Frau wurde fast getötet und klagt Kanton an

Armbrustopfer blitzt vor Gericht ab – und geht bis vor Bundesgericht

Die Luzernerin Nicole Dill gibt im Schweizer Fernsehen Auskunft über ihr Martyrium.

(Bild: srf/10vor10)

Nicole Dill überlebte 2007 einen Mordversuch ihres damaligen Freundes. Weil die Behörden der Luzernerin verschwiegen haben, dass der Täter bereits mehrere gewalttätige Delikte begangen hatte, klagte sie beim Bezirksgericht – erfolglos. Möglicherweise hätte das neue Polizeigesetz das Drama verhindert.

Weil sie sich trennen wollte, schoss ihr damaliger Freund mit der Armbrust auf Nicole Dill (siehe Box). Die Luzernerin ist überzeugt: Ihre Tortur hätte verhindert werden können, wenn sie von der Gefährlichkeit ihres damaligen Partners erfahren hätte. Und diese waren den Behörden hinlänglich bekannt – Mord, Vergewaltigung, Stalking.

Ebenfalls bekannt war den Ämtern die hohe Rückfallgefahr des Mannes, der nach einem (erneuten) massiven Stalking-Vorfall erst 2006 unter strengen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Was mit dem neuen Polizeigesetz möglich wäre, das voraussichtlich 2018 in Kraft tritt, war in ihrem Fall noch tabu: Aus Datenschutzgründen wurde Nicole Dill nicht über das Gewaltpotenzial dieses Mannes informiert.

Keine Genugtuung für das Opfer

Darum verklagte die heute 47-Jährige den Kanton Luzern auf Genugtuung von 105’000 Franken. Als Klägerin argumentierte sie, dass sie von den Behörden ungenügend informiert worden sei.

Das Bezirksgericht sieht das in seinem Urteil vom 8. November anders: «Zusammengefasst fehlt es an einer widerrechtlichen Handlung oder Unterlassung des Beklagten. Die Klage ist daher abzuweisen», steht im Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Konkret heisst das: Den Angestellten des Kantons kann nach Auffassung des Gerichts keine widerrechtliche Handlung oder Unterlassung nachgewiesen werden.

Beim Kanton nimmt man zur Kenntnis, dass die Klage abgewiesen worden ist. «Das Luzerner Bezirksgericht bestätigt damit, dass kantonalen Mitarbeitenden keine Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind», schreibt Erwin Rast, Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern, auf Nachfrage.

«Wenn auch diese Instanz die Klage abweist, werden wir nach der genauen Analyse der Urteilsbegründung an das Bundesgericht gehen.»
Atilay Ileri, Rechtsanwalt der Klägerin

Nicht einverstanden mit dem Urteil sind die Kläger. Sie werden das Urteil weiterziehen, vorerst einmal an das Obergericht des Kantons Luzern. «Wenn auch diese Instanz die Klage abweist, werden wir nach der genauen Analyse der Urteilsbegründung an das Bundesgericht gehen», sagt Atilay Ileri, Rechtsanwalt der Klägerin. Der Rechtsanwalt ist der Meinung, dass insbesondere die rechtsdogmatische Güterabwägung vom Bundesgericht vorgenommen werden müsse. «Der vorliegende Fall ist von gesamtschweizerischer Bedeutung», sagt er dazu.

Datenschutz steht über allem

In der Kritik der Klägerin standen mehrere Kantonsangestellte – insbesondere ein Polizist und ein ehemaliger Amtsstatthalter –, die sie nicht oder ungenügend über den gefährlichen Mann informiert hatten. Trotz Nachfrage ihrerseits beim Arzt des Mannes und später bei einem Telefon mit der Polizei wurden ihr die Informationen über die gewalttätige Vergangenheit des Mannes verschwiegen.

Nicole Dill in einer Sendung von 10vor10 vom 21. August 2014 (Quelle: SRF).

Aus Sicht des Gerichts haben sich jedoch die Angestellten damals an die geltenden Gesetze gehalten. Aus Datenschutzgründen durften die Behörden zum damaligen Zeitpunkt gar keine Auskunft über den Mann geben, heisst es im Urteil.

Das dürfte sich möglicherweise ändern: Im Kanton Luzern ist eine Revision des Polizeigesetzes in der Vernehmlassung. Diese enthält neu die Möglichkeit einer «Gefährdungsmeldung».

Aktualisiertes Polizeigesetz in Vernehmlassung

Mit einem solchen Gesetzesartikel hätte die Polizei mehr Möglichkeiten, Daten von sogenannten Gefährdern weiterzugeben. «Die Gefährdungsmeldung ermöglicht es der Luzerner Polizei, zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr Personendaten von Gefährderinnen und Gefährdern an Dritte weiterzugeben», steht im Entwurf dazu. Gemeint ist damit ein besserer Austausch zwischen den Ämtern.

