Was wir vom Urteil halten

«Gundula»-Villa: zentralplus-Journalistin verurteilt

Eine Journalistin von zentralplus wird von der Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilt. Grund: Sie hat vor einem Jahr über die Besetzung der «Gundula»-Villa berichtet.

Anders als die Kollegen von Radio 3fach und dem Regionaljournal Zentralschweiz wurde eine Redaktorin von zentralplus für ihre Berichterstattung über die Besetzung der «Gundula»-Villa verurteilt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (zentralplus berichtete). Ihr hätte als einzige nachgewiesen werden können, dass sie das Grundstück an der Obergrundstrasse 99 betreten habe, begründet die Staatsanwaltschaft.

Tatsächlich lässt sich dieser Schluss aus unserer ausführlichen Reportage ableiten. Der Besitzer des Grundstücks, Jørgen Bodum, verlangt, dass mit Nachdruck und Härte gegen Besetzer vorgegangen wird. Dies umfasst auch Journalisten, die über die Besetzung berichten. Am liebsten wäre es dem dänischen Multimillionär, seine Gebäude in Luzern würden ganz aus den Medien verschwinden.

Doch wofür genau wurde die zentralplus-Redaktorin nun verurteilt? Sie betrat das Gelände durch ein offenes Tor, sprach beim Essen mit den Besetzern und machte Fotos. Dies reicht offenbar für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Was merkwürdig anmutet, wird doch der «Hausfriede» – sollte es ihn denn geben – eigentlich eher durch den Besitzer gestört wird, der das Gebäude dem Erdboden gleichmachen will (zentralplus berichtete).

Welche Interessen werden höher gewichtet?

Dass die Staatsanwaltschaft die Interessen des Hausbesitzers höher gewichtet als jene auf Pressefreiheit, ist zu hinterfragen. Es hätte durchaus legitime Gründe für einen Freispruch gegeben. Tatsächlich räumt das Gesetz Medienschaffenden besondere Rechtfertigungsgründe ein, beispielsweise wenn eine Hausbesetzung überregional auf hohe Aufmerksamkeit stösst.

Das Interesse an einer Berichterstattung kann hier höher gewichtet werden als das durchaus berechtigte Interesse des Besitzers an seiner Liegenschaft. Die Luzerner Staatsanwaltschaft muss sich daher fragen lassen, ob sie sich hier nicht von Bodum vor den Karren spannen lässt.

Zwar sei bei der Strafzumessung die Rolle der Journalistin berücksichtigt worden, heisst es auf Anfrage. Das Strafmass kennen wir und die betroffene Journalistin zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht. Denn die Medien werden in Luzern offenbar vor den Betroffenen informiert.

Dass wir uns schon heute mit einem Weiterzug auseinandersetzen, ist zentralplus nicht nur seiner Journalistin, sondern auch seinen Leserinnen und Lesern schuldig.

«Gundula»-Villa: zentralplus-Journalistin verurteilt
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon