Anpassung Lehrpersonalgesetz

Zuger Lehrpersonen leisten am meisten Unterrichtsstunden

Für die Gesetzesänderung: Der Zuger Bildungsdirektor Stephan Schleiss. Archivbild von einem Schulbesuch in Oberägeri. (Bild: zvg)

Der Kanton Zug will für Lehrer attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen. Im Vergleich zu Nachbarkantonen wie Luzern unterrichten die Zuger Pädagogen mehr Lektionen und haben deshalb zu wenig Zeit für ihre übrigen Aufgaben. CVP, FDP und die Gemeinden Unterägeri, Baar und Risch lehnen die Änderung ab. Sie würde zu jährlichen Mehrkosten von 2,93 Millionen Franken ab 2016 führen.

An der Sondersession des Kantonsrats Zug vom 1. Mai wird vor allem die «Renovation» der 82 Jahre alten Geschäftsordnung zu reden geben. Nur am Rande wird ein Bildungsgeschäft gestreift, die geplante Anpassung des Lehrpersonalgesetzes. Sie wird zwar noch nicht beraten. Aber: «Der Bericht des Regierungsrats wird an die Bildungskommission überwiesen, eine Sache von 20 Sekunden», sagt Landschreiber Tobias Moser auf Anfrage. Die Vorlage verdient dennoch Aufmerksamkeit, fand doch in den letzten Monaten eine breite Vernehmlassung dazu statt.

Worum geht es? Der Kanton Zug will als attraktiver Arbeitgeber im Vergleich zu seinen Nachbarn Aargau, Zürich, Luzern und Schwyz sowie den anderen Zentralschweizer Kantonen wettbewerbsfähig bleiben, heisst es im Bericht und Antrag des Regierungsrats. Bekanntlich haben sich die Aufgaben und Anforderungen an den Lehrerberuf in den letzten 15 Jahren verändert. Der Zuger Bildungsdirektor Stephan Schleiss sagt dazu: «Unsere Lehrpersonen haben eine Jahresarbeitszeit von 1’930 Stunden, wie alle Zuger Staatangestellten. Rund die Hälfte oder 900 Stunden unterrichten sie, die andere Hälfte brauchen sie für die Vor- und Nachbearbeitung. Sie leisten heute viel mehr ausserhalb des Unterrichts.» Mehr Aufwand haben die Lehrpersonen gemäss

Wo verdient man als Lehrperson am besten?

Die Lehrpersonalgesetz-Anpassung ist explizit keine Besoldungsvorlage, enthält aber als interessante Information einen Vergleich der Lehrerlöhne in allen Zentralschweizer Kantonen sowie Aargau und Zürich. Verglichen werden Anfangslohn, Lohn ab dem 11. Berufsjahr sowie der Maximumlohn im letzten Berufsjahr, dessen Ranking wir nachfolgend aufzeigen.
Kindergartenstufe, Lohn pro Wochenlektion Maximum: 1. Zürich 4238.-, 2. Aargau, 3. Zug 4150.-, 4. Uri, 5. Luzern 3876.-, 6. Schwyz und Schlusslichter Ob-und Nidwalden, beide 3650.-
Primarstufe, Lohn pro Wochenlektion Maximum: 1. Zürich 5025.-, 2. Aargau, 3. Zug 4184.-, 4. Schwyz, 5. Luzern 4025.-, 6. Obwalden, 7. Uri, Schlusslicht Nidwalden mit 3833.-

Sekundarstufe I, Lohn pro Wochenlektion Maximum: 1. Zürich 5567.-, 2. Zug 5033.-, 3. Aargau, 4. Luzern 4836.-, 5. Schwyz, 6. Nidwalden, 7. Uri, Schlusslicht Obwalden mit 4441.-
Zur Erklärung: Das gesetzliche Gehalt multipliziert mit der obligatorischen Unterrichtszeit (vorgeschriebene Wochenlektionen à 45 Minuten) ergibt das ungekürzte Jahresgehalt. In Zug sind im Kindergarten 27,33 Lektionen vorgeschrieben, bei Primarlehrern, Sonderschulpersonen und Logopäden 30 Lektionen, und auf der Sekundarstufe I sind es 29 Lektionen.

Schleiss bei der Integration, bei der Elternarbeit, die Familienverhältnisse der Kinder seien ebenfalls komplexer geworden. «Ausserdem haben sie Aufgaben im Qualitätsmanagement zu erfüllen», fügt der Regierungsrat hinzu.

