Wahlzettel-Affäre

Die Zuger Wahlen werden nicht wiederholt

Im Regierungsgebäude bleibt alles beim alten, nur die Legitimation ist grösser. (Bild: zvg)

Jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden: Die ungültigen Wahlzettel aus der Zuger Regierungsratswahl sind nun doch gültig. Das Urteil verschafft der siebtplatzierten Kandidatin Weichelt einen massiven Vorsprung.

Es gibt keine Wahlwiederholung, aber doch eine Überraschung: Das Zuger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Teil der ungültigen Stimmen der Regierungsratswahlen 2014 als gültig erklärt werden. Es handelt sich um die «Wahlzettel», die vorgedruckt als Beiblatt dem echten Wahlzettel beigelegt waren. 10 Prozent der Zuger Wähler hatten aufgrund der Gestaltung der Wahlzettel ungültig gestimmt (zentral+ berichtete).

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts und dessen Nachzählung der Stimmen hat keinen Einfluss auf die Sitzverteilung im Regierungsrat. Aber er zeichnet ein anderes Bild der Wahlen: Die siebtplatzierte Regierungsratskandidatin Manuela Weichelt hatte ursprünglich mit nur 205 Stimmen Unterschied vor ihrem Konkurrenten Martin Pfister den Sprung in den Regierungsrat geschafft. Nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid ist dieser Vorsprung nun rasant gewachsen, auf 2042 Stimmen Unterschied.

Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard zeigt sich erfreut über das Resultat. «Auf persönlicher Ebene freue ich mich sehr, denn das zeigt die Wertschätzung der Bevölkerung für meine Arbeit und meine Direktion. Ich werde morgen bestimmt noch einmal mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anstossen.» Aus rechtlicher Perspektive urteilt Weichelt etwas zurückhaltender: «Das Verwaltungsgericht musste abwägen, was höher zu gewichten ist: Ist es die Zuger Gesetzgebung, dass der Wahlzettel handschriftlich auszufüllen ist, oder der Grundsatz der Bundesverfassung, dass der Wählerwille erkennbar sein muss und damit auch das Beiblatt Wahlvorschläge als gültige Stimmen anerkannt werden muss?»

Stefan Gisler, Fraktionschef der Zuger Alternative – die Grünen, kritisiert die Staatskanzlei stark. Die verwirrlichen Wahlzettel habe den Willen der Wähler verfälscht und einer beliebten Regierungsrätin fast die Wahl gekostet, rügt er.

Auch Landammann Beat Villiger freut sich über das Urteil: «Damit haben wir Rechtssicherheit und es kann endlich wieder Ruhe einkehren».

Urteil als Präjudiz?

«Wir sind zufrieden mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts», sagt auch Andreas Kleeb. Er ist einer der Beschwerdeführer die gefordert hatten, dass die ungültigen Stimmen als gültig erklärt werden. «Unser Anliegen war es, den frappant hohen Anteil an ungültigen Stimmen juristisch zu klären. Da ging es nicht um eine politische Einschätzung, sondern um eine juristische.» Das Ergebnis müsse auch für den Regierungsrat als Stärkung verstanden werden. «Das ist eine gute Ausgangslage für den Regierungsrat. Jetzt sind alle Zweifel an dieser Wahl ausgeräumt.»

Für CVP-Regierungsratskandidat Martin Pfister ist mit dem Urteil der Sprung in den Regierungsrat in die Ferne gerückt. «Natürlich respektiere ich das Urteil, es ändert sich ja schlussendlich nichts am Wahlresultat», sagt Pfister. «Trotzdem bin ich etwas erstaunt, dass Stimmen, welche nach dem Wahlgesetz offensichtlich ungütig sind, doch plötzlich mitgezählt werden.»

Regierungsratskandidat Stefan Thöni hatte ebenfalls Beschwerde eingelegt. Er forderte, dass die Wahl wiederholt würde. Zufrieden mit dem Verwaltungsgerichtsentscheid ist Thöni nicht. «Es ist eine Sache, ob das Beiblatt nicht ganz den Anforderungen entspricht, es ist jedoch eine andere Sache, wenn ein solches ungültiges Beiblatt schlussendlich doch noch als gültig zählt.» Thöni ist auch jetzt noch der Ansicht, dass eine Neuwahl die einzig logische Konsequenz sei.

Auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet Thöni jedoch da er die Chancen auf Erfolg als gering einstuft.

