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer, relativiert: «Das Ausmass der Kosten ist unklar. Ich gehe davon aus, dass die Mehrbelastung auf die Versicherten eher bescheiden bleiben wird.»

Die Gesetzgebung erlaubt es bereits heute, anerkannte soziale Einrichtungen in die Pflegeheimliste aufzunehmen. Gebrauch wird davon jedoch momentan kaum gemacht. Einzig das Blindenheim in Horw und die Luzerner Psychiatrie in St. Urban sind mit einer bestimmten Anzahl Plätze auf der Pflegeheimliste geführt.

«Dies ist bereits in mehreren anderen Kantonen die Praxis», erklärt Rhyn. Von Seiten der Versicherungen vergütet würden dabei weiterhin nur medizinische Leistungen, wie es bereits heute der Fall sei. «Ich gehe davon aus, dass der Kanton verantwortungsvoll damit umgeht und auch nur die versicherungspflichtigen Leistungen weitergibt.»

Wie viele soziale Einrichtungen schliesslich auf die Pflegheimliste gesetzt würden, kann Antonio Hautle, Leiter der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG), nicht beziffern. «Die Umsetzung ist im Gange. Ob es schliesslich zwei pro Jahr oder zwanzig sein werden, kann ich nicht sagen», so Hautle.

Mehraufwand für Einrichtungen auf Pflegeheimliste

Während die Aufnahme einer anerkannten Institution in die Liste die Kantonskasse entlastet, ist dieser Schritt aus volkswirtschaftlicher Sicht fragwürdig. Für die Einrichtungen selbst bedeutet dieser Schritt einen Mehraufwand – und somit ebenfalls höhere Kosten. Denn einerseits sind die krankenversicherungsrechtlichen Anforderungen an die Aufnahme in die Pflegeheimliste zu erfüllen. Andererseits haben diese Institutionen den Pflegebedarf ihrer Bewohner mit einem anerkannten Pflegebedarfserfassungssystem zu erheben. Ressourcen, die andersweitig gut einsetzbar wären.

Inwiefern sich dies aus finanzieller Sicht lohnt, sei dahin gestellt. Denn die Aufnahme sei laut Regierungsrat nur dann sinnvoll, wenn ein erheblicher Anteil der Bewohner dauernd und stark pflegebedürftig ist.

Sparpotenzial ist schwer zu beziffern

Der Kanton erhofft sich durch diese Änderung ein erhebliches Sparpotenzial, das jedoch schwierig zu beziffern sei. Der Regierungsrat geht davon aus, dass für Kanton und Gemeinden im Jahr 2016 je eine halbe Million Franken eingespart werden könne. Im darauffolgenden Jahr steigt die Entlastung auf eine Million Franken.

Während dies für Kanton und Gemeinden eine Entlastung darstellt, ist das Resultat, dass sich der Kostenaufwand der Versicherungen auf die Versicherten übertragen wird. Wie tief diese in die Tasche greifen werden müssen, wird sich noch zeigen.

Hinweis in eigener Sache: zentral+ wird in den nächsten Tagen verschiedene Massnahmen des Sparpaketes einzeln vorstellen.

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