700'000 Franken für 23 Überwachungskameras

Videokameras sollen in Zug Sicherheit bringen

Kameras auf öffentlichen Plätzen sollen nicht mit Geräten kombiniert werden dürfen, die Passanten anhand ihrer Smartphones identifizieren können.

(Bild: phbaer/istockphoto)

Der Kanton Zug will ein Videoüberwachungsgesetz. Die Sicherheitsdirektion und eine Mehrheit der Parteien wollen aber nicht nur die Videoüberwachung gesetzlich regeln, sondern auch 23 Überwachungskameras an Brennpunkten installieren. Für über 700’000 Franken soll so das Sicherheitsgefühl der Zuger Bevölkerung gestärkt werden. Die SP kritisiert dies als Eingriff in die persönliche Freiheit.

«Die Sicherheitslage im Kanton Zug ist gut. Bis auf die Kantone Zug und Genf nahmen in der ganzen Schweiz die Straftaten gegenüber dem Vorjahr zu.» Diese Sätze schrieb der Kanton Zug im Frühjahr in der Medienmitteilung zur Kriminalstatistik 2012. Und nun, in diesen sicheren Zeiten, will der Kanton Zug ein Gesetz verabschieden, welches der öffentlichen Hand erlaubt, öffentliche Plätze und sogenannte Brennpunkte mit Videokameras zu überwachen. Das Kantonsrat entscheidet am 31. Oktober über die entsprechende Vorlage.

Über 700’000 Franken für 23 Kameras

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum soll kantonal gesetzlich geregelt werden, damit kein «Wildwuchs an Kameras» entstehe, sagt Sicherheitsdirektor Beat Villiger. So sollen laut Regierungsrat «die wachsenden Anforderungen an die Polizeipräsenz» teilweise aufgefangen werden. Als mögliche Standorte für Videokameras nennt der Regierungsrat in seinem Gesetzesentwurf etwa die Rössliwiese oder die Gäste-Marschroute zur Bossard-Arena, Bahnhofsvorplätze in Zug, Cham und Rotkreuz, aber auch Schulhäuser und Ökihöfe.

Die voraussichtlichen Anschaffungskosten für die 23 fixen und vier mobilen Kameras: 726’000 Franken. Sollte die Zuger Polizei die geplante «Fachstelle Videoüberwachung» realisieren, kämen ab 2015 wohl zusätzliche 312’000 Franken für zwei Vollzeitstellen hinzu. Dabei handle es sich allerdings um eine grobe Schätzung, betont die Sicherheitsdirektion.

Abschreckende Wirkung ist umstritten

Die Sicherheitsdirektion und eine Mehrheit der Parteien setzen auf die angeblich vorbeugende Wirkung der Videoüberwachung  als wirksames Instrument «zum Schutz von Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen»: Überwachungskameras würden Straftäter abschrecken und somit die objektive Sicherheit als auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung stärken, argumentieren sie. Die Überwachung soll dabei laut Beat Villiger nur an Orten erfolgen, an denen es statistische Belege für Probleme wie Vandalismus oder Drogenhandel gibt: «Die Videoüberwachung ersetzt die Polizeiarbeit nicht, sie ist eine Ergänzung.»

Ob Kameras wirklich Täter abschrecken, ist umstritten. «Sie wirken nur in einem kleinen Bereich präventiv», sagt Kantonsrat Andreas Hürlimann von den Alternativen – die Grünen. Angesichts der hohen Kosten solle man das viele Geld besser in Präventionsmassnahmen einsetzen wie etwa Fan- oder Jugendarbeit. Zwar sei seine Partei der Ansicht, dass eine gesetzliche Grundlage zwingend nötig sei, um Videoüberwachung zu regeln. Die Videoüberwachung an sich finde man aber nicht zwingend sinnvoll: «Sie sollte die letzte Massnahme sein, wenn alle anderen ausgeschöpft sind.»

In Luzern war die Videoüberwachung ein Flop

Stärker kritisiert das Videoüberwachungsgesetz die SP-Fraktion. Im Kantonsrat war sie die einzige, die geschlossen gegen das Gesetz war: «Wir sind sehr skeptisch», sagt Barbara Gysel, Kantonsrätin und Präsidentin der SP Kanton Zug. Videoüberwachung werde als Allheilmittel angesehen für viele Probleme: Littering, Raubüberfälle, Jugendgewalt. «Aber aus verschiedenen Forschungen weiss man, dass die präventive Wirkung mit der Zeit verpufft.» In London werde man 400 Mal am Tag gefilmt, doch habe die Zahl der Verbrechen dadurch nicht abgenommen.

