Fall Malters: Über 50'000 Franken Busse gefordert

Suizid war vorhersehbar – Luft für Polizeikader wird dünn

Die Luft für den Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann im «Fall Malters» wird dünn.

(Bild: Montage les)

Nun steht fest: Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann müssen sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Der «Fall Malters» im März 2016 endete im Fiasko – eine 65-jährige Frau nahm sich das Leben. Laut Anklageschrift, die zentralplus vorliegt, mussten die Polizeikader damit rechnen, dass sich die Frau bei einer Erstürmung selbst richten würde.

Der Suizid wäre vermeidbar gewesen. Zu diesem Schluss kommt der Aargauer Staatsanwalt Christoph Rüedi, welcher die Voruntersuchung zum Fall Malters durchgeführt hat. Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann und der Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, müssen sich wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung vor Gericht verantworten (zentralplus berichtete).

Der Eingriff im März 2016 sei unverhältnismässig gewesen, so der Vorwurf. Bei einer Hanf-Razzia verschanzte sich damals eine 65-jährige Frau in ihrem Wohnhaus in Malters. Als die Polizei Stunden später das Haus stürmte, nahm sie sich das Leben (zentralplus berichtete).

Rüedi wurde vom Kantonsgericht als ausserordentlicher Staatsanwalt mit der Untersuchung beauftragt. Er sagt gegenüber zentralplus: «Aus meiner Sicht gibt es genügend Elemente, die eine Anklage rechtfertigen.» Die beiden beschuldigten Personen – der Kommandant und der Leiter der Kriminalpolizei – hätten sich für ein gewaltsames Eindringen in die Wohnung entschieden, ohne ausreichend weitere Handlungsalternativen geprüft oder wahrgenommen zu haben. «Die Intervention gilt als letztes Mittel. Im Fall von Malters wären andere Massnahmen zu ergreifen gewesen», so Rüedi.

Der Staatsanwalt fordert für beide Angeklagten je eine Busse von 1000 Franken sowie eine für zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 50’400 Franken respektive 67’200 Franken. Dies geht aus der Anklageschrift hervor, welche zentralplus vorliegt.

Polizei hätte anders handeln müssen

Die beiden Anwälte von Achermann und Bussmann liessen im November verlauten, dass die beiden Angeklagten ihr Handeln nach wie vor als «angemessen und richtig» sehen. Staatsanwalt Rüedi sagt dazu: «Ich muss nicht überzeugt sein, dass die beiden schuldig sind, sondern die Sachlage ist genügend kritisch, dass ein Gericht darüber entscheiden muss.» Er hat die Umstände der Selbsttötung abgeklärt und dazu mehrere Personen befragt. Die Zusammenarbeit mit Achermann und Bussmann bezeichnet er als «kooperativ».

In der Anklageschrift wird nochmals auf die Alternativen hingewiesen. So heisst es unter anderem, dass die Angeklagten hätten wissen – oder zumindest in Erfahrung bringen – können, dass das Opfer eine enge Beziehung zu ihrem Sohn führte. Dieser sass zum Zeitpunkt der Intervention in Zürich in Untersuchungshaft. Wegen eines Verdachts auf eine Hanf-Indoor-Anlage wurde die ganze Polizei-Aktion auf Anfrage der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich erst durchgeführt. Konkret heisst es in der Anklageschrft: «Der Privatkläger (also der Sohn, Anm. d. Red.) hätte seine Mutter dazu bewegen können, die Polizei in die Wohnung zu lassen.» Eine ernsthafte Abklärung dieser Option habe allerdings nicht stattgefunden.

«Das oberste Ziel der Polizei muss sein, Leben zu schützen.»

Oskar Gysler, Anwalt des Sohnes des Opfers

Ebensowenig versuchten die beiden Angeklagten, ein Gespräch zwischen der verschanzten Frau und deren Anwalt einzufädeln. Die Angeklagten hätten laut Anklageschrift einfach zuwarten können. Die 65-jährige Frau hatte um einen Tag Bedenkfrist gebeten und zudem wäre es eine Frage der Zeit gewesen, bis sie schlafen musste. «Trotz dieser Alternativen entschlossen sich der Beschuldigte und der Einsatzleiter, gewaltsam in die Wohnung zu gelangen. Dabei setzten die beiden nicht nur die Polizisten der Gefahr eines Schusswechsels aus, sondern es war auch vorhersehbar, dass sich (…) mit der Schusswaffe selbst richten werde, wie sie dies mehrfach angekündigt hatte», so das Fazit in der Anklageschrift.

