Einbahnstrasse im Bruchquartier

Gericht weist Beschwerde zur Bruchstrasse ab

Die Bruchstrasse soll im Abschnitt Kasimir-Pfyffer-Strasse bis Klosterstrasse in eine Einbahnstrasse umgewandelt werden. Die Einfahrt von der Klosterstrasse (im Bild) Richtung Schulhaus Säli wäre dann nicht mehr möglich. (Bild: mag)

Die Stadt Luzern kann die Einbahnstrasse auf dem geplanten Abschnitt der Bruchstrasse realisieren. Das Kantonsgericht trat nicht auf die Beschwerde von Anwohnern ein, die sich gegen das Vorhaben gewehrt hatten. Diese hätten gar keine Befugnis zur Klage. Das lokale Gewerbe sorgt sich nun um sein Geschäft – und um die Sicherheit der Velofahrer.

Die Einbahnstrasse zwischen der Kasimir-Pfyffer-Strasse und der Klosterstrasse im Bruchquartier kann realisiert werden. Das Kantonsgericht trat nicht auf die eingereichte Beschwerde gegen das Vorhaben ein. «Ich habe diesen Entscheid erwartet», sagt Beschwerdeführer Christoph Stooss. Der Inhaber der «Luzernischen Glasmalerei» befürchtet, dass sein Geschäft unter der neuen Verkehrsregelung mit der Einbahnstrasse leiden wird. «Ich habe die Begründung des Gerichtsurteils schon gar nicht gelesen. Ich würde mich darüber nur ärgern», sagt Stooss. Einen Weiterzug ans Bundesgericht schliesst er aus. Man wolle das Signal des Gerichts akzeptieren.

Die Stadt zeigt sich ihrerseits erfreut über den Entscheid. Karl Vogel, Verkehrsingenieur des städtischen Tiefbauamtes, sagt: «Wir sind glücklich, dass wir Recht bekommen haben. Die Massnahme ist sinnvoll und zweckmässig.» Falls das Urteil des Kantonsgerichts tatsächlich nicht ans Bundesgericht weitergezogen werde, «kann die Einbahnstrasse in rund zwei Monaten, spätestens aber bis zu den Sommerferien, realisiert werden», so Vogel. «Wir werden die Umsetzung jetzt vorbereiten.»

Bruchstrasse dient als Umfahrung

In Zukunft soll die Fahrt auf der Bruchstrasse Richtung Schulhaus Säli für Fahrzeuge verboten werden. Damit soll das Bruchquartier entlastet werden. Aktuell wird die Strecke zu Stosszeiten als Ausweichroute des chronisch überlasteten Hirschengrabens genutzt. Von dieser Regelung ausgenommen wären einzig Velos.

Gegen die geplante Verkehrsmassnahme wehrte sich Christoph Stooss mit einer gerichtlichen Beschwerde. Dabei wurde er von weiteren Gewerbetreibenden aus dem Quartier, unter anderem zwei Fotostudios und einer Schlosserei, unterstützt. Sie fürchten allesammt, das geplante Vorhaben könnte negative Auswirkungen auf ihre Unternehmen haben. Zudem werde die Sicherheit der Velofahrer gefährdet, da Autofahrer neu mehrere Velowege queren müssten. Das Kantonsgericht gibt dem Vorhaben der Stadt jetzt aber grünes Licht.

Zuvor beharrten beide Parteien auf ihrer Position. Auch nachdem Ende November eine Delegation des Kantonsgerichts unter Anwesenheit aller Beteiligten einen Augenschein vor Ort nahm, hielten diese im Wesentlichen an ihren Anträgen fest.

Keine Beschwerdebefugnis

Das Kantonsgericht begründet sein Urteil damit, dass die Beschwerdeführer keine Befugnis hätten, gegen die geplante Einbahnstrasse Beschwerde einzureichen: «Aus dem Umstand, dass jemand eine Strasse regelmässig benutzt, kann noch keine Legitimation zur Anfechtung von Verkehrsanordnungen abgeleitet werden», so das Kantonsgericht. Abgesehen davon handle es sich bei den Betrieben der Beschwerdeführer, insgesamt fünf Personen, nicht um solche, die von Laufkundschaft leben würden. Ihr Standort sei zudem ohnehin nicht leicht auffindbar, heisst es im Urteil. Durch die neue Verkehrsregelung sei weiter kein Umsatzrückgang zu erwarten.

«Ich habe die Begründung des Gerichtsurteils schon gar nicht gelesen. Ich würde mich darüber nur ärgern.»

Christoph Stooss, Beschwerdeführer

Da ist Christoph Stooss anderer Meinung. «Kunden haben Mühe, uns zu finden. Das wird jetzt noch schwieriger. Die Kunden werden sauer sein.» Welche Auswirkungen die Einbahnstrasse auf sein Geschäft haben wird, das wisse er noch nicht, so Stooss. Genau dies kritisiert das Kantonsgericht im Urteil: «Ebenso wenig vermögen sie (die Beschwerdeführer, Anm. d. Red.) eine überzeugende Begründung dafür anzuführen, dass sie aufgrund der strittigen Verkehrsanordnung mit einem Umsatzrückgang von 25 Prozent zu rechnen hätten.» Daran vermöge auch die Darstellung von Stooss nichts zu ändern, wonach einer seiner nicht ortsansässigen Kunden bereits heute Schwierigkeiten gehabt habe, seinen Betrieb zu finden, und diese Schwierigkeiten durch die angefochtene Verkehrsanordnung verstärkt würden. Stooss gibt bereits heute Kunden Pläne zur Orientierung ab, wie er gegenüber zentral+ sagte.

Beschwerde war chanchenlos

Gemäss dem Kantonsgericht ist auch nicht ersichtlich, wie sich die geplante Verkehrsanordnung negativ auf die Vermietung von Gewerbeflächen und den Grundstückswert auswirken solle. Im Urteil heisst es zudem, dass die Verkehrsberuhigung die Aufenthaltsqualität im Quartier sowie die Verkehrssicherheit im Gegenteil erhöhe. «Damit dient die angefochtene Verkehrsanordnung gewichtigen öffentlichen Interessen, welche die gegenteiligen privaten Interessen der Beschwerdeführer zu überwiegen vermöchten.»

Das Kantonsgericht führt weiter an, dass selbst bei vorhandener Beschwerdebefugnis die angefochtene Einbahnstrasse realisiert worden wäre und verweist auf bereits realisierte ähnliche Verkehrsmassnahmen im Stadtluzerner Hirschmattquartier. Mit anderen Worten: Die Beschwerde war chanchenlos.

Wie gut die geplante Massnahme zur Verkehrsberuhigung beiträgt, muss sich nach der Realisierung aber erst noch zeigen. Es ist nicht auszuschliessen, dass ortskundige Fahrzeuglenker trotzdem den Hirschengraben über das Bruchquartier umfahren und dem geplanten Einbahnabschnitt über die Zähringerstrasse ausweichen. Das Kantonsgericht schreibt im Urteil, dass dann allerdings davon ausgegangen werden dürfe, dass sich der Mehrverkehr auf dieser Alternativroute in Grenzen halten werde, zumal er mit einem Mehrweg verbunden sei.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von tonino wir sind cool.org
    tonino wir sind cool.org, 13.04.2014, 08:49 Uhr

    Endlich kommen wir Anwohner der Bruchstrasse der längst versprochenen und geplanten Verkehrberuhigung eine Auto- und Velolänge und zwei Fussängerschritte weiter.

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