Keine Entschädigung für Luzerner Hinterbliebene

«Ich will nicht, dass man von Selbstmord spricht»

Der Kampf gegen den Tod brachte die ganze Familie immer wieder an ihre Grenzen. (Bild: Emanuel Ammon / Aura)

«Es geschah erwartet und unerwartet zugleich», sagt Chiara* über den Suizid ihrer Mutter. Nach einer 18-jährigen Krankengeschichte hat sie den Kampf gegen ihre Depressionen verloren. «Es war eine Erlösung für sie.» Doch für die Hinterbliebenen bleiben psychische und finanzielle Belastungen zurück, wie das Beispiel der Familie aus Luzern zeigt.

«Ich frage mich immer wieder, ob es etwas gibt, was ich hätte machen können, damit alles anders gekommen wäre», erzählt Chiara. Eigentlich hätte es ein schönes Wochenende werden sollen, an dem drei Generationen gemeinsam Guezli backen und die Vorweihnachtszeit geniessen wollten. Ein Wochenende, das vor allem von der Traurigkeit und dem Klinikalltag ablenken sollte. Doch für Chiara wird jener Samstag nun immer als der Tag in Erinnerung bleiben, an dem sich ihre Mutter das Leben nahm.

«Sie hat sehr lange gegen ihre Depressionen gekämpft», erzählt Chiara weiter. Es war ein Kampf, der sie und ihr Bruder früh zum Erwachsenwerden zwang und die ganze Familie immer wieder an ihre Grenzen brachte. Ein Kampf, der im vergangenen Dezember nach 18 Jahren zu Ende gegangen ist. «Wir mussten damit rechnen», so Chiara. «Wir haben immer wieder damit rechnen müssen.» Auch die jahrelange psychiatrische Behandlung, die Unterstützung der Familie und mehrere stationäre Klinikaufenthalte konnten ihr nicht helfen.

So hatte sie auch die letzten Wochen vor ihrem Suizid in der Luzerner Psychiatrie verbracht. An jenem Tag, als sie sich mit Chiara und ihren Kindern treffen wollte, konnte sie für einen Tag nach Hause und sollte am Abend wieder in die Klinik zurückkehren. Doch das geschah nicht. «Es kam erwartet und unerwartet zugleich», meint Chiara, die einen Monat vor diesem Schicksalsschlag zum zweiten Mal Mutter wurde.

Keine Todesfallentschädigung für die Hinterbliebenen

«Ich will nicht, dass man von Selbstmord spricht», sagt die 30-Jährige. «Es war eine Selbsterlösung und das gönne ich ihr, so tief der Schmerz auch sitzt.» Zurück bleiben gemischte Gefühle; einerseits Erleichterung darüber, dass das Leid nun ein Ende gefunden hat und Ungewissheit auf der anderen Seite, da viele Fragen offen bleiben. Warum gerade jetzt? Was hat man falsch gemacht? Was hätte man noch tun können? Fragen, für die es nun keine Antwort mehr gibt. Und so reihen sich Schuldgefühle zur Trauer. «Das macht mich manchmal auch wütend», erzählt Chiara.

Schweizer Suizidrate ist hoch, aber rückläufig

Lange zählte die Schweiz weltweit zu den Ländern mit der höchsten Suizidrate. In den letzten 20 Jahren ist diese jedoch auf das Niveau anderer europäischer Länder gesunken. Verzweifelte Menschen suchen heute eher Hilfe, und es werden mehr Psychopharmaka verschrieben.

Nichtsdestotrotz sterben in der Schweiz jährlich fast dreimal mehr Menschen durch Suizid wie durch Verkehrsunfälle. Jährlich sind es zwischen 15'000 und 25'000 Menschen, die versuchen, sich das Leben zu nehmen. Über 1'000 Personen sterben dabei.

So auch als die Krankenkasse ihr mitteilte, dass die in der Zusatzversicherung ihrer Mutter enthaltene Todesfallentschädigung im Wert von 1’000 Franken nicht ausgezahlt wird. «Das war wie ein Schlag ins Gesicht. Ich fühlte mich als Suizid-Hinterbliebene wie eine Angehörige zweiter Klasse behandelt und musste mich einfach fragen, warum die Krankenkasse einen Todesfall aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht gleich behandelt wie den Tod nach einer körperlichen Krankheit.»

Sie fühlte sich als Suizid-Hinterbliebene diskriminiert und unfair behandelt. «Es geht nicht um das Geld», erklärt Chiara. «Es geht mir um das Prinzip. Was sind schon 1’000 Franken im Vergleich zu einem Menschenleben? Es ist lächerlich.» Dennoch macht es den Hinterbliebenen zu schaffen. «Es wäre schön gewesen, wenigstens einen Bruchteil unserer Kosten gedeckt zu haben», sagt Chiara. Durch den Suizid sind Folgekosten von rund 15’000 Franken entstanden. Eine finanzielle Belastung für die Familie, die sie zusätzlich zur Trauer tragen muss.

