Kanton Zug

Laxer Umgang mit Lex Koller

Was ist noch in Schweizer Hand? Der Kanton Zug lehnt seit Jahren keine Gesuche von Ausländern ab, die unter die Lex Koller fallen. Weil chancenlose Gesuche gar nicht eingereicht würden, sagt der Verantwortliche Gianni Bomio. (Bild: Andreas Busslinger/AURA)

Wenn Ausländer in der Schweiz ein Grundstück kaufen wollen, müssen Sie ein Gesuch an den Kanton stellen, das verlangt die Lex Koller. Diese Gesuche werden aber offenbar je nach Kanton anders gehandhabt: In Zug wurde in dreissig Jahren von 2000 Gesuchen kein einziges abgewiesen. Zum Vergleich: Alleine in den letzten drei jahren hat der Kanton Luzern einen Drittel dieser Gesuche abgeschmettert. Wie passt das zusammen?

Ausländer, die in der Schweiz ein Grundstück erwerben möchten, müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. In den letzten 30 Jahren hat der Kanton Zug 2’000 Gesuche von solchen Personen erhalten, die im Sinne der Lex Koller bewilligungspflichtig sind – und hat kein einziges Gesuch abgewiesen. Anders im Kanton Luzern: Hier werden regelmässig Gesuche abgewiesen: Seit 2010 wurden im Kanton Luzern 34 Gesuche bewilligt und 15 Gesuchstellern die Bewilligung verweigert, also knapp bei einem Drittel der Gesuche. Zum Vergleich: Im Kanton Zug wurden alleine im Jahr 2013 ganze 69 Gesuche überprüft, davon 60 von juristischen Personen und neun Gesuche von Privatpersonen. Und kein Gesuch wurde abgelehnt. Wie passt das zusammen? Ist der «Spirit of Zug» dafür verantwortlich, oder herrscht in Zug einfach ein laxer Umgang mit der Lex Koller?

Jetzt wird stärker nachgeprüft

Ob ein Ausländischer Immobilienkäufer tatsächlich in der Schweiz wohnt, wie es die Lex Koller vorschreibt, das überprüft im Kanton Zug das Sekretariat der Volkswirtschaftsdirektion. «Zuerst wird immer geschaut, ob jemand eine Aufenthaltsbewilligung hat oder nicht», sagt Generalsekretär Gianni Bomio. «Wenn ja, dann überprüft man weiter, ob die Person den tatsächlichen Wohnsitz gemäss der Lex Koller in der Schweiz hat.» Überprüft wird das anhand von Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder etwa anhand der Einschulung von Kindern, das Einlösen von Motorfahrzeugen, die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Dokumenten. Die Praxis habe cirka vor drei Jahren gewechselt, so Bomio, vorher habe die Aufenthaltsbewilligung genügt, weil eine Prüfung des Wohnsitzes durch das Amt für Migration beziehungsweise die Wohnsitzgemeinde vorausgehe, jetzt werde stärker nachgeprüft. Trotzdem gibt es keine Abweisungen.

«Wir sagen den Gesuchstellern frühzeitig, wenn ihr Gesuch keine Chance hat»

Ist der Kanton Zug bei seiner Überprüfung laxer als Luzern? «Nein, wir sind nicht lax. Die Lex Koller nennt mehrere Tatbestände, die es einer juristischen oder natürlichen Person im Ausland erlauben, in der Schweiz ein Grundstück zu erwerben oder sich an einem Grundstückerwerb zu beteiligen», sagt Bomio, «ob ein Aktionär ein Grundstück kauft oder eine Aktiengesellschaft, oder zum Beispiel welches Familienmitglied einer Familie ein Grundstück kauft, das kann alles eine Rolle spielen. Wir schauen zusammen mit den Gesuchstellern, wie, und ob überhaupt eine gesetzeskonforme Lösung möglich wäre, ein Gesuch zu stellen. Es kommt durchaus auch vor, dass es keine solche Möglichkeit gibt. Das sagen wir den Gesuchstellern aber frühzeitig.»

Die kundenfreundliche Einstellung der Verwaltung führe dazu, dass praktisch keine chancenlosen Gesuche eingereicht würden, was auch die marginalen Rückzüge zeigten. «Das ist im Kanton Zug Usus: Bei uns gehen viele Anfragen und Vorabklärungen per Telefon oder Mail ein, und wir sagen zum Beispiel den Treuhändern, die ihre Kunden vertreten, direkt, ob ihr Gesuch eine Chance haben wird, oder nicht.» Ob die Verwaltung denn klären könne, ob ein Treuhänder nicht einfach versucht, für seinen Kunden die aussichtsreichste Position auszuloten? «Das ist ja die Aufgabe des Treuhänders. Wir sind zwar kundenfreundlich eingestellt und versuchen möglichst früh mit den Gesuchstellern abzuklären, ob ihr Gesuch mit dem Gesetz übereinstimmt. Aber wir vollziehen auch konsequent das Gesetz. Es gab auch ein halbes Dutzend Rückzüge von Gesuchen», sagt Bomio.

Also ist es nicht die Aufgabe des Departements, einen Grundstück-Kauf von Ausländern zu verhindern? «Nein, das ist nicht unsere Aufgabe. Wir müssen nur überprüfen, ob ein Kauf mit dem Gesetz übereinstimmt.» Weshalb es in Luzern zu Abweisungen kommt und in Zug nicht, das kann sich Bomio nicht erklären: «Ich weiss nicht, wie der Vollzug in Luzern im Detail läuft.»

EJPD sagt: Alles normal

Zug bekommt Rückendeckung durch das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD): «Der Kanton Zug ist keine Ausnahmeerscheinung», sagt Folco Galli, der Informationschef des Bundesamtes für Justiz. «Nur äusserst selten müssen die zuständigen kantonalen Behörden Gesuche um einen Grundstückerwerb durch Personen im Ausland zurückweisen; eine Statistik führen wir aber nicht.» Er teile die Einschätzung des Kantons Zug: «Dank dem in vier Sprachen erhältlichen Merkblatt und der Beratung durch die kantonalen Behörden werden kaum aussichtslose Gesuche gestellt.»

Umgehungsversuche aufgeflogen

Allerdings gibt es auch in Luzern viele telefonische Vorabklärungen, nach denen es nie zu einem Gesuch kommt, sagt der Regierungsstatthalter Josef Röösli. Trotzdem kommt es seit 2010 zu regelmässigen Abweisungen. Bis 2008 und 2009 hat es in Luzern allerdings ebenfalls keine negativen Entscheide gegeben, und davor hat man keine Statistik über Abweisungen geführt. Hat da ein Kulturwandel stattgefunden? «Im Kanton Luzern sind einige Umgehungsversuche aufgeflogen», sagt Röösli, «und das Bundesamt für Justiz hat eine Offensive gestartet und die Wegleitung an die Grundbuchämter verdeutlicht.» Zudem habe sich möglicherweise auch die Kultur bei Gesuchstellern verändert: «Es scheint vermehrt dreiste Interessenten zu geben, die es einfach versuchen.» In Zug gibt es scheinbar keine Dreistigkeit.

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