Szenen aus der «Rundschau»-Reportage: die Waffe, mit der sich die Frau erschoss; das Badezimmer, in dem sie sich das Leben nahm; Spuren eines Schusses an der Wand; die verstorbene Mutter.

Szenen aus der «Rundschau»-Reportage: die Waffe, mit der sich die Frau erschoss; das Badezimmer, in dem sie sich das Leben nahm; Spuren eines Schusses an der Wand; die verstorbene Mutter.

Anwalt des Sohnes ist erfreut

Die Beschuldigten sind als Polizeikader verpflichtet, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Dabei müssen sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. Die Gefahr für Leib und Leben des Opfers hätte gebannt oder zumindest möglichst gering gehalten werden müssen. Es heisst dazu in der anonymisierten Anklageschrift: «Auch wenn (…) den Tod von (…) nicht wollte, rechnete er damit, er hätte aber zumindest damit rechnen müssen, dass sie sich aufgrund der polizeilichen Intervention das Leben nehmen werde.» Die Sicherheit der Betroffenen sei pflichtwidrig nicht aufrechterhalten worden. Es wird ebenso auf die Warnungen des anwesenden Polizeipsychologen hingewiesen (zentralplus berichtete).

Der Sohn des Opfers hat als Privatkläger ebenfalls Anzeige erhoben. Sein Anwalt, Oskar Gysler, nimmt die neusten Entwicklungen erfreut zur Kenntnis. «Die im Raum stehenden Vorwürfe haben sich grundsätzlich erhärtet.» Er kritisiert die Polizei: «Ihr oberstes Ziel muss es sein, Leben zu schützen.» Der Suizidprävention hätte mehr Bedeutung beigemessen werden müssen. «Die öffentliche Sicherheit war zwar gefährdet, aber durch die Absperrung kontrolliert und überschaubar. Es gibt keine ersichtliche Begründung für den Eingriff.»

Um sie dreht sich alles: Polizeikommandant Adi Achermann (von links), Regierungsrat Paul Winiker und Kripochef Daniel Bussmann (Bild: SRF-Rundschau, aufgenommen an einer Pressekonferenz zu einem anderen Thema).

Um sie dreht sich alles: Polizeikommandant Adi Achermann (von links), Regierungsrat Paul Winiker und Kripochef Daniel Bussmann (Bild: SRF-Rundschau, aufgenommen an einer Pressekonferenz zu einem anderen Thema).

Herr Winiker, sind die beiden noch tragbar?

Der zuständige Staatsanwalt hat die beiden Personen beim Bezirksgericht Kriens wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist noch nicht bekannt. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Diese Tatsache streicht auch der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker heraus: «Wenn eine Person vor einem Gericht angeklagt wird, ist dies noch keine Vorverurteilung.»

Trotzdem sei die Frage erlaubt, ob die beiden Kader noch tragbar sind. Schliesslich gibt es gemäss Staatsanwalt bereits genügend Elemente, die eine Klage rechtfertigen. Winiker sagt dazu: «Weitergehende Massnahmen, wie etwa eine Suspendierung, könnten die Unschuldsvermutung verletzen und damit als Vorverurteilung wahrgenommen werden.»

Weiterhin keine heiklen Einsätze für die Angeklagten

Aufrechterhalten bleiben jedoch die vorsorglichen Massnahmen (zentralplus berichtete). Sowohl Polizeikommandant Achermann wie auch Kripo-Chef Bussmann dürfen bis zum Abschluss des Verfahrens keine heiklen Einsätze mehr leiten. «Gerade weil wir gewusst haben, dass das Verfahren lange dauern könnte, haben wir die vorsorgliche Massnahme getroffen», sagt Winiker. «So können die Funktionsfähigkeit der Polizei und die Führungsfunktion der beiden Kaderleute garantiert werden. Und das auf Dauer.»

Trotzdem sei die Situation nicht einfach. «Die Situation ist für sie persönlich und ihr familiäres Umfeld belastend.» Das gesamte Polizeikorps sei davon betroffen. Winiker: «Mich beschäftigt, dass bei jedem Einsatz eine Anklage drohen könnte. Wir als Staatsbürger müssen schauen, dass die Polizeikorps ihre Handlungsfähigkeit behalten und dass wir generell genügend Polizisten finden und im Speziellen auch über Kaderleute verfügen, die bereit sind, die Verantwortung einer Einsatzleitung zu übernehmen.» Das sei ohnehin schon eine schwierige Aufgabe.

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