Sonderrolle von Suizid im Versicherungswesen

Recherchen von zentral+ zeigten jedoch, dass das Recht auf der Seite der Krankenkasse steht. «Psychische Erkrankungen, also auch Depressionen, sind in der Krankenversicherung den somatischen Erkrankungen vollumfänglich gleichgestellt», erklärt Astrid Brändlin von der Concordia. Auch bei einem Suizidversuch werden die Folgekosten übernommen.

Das gilt allerdings nur für die obligatorische Krankenversicherung. Anders sieht es jedoch im Bereich der privaten Zusatzversicherungen aus. Dort wird ein Suizidversuch oder ein vollendeter Suizid nicht als ein Symptom oder eine Folge einer schweren Erkrankung betrachtet. Vielmehr wird der Tod als eine willentlich herbeigeführte und durch eine freiwillige Handlung entstandene Tatsache klassifiziert und nicht als Ausdruck oder Folge einer ernsthaften Krankheit. «Eine Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Eintreten eines Risikos, das nicht willentlich herbeigeführt werden darf. Aus diesem Grund haben die meisten Privatversicherungen Risiken im Zusammenhang mit Suizid oder Suizidversuch ausgeschlossen.» Auch Ombudsfrau Morena Hostettler bestätigt, dass dies die übliche Praxis von Krankenversicherungen sei. «Von einer Diskriminierung von Suizid-Hinterbliebenen kann somit nicht gesprochen werden.»

Weitverbreitete Vorurteile

Pflegewissenschaftler Peter Rieder betont, dass diese Praxis der Krankenkassen das Leid von Suizid-Hinterbliebenen zusätzlich verstärken kann. «Die Gefahr besteht, dass die Hinterbliebenen diesen Sachverhalt schuldhaft interpretieren. Sie denken, dass die Tatsache, dass die Krankenkasse nicht zahlt, damit zu tun hat, dass hier ein ‹selbstverschuldetes› Ereignis vorliegt und sie mitschuldig sind.» Diese Vorurteile sind weit verbreitet. «Ein Teil der Bevölkerung ist immer noch der Auffassung, dass ein Suizid gut geplant und wohlüberlegt sei», sagt Rieder. Der wissenschaftliche Mitarbeiter der universitären psychiatrischen Dienste Bern erklärt, dass die geläufigen Bezeichnungen wie Selbstmord oder Freitod zu diesem Bild beitragen. «Diese Definitionen und Auffassungen suggerieren im Vergleich zu anderen Todesfällen, dass die betroffene Person mindestens mitschuldig am eigenen Tod sei und diesen womöglich freiwillig gewählt hat.»

Quälende Schuldgefühle

«Es lässt uns einfach keine Ruhe», sagt Chiara über die Schuldgefühle, die sie und ihre Familie seit dem Suizid ihrer Mutter quälen. Zu vieles bleibt ungeklärt und wird es wahrscheinlich auch immer bleiben. «Die Frage des ‹Warum› nach einem Suizid, kann im Gegensatz zu anderen Verlusten durch einen Todesfall, beispielsweise durch eine Krebserkrankung oder einen Unfall, nie ganz beantwortet werden und bleibt bestehen. Das hat zur Folge, dass auch die Trauerarbeit in manchen Fällen nie befriedigend abgeschlossen werden kann», erklärt Rieder. Umso wichtiger ist es, dass die Hinterbliebenen Hilfe erhalten.

Diese hat Chiara bei Refugium gefunden, einem gesamtschweizerischen Verein, der auch in der Region Luzern ein vielfältiges Angebot für Suizid-Hinterbliebene anbietet. Denn die Schuldgefühle der Angehörigen sind sehr ernst zu nehmen. «Damit sind Gefühle der Ohnmacht, Wut, Trauer, Scham und Selbstzweifel verbunden, die bis hin zu eigenen Suizidgedanken führen können», erklärt Anita Bättig, Vorstandsmitglied von Refugium. «Unser zentrales Anliegen ist es, Hinterbliebene nach Suizid vor allem in ihrer zerrütteten Gefühlswelt zu unterstützen.»

Der Vorstand des Vereins setzt sich zu einem grossen Teil aus Menschen zusammen, die selbst einen nahen Angehörigen durch Suizid verloren haben und in ihrer Trauerarbeit weit fortgeschritten sind. «Suizid-Hinterbliebene brauchen Menschen, die sie auf ihrem Trauer- und Lebensweg langfristig begleiten und ihnen das Gefühl geben, dass sie mit ihren Gefühlen nicht alleingelassen werden», so Bättig weiter.

Diese Unterstützung gibt auch Chiara Halt. «Auch wenn die Wunden noch frisch sind und wahrscheinlich nie verheilen werden», so die junge Frau.

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