Krasse Gewalt gegen Frau

Die Luzernerin Nicole Dill verliebte sich 2007 in einen Mann. Bald merkte sie, dass mit ihm etwas nicht stimmt. Sie nahm Kontakt mit seinem Arzt auf, doch wegen des Arztgeheimnisses durfte dieser keine Auskunft geben. Allerdings machte er eine Meldung bei der Polizei. Kurz darauf nahm ein Polizist telefonisch Kontakt mit Nicole Dill auf und empfahl ihr ohne eingehendere Begründung eine Trennung.

Als sich Nicole Dill von dem Mann trennte, wurde er extrem gewalttätig: Er stieg bei ihr ins Auto ein, vergewaltigte sie und versuchte, sie mit drei Schüssen aus der Armbrust zu töten.

Als das nicht gelang, sperrte er sie in den Kofferraum seines Autos und kurvte stundenlang herum. Zurück in der Wohnung, konnte die schwer verletzte Frau Alarm schlagen und gerettet werden. Der Täter selbst verübte kurz darauf im Gefängnis Suizid.

Zudem sollen auch Behörden sowie Medizinalpersonen der Luzerner Polizei entsprechende Meldungen erstatten dürfen, ohne dabei das Amtsgeheimnis beziehungsweise das Berufsgeheimnis zu verletzen. «Das Melderecht dient neben der allgemeinen Gefahrenabwehr insbesondere der Verbesserung des Opferschutzes ausserhalb eines Strafverfahrens», heisst es im Entwurf zum aktualisierten Polizeirecht.

Besser geschützt werden sollen auch die potenziellen Opfer: «Ist davon auszugehen, dass die Gefährderansprache allein zur Abwehr oder Verhütung einer ernsthaften Gefahr nicht genügt, so kann die Polizei das potenzielle Opfer warnen, indem sie diesem die konkret erforderlichen und geeigneten Angaben über die gefährliche Person mitteilt», steht in einem weiteren Abschnitt.

Neues Gesetz kommt im Fall Dill zu spät

Genau das ist es, was Nicole Dill gefehlt hat und ihr zum Verhängnis geworden ist. Hätte das revidierte Polizeigesetz die Gewalttat verhindern können? Wäre alles anders verlaufen, wenn das spätere Opfer über das Gewaltpotenzial dieses Mannes informiert gewesen wäre?

«Es wäre heikel, einen Vorgang in der Vergangenheit an einem neuen Gesetz zu messen, das noch nicht in Kraft ist.»
Erwin Rast, Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern

Dazu will man sich beim Kanton nicht äussern. Einerseits, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Andererseits, weil die Umsetzung des neuen Gesetzes noch unklar ist. «Es wäre heikel, einen Vorgang in der Vergangenheit an einem neuen Gesetz zu messen, das noch nicht in Kraft ist», schreibt Rast.

Die Vernehmlassung dazu ist Ende September abgelaufen. «Die Rückmeldungen werden nun analysiert und verarbeitet», sagt Rast. Danach geht es in den parlamentarischen Prozess. Angewendet wird es voraussichtlich frühestens per Januar 2018. Der Fall Dill war gemäss Justiz- und Sicherheitsdepartement nicht ausschlaggebend für die Revision.

«Nicole Dill wäre nach dem neuen Gesetz vermutlich gerettet worden, aber sein nächstes Opfer hätte die gleichen Probleme.»
Atilay Ileri, Rechtsanwalt

Wenig anfangen mit dem neuen Polizeigesetz kann Rechtsanwalt Ileri. «Das Polizeigesetz ist ein untauglicher Versuch, die Vergangenheit zu bewältigen», sagt er dazu. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes müssten gemäss seiner Ansicht alle Frauen in Luzern die Stadt verlassen, wenn ein ähnlicher Täter wieder in Luzern auftauchen würde. «Nicole Dill wäre nach dem neuen Gesetz vermutlich gerettet worden, aber sein nächstes Opfer hätte die gleichen Probleme.»

Trauma in Buch verarbeitet

Nach ihrem vielschichtigen Trauma hat sich Nicole Dill entschieden, ihre Erfahrungen mit der Bewältigung und Verarbeitung von Gewalt weiterzugeben und ihr Erlebnis im Buch «Leben! Wie ich ermordet wurde» geschildert. Die Luzernerin war auch zu Gast in verschiedenen Sendungen und setzt sich für Gewaltopfer ein.

 
Buchtrailer von Nicole Dill: «Leben! Wie ich ermordet wurde» (Quelle: Youtube)

 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von hans.hurter swissonline.ch
    hans.hurter swissonline.ch, 18.11.2016, 16:34 Uhr

    Kann zentralplus recherchieren, wer diesen Prozess bis hinauf zum Bundesgericht zahlt? Nicole Dill selber, eine Rechtsschutzversicherung oder Spender? Dabei ist der Prozessausgang doch klar: Solange sich der Kanton Luzern weigert, ein neutrales ausserkantonales Gericht, ein Schiedsgericht oder Mediator einzusetzen und die Haftungsklage gegen sich durch das eigene Kantonsgericht beurteilt, wird sich der Kanton unschuldig und nicht haftbar schreiben.

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