Auch im Kanton Luzern, wo das Videoüberwachungsgesetz seit 2012 in Kraft ist, war die Videoüberwachung des Luzerner Bahnhofsplatzes ein Flop: Wie in Zug erhoffte man sich eine abschreckende Wirkung, weniger Straftaten und Vandalismus sowie bessere Beweismittel. Doch nach vier Jahren hat sich die Situation nicht verbessert. Zudem hatten die Aufnahmen eine zu schlechte Bildqualität. Die Kameras wurden inzwischen demontiert.

«In Luzern waren die Videoaufnahmen unseres Wissens ungeeignet für die Fahndung», sagt Marcel Tobler, Kommunikationsbeauftragter der Zuger Sicherheitsdirektion. Seither hätten sich die technischen Systeme aber verbessert. So setzt etwa der Kanton Genf laut «Sonntagszeitung» auf hochauflösende Kameras, die sogar eine Gesichtserkennung mit einer speziellen Software für gezielte Fahndungen ermöglichen. Kostenpunkt: zwei Millionen Franken. Dass in Zug auch Kameras mit Gesichtserkennung zum Einsatz kommen, sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sagt Marcel Tobler, aber eher unwahrscheinlich. Detaillierte Konzepte bestünden derzeit noch nicht. 

Datenschutz soll genügend Rechnung getragen werden

Für den Zuger CVP-Kantonsrat Andreas Hausheer ist die abschreckende Wirkung der Videoüberwachung zur «Eindämmung von unangebrachtem Verhalten unbestritten». Dies schrieb Hausheer Ende 2007 in der Begründung seiner Motion, mit der der Regierungsrat beauftragt wurde, die jetzige Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Die Vorteile der Videoüberwachung würden dabei laut Hausheer überwiegen: «Vorteile wie die präventive Wirkung und die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls sind höher zu gewichten als die mögliche Einschränkung der persönlichen Freiheit», sagt er. Vor allem, weil die Bedenken des Datenschutzbeauftragten in das Gesetz mit eingeflossen seien, «in einem Masse, das für mich akzeptabel ist». Und: «Wer die präventive Wirkung will, muss auch die Kosten in Kauf nehmen», sagt Hausheer.

Auch Sicherheitsdirektor Beat Villiger weist daraufhin, dass man beim Datenschutz auf strenge Vorgaben setze. So würden unausgewertete Daten voraussichtlich nach 100 Tagen gelöscht und die Videoaufnahmen nur «sehr zurückhaltend und an zentraler Stelle» beim Kanton ausgewertet. Sowieso stelle er immer wieder fest: «Die Bevölkerung stellt den besseren Schutz durch die Videoüberwachung über den Eingriff in die persönliche Freiheit. Heute wird man ja in jeder Bank gefilmt.»

SP-Kantonsrätin Barbara Gysel sieht die Videoüberwachung jedoch als einen weiteren Schritt in die Richtung eines gläsernen Bürgers. Eigentlich solle jeder selber bestimmen, welche Infos von ihm preisgegeben werden, sagt sie. Komme dazu, dass sie von Spezialfirmen, welche solche Kameras warten, wisse: Diese Daten seien leicht zu manipulieren. Durch die Videoüberwachung verlören insbesondere die unbescholtenen Bürger ein Stück ihrer persönlichen Freiheit. «Diese Grundrechte gilt es zu wahren.»

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Adrian Meyer
    Adrian Meyer, 25.10.2013, 09:36 Uhr

    Sehr geehrter Herr Gisler, danke für den Hinweis: Dabei handelte es sich um die Diskussion im Kantonsrat vom September 2009, in der die Motion von Herrn Hausheer behandelt wurde. Beste Grüsse

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  • Profilfoto von Stefan Gisler
    Stefan Gisler, 24.10.2013, 12:34 Uhr

    Die Wirksamkeit von Videoüberwachung wird immer wieder überschätzt – oft wird die Kriminalität einfach an andere Orte abgedrängt, dann kommt der Ruf nach flächendeckenden Systemen. Die sind teuer, kaum noch mit vernünftigem Personalaufwand zu betreiben, wie dies London zeigt. Zug sollte besser auf Prävention und Präsenz setzen und problematische Orte positiv beleben. Die pauschale Überwachung ist immer auch ein Eingriff in die Freiheitsrechte aller. Darum muss eine solche sehr zurückhaltend und punktuell sowie unter Berücksichtigung des Datenschutzes erfolgen. Bis jetzt fehlt mir von den rechten Parteien sowie von Gemeinden die Signale der «Zurückhaltung».

    ps: Wie die SP im Kantonsrat «als einzige» gegen das Gesetz sein konnte, obwohl es dort erst nächste Woche zum ersten Mal beraten wird, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen.

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