Weshalb hat sich das Gericht gegen eine Wahlwiederholung entschieden? «Eine Wahlwiederholung wäre nur bei ganz groben Verfahrensfehlern angebracht gewesen», sagt Peter Bellwald, Präsident des Verwaltungsgerichts. «Wenn etwa ausgekommen wäre, dass im Verlauf des Verfahrens Geld geflossen wäre. Das war aber nicht der Fall.» Hat man mit diesem Entscheid nun nicht Tür und Tor für Wahlbeschwerden aller Art bei den nächsten Wahlen geöffnet? Wenn ein Mal ungültige Zettel zu gültigen erklärt werden, das könnte ja Schule machen. «Auf keinen Fall, das ist kein Präjudiz. Das muss in jedem Fall wieder neu geprüft werden», sagt Bellwald. «Hoffentlich aber hat der Entscheid insofern einen Einfluss auf zukünftige Wahlen, als dass in Zukunft die Wahlzettel besser gestaltet werden.»

Grössere Legitimation

Der Entscheid des Gerichtes hat keine Auswirkung auf das Resultat, weshalb hat sich das Gericht überhaupt für eine Gültigerklärung der vormals ungültigen Stimmzettel entschieden? «Der Entscheid hat insofern einen Einfluss auf das Ergebnis, als dass die gewählten Regierungsräte nun eine viel grössere demokratische Legitimierung aufweisen», sagt Bellwald.

Das Verwaltungsgericht sei zum Schluss gekommen, dass der den Stimmberechtigten vorgelegte Wahlzettelbogen für die Wahl des Regierungsrates nicht in allen Punkten den gesetzlichen Anforderungen und dem Willen des Gesetzgebers entsprach. Statt eines leeren Wahlzettels und eines Beiblattes, welche sich optisch, farblich und grafisch klar hätten unterscheiden sollen, wurde ein einheitlich blauer Wahlzettelbogen zugestellt. Er enthielt in vier Teilzetteln die Wahlanleitung, die zwei Wahlvorschläge und den Wahlzettel als gleichwertige Teile.

Nicht ausreichend abgegrenzt

Durch diesen Wahlzettelbogen hätten sich dann fast 10 Prozent der Stimmberechtigten veranlasst gesehen, eines der Beiblätter «Wahlvorschlag» als Wahlzettel einzulegen, so das Gericht in seiner Medienmitteilung. Dieses Verhalten von fast 3’000 Stimmberechtigten sei insofern erklärbar, als im Kanton Zug der Regierungsrat und die Gemeinderäte erstmals nach dem Majorzverfahren gewählt worden seien und gleichzeitig auch noch Proporzwahlen in den Kantonsrat und in den Grossen Gemeinderat der Stadt Zug stattfanden. Bei letzteren durften die Stimmberechtigten die vorgedruckten Listen als gültige Wahlzettel einlegen, so das Verwaltungsgericht. Obwohl die Wahlanleitung klar und deutlich festgehalten habe, dass die Wahlzettelbogen handschriftlich ausgefüllt werden müssen.

Sowohl der Regierungsrat, als auch die vorberatende Kommission des Kantonsrates hätten im Rahmen der Revision des Wahlgesetzes im Jahr 2013 ausdrücklich auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass bei diesem Wahlsystem statt des echten Wahlzettels der Zettel des Wahlvorschlags in die Urne gelegt werden könnte. Dennoch sei bei der Vorbereitung offenbar nicht in ausreichendem Mass dafür gesorgt worden, dass sich die Wahlzettel optisch, farblich und grafisch von den Wahlvorschlägen abgrenzen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Stefan Gisler
    Stefan Gisler, 24.10.2014, 07:23 Uhr

    Das durch das Urteil des Verwaltungsgerichts korrigierte Resultat zeigt: Die Zuger Bevölkerung will Manuela Weichelt im Regierungsrat. Die rechtsbürgerlichen Verfasser der Wahlbeschwerde sahen dies durchaus als letzten Strohhalm, die Ihnen unbequeme profilierte linksgrüne Regierungsrätin zu verhindern – wäre sie aufgrund der ungültigen Stimmen nicht wieder gewählt worden, hätten diese sicher nicht «aus juristischen Gründen», wie sich Kleeb ausdrückt, eine Beschwerde eingereicht.
    Als Verfasser einer vor den Wahlen eingereichten Interpellation, welche die Wahlzettelgestaltung kritisierte, nehme ich erfreut zur Kenntniss, dass das Verwaltungsgericht, die dafür allein verantwortliche Staatskanzlei deutlich für die mangelhaften Wahlunterlagen rügt: Diese entsprächen weder Gesetz noch dem Willen des Kantonsrates. Die Interpellationsantwort muss zeigen, wie genau die mangelhafte Gesetzesumsetzung zustande gekommen ist.

    Ich erwarte auch vom Leiter der Staatskanzlei, Landschreiber Tobias Moser, dass er in Zukunft Gesetze und klare Aufträge von Regierung und Kantonsrat zu 100 Prozent umsetzt. Sein Fehler hatte den Willen der Wählerinnen und Wähler verfälscht und hätte einer beliebten Regierungsrätin fast die Wahl gekostet.

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