Zug noch allein auf weiter Flur

Andere Kantone haben reagiert und das Unterrichtspflichtpensum reduziert, der Kanton Zug hat das noch nicht getan. Die Zuger Primarschülerinnen und -schüler haben jährlich immer noch 184,5 Unterrichtstage und ihre Lehrpersonen unterrichten 30 Wochenlektionen. Zum Vergleich: Luzern, Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwalden haben auf 29 Lektionen reduziert, Aargau und Zürich sogar auf 28 (Einzig auf Kindergartenstufe und auf Sekundarstufe 1 hat Zug 27 respektive 29 Wochenlektionen.)

Zug will diesen geänderten Rahmenbedingungen gerecht werden, indem die Lehrpersonen durch die geplante Reduktion um eine Lektion mehr Zeit für die Betreuung und Begleitung der Schülerschaft, deren Eltern und Fachpersonen erhalten. Aber auch die Zusammenarbeit im Schulteam ist heute wichtiger und die Lehrpersonen sollen dafür mehr Zeit erhalten. Konkret soll das Pflichtpensum der Primarschullehrer um eine Wochenlektion reduziert werden. Gemäss Stephan Schleiss darf das aber nicht mit einem Unterrichtsabbau für die Kinder verbunden sein. «In anderen Kantonen wurde das vorgeschlagen, aber von den Parlamenten regelmässig abgeschmettert», sagt der Bildungsdirektor. «Aus pädagogischen Gründen ist das zudem unserer Meinung nach nicht vertretbar».

Man brauche im Kanton Zug mehr Lehrpersonen für die Kompensation der reduzierten Lektionen, was zu geschätzten jährlichen Mehrkosten von 1,225 Mio. Franken führt. Zug will darüber hinaus die Klassenlehrer und -lehrerinnen um eine Wochenlektion auf der Primar- und Sekundarstufe I entlasten; das führt zu geschätzten Mehrkosten von 1,219 Mio. Franken jährlich. Das Pensum der Kindergärtnerinnnen soll ausserdem um wöchentlich 30 Minuten für die Klassenlehrfunktion erhöht werden (Mehrkosten von 163’000 Franken) und als letztes ist eine Erhöhung des Pensen-Pools für Schulleitungen um 10 Prozent oder 110 Wochenlektionen vorgesehen (Mehrkosten von 325’000 Franken).

Ergebnisse der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung vom Oktober 2013 bis 3. Februar 2014 betonten mehrere Teilnehmer, dass als Begründung zur Änderung des Lehrerpersonalgesetzes nicht nur der Vergleich mit anderen Kantonen herhalten solle, sondern auch ein Bezug zum aktuellen Berufsauftrag der Lehrpersonen im Kanton Zug in die Diskussion einfliessen müsste. Ausserdem dürfe das Unterrichtsangebot für die Schülerinnen und Schüler dabei nicht gekürzt werden.

Für die Anpassung sind SVP, Grünliberale, Alternative-die Grünen, der Stadtrat Zug sowie die Gemeinden Oberägeri, Menzingen, Hünenberg, Steinhausen, Walchwil und Neuheim. Ausserdem die Schulpräsidentenkonferenz des Kantons Zug, die Rektorenkonferenz, der Lehrerinnen und -lehrerverein des Kantons Zug, der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zug (VSSL), Schule & Elternhaus Zug, der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und einzelne Sekundarlehrer.

Keinen Handlungsbedarf für eine Reduktion der Unterrichtslektionen bei den Primarlehrern, den schulischen Heilpädagogen, den Logopädinnen sehen CVP, «FDP.Die Liberalen» sowie die Gemeinden Unterägeri, Baar und Risch. Die Zuger CVP, Baar und Risch sind wegen der finanziellen Mehrbelastung dagegen. Auch würden in der Vorlage konkrete Zahlen zur effektiven Belastung der Lehrpersonen bezüglich Jahresarbeitszeit sowie Erläuterungen zu den Pensen und dem konkreten Schulalltag fehlen. Baar erachtet die Arbeitsbedingungen Zugs «als gut bis sehr gut». Die FDP findet, dass man am falschen Ort ansetzt und fordert statt der Unterrichtsreduktion eine Senkung des administrativen Aufwands.

Die Änderung des Lehrpersonalgesetzes soll auf 1. August 2016 in Kraft treten.

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