Gericht urteilt 15 Jahre nach Tötungsdelikt

Schlug der verurteilte Mörder auch in Luzern zu?

Am Rande des Schlosswaldes in Kriens wurde 2001 die Leiche einer polnischen Frau gefunden, die erst acht Jahre darauf identifiziert werden konnte.

(Bild: Goolge earth / Montage zentralplus)

Einen «in jeder Hinsicht aussergewöhnlichen Fall» zu beurteilen hatte das Luzerner Kantonsgericht: eine getötete Frau, die erst Jahre nach der Tat identifiziert werden konnte. Eine Anzeige des Angeklagten gegen seinen eigenen Anwalt. Und einen Mörder, der in Luzern trotz Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung straflos ausging.

Eigentlich erstaunlich, dass der Luzerner «Tatort» immer wieder in der Kritik steht. Dabei gäbe es hier vor dem Gericht ausreichend filmreife Fälle. So auch am Dienstag, als der Fall eines Polen verhandelt wurde, der sein drittes Tötungsdelikt begangen haben dürfte.

«Gelinde gesagt sehr ungebührlich»

Bereits die erste Verhandlung vor dem Kriminalgericht muss denkwürdig gewesen sein. Dass ein Angeklagter aufgrund seines Verhaltens des Saales verwiesen wird, kommt vor Schweizer Gerichten nicht häufig vor. Doch nicht nur deswegen sprachen Anwalt Hans Jörg Wälti und die Staatsanwältin dem Angeklagten ein «gelinde gesagt sehr ungebührliches Verhalten» nach. Einerseits machte der Angeklagte auch gegenüber seinem Rechtsvertreter keine Angaben zur Sache, gleichzeitig beschuldigte er ihn der Urkundenfälschung, was eine Untersuchung der Untersuchungsbehörden nach sich zog.

Trotz dieser unüblichen Vorgeschichte plädierte der Rechtsvertreter an der Berufungsverhandlung auf Freispruch. Dies in wohlwollender Weise, denn zu einem Kontakt mit seinem Mandanten kam es schon seit längerer Zeit nicht mehr. Der 50-jährige Angeklagte selbst nahm an der Verhandlung vor dem Kantonsgericht nicht teil, weil das Bundesamt für Justiz ein Auslieferungsgesuch an England zurückgezogen hatte. Auf der Insel sitzt der Pole seit sechs Jahren, nachdem ihn ein Gericht wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Hier brachte er seiner Freundin mit einer Flasche tödliche Kopfverletzungen bei. Das war aber nicht der erste Tötungsversuch. Bereits 1990 überlebte in Polen eine damalige Lebensgefährtin einen Messerangriff nur knapp. Beide Male stand er unter Tabletten- und Alkoholeinfluss.

Ehefrau in Kriens tot aufgefunden

Und in Luzern? Auch hier ging es um eine Tötung, auch hier war eine Frau sein Opfer. Diesmal soll er seiner Ehefrau das Leben genommen haben. Zusammen reiste das Paar Anfang 2001 in die Schweiz ein. Nur gerade zwei Wochen darauf wurde die Frau von einem Spaziergänger am Rand des Krienser Schlosswaldes aufgefunden, wo der gefrorene Leichnam seit einer Woche gelegen haben soll. Als Todesursache wurden Schläge mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf ermittelt.

Juristische Streitfrage entscheidet über 5 Jahre

Nicht nur der Verteidiger des Angeklagten, auch die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil der Vorinstanz Berufung ein. Zwar wurde der Angeklagte 2015 vom Kriminalgericht der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen, die geforderte Zusatzstrafe von 5 Jahren wurde aber nicht verhängt. Dies, weil der Pole nach der Tat in England wegen eines Mordes verurteilt wurde. Da zusammen keine höhere Sanktion als die Maximalstrafe ausgesprochen werden kann und der Mann bereits eine lebenslängliche Freiheitsstrafe absitzt, wurde er trotz Schuldspruch nicht zusätzlich bestraft.

Die Staatsanwältin erachtet jedoch nicht die Strafe an sich als ausschlaggebend. Anders als in der Schweiz würde in England bei jedem Tötungsdelikt ein lebenslänglicher Freheitsentzug ausgesprochen. Abhängig von der Tatschwere werde beim Urteilsspruch aber bereits der Zeitpunkt der frühestmöglichen Entlassung definiert. In diesem Fall sei dies mit 13 Jahren und 6 Monaten deutlich früher, als ein Täter bei lebenslänglichem Freiheitsentzug in der Schweiz freikommen könne.

Was sich damals zwischen der Einreise und ihrem Tod zugetragen hat, wird sich wohl nie ganz aufklären lassen. Sicher scheint lediglich, dass es zwischen den Eheleuten zu einem Streit gekommen war. Laut ihm hatten sie sich danach getrennt, gemäss Anklage habe er sie erschlagen, mit dem Auto nach Kriens gefahren, alle Effekten abgenommen und am Waldrand deponiert. So nahm alleine die Identifikation der Leiche acht Jahre in Anspruch. Und dies, obwohl die Frau nach einem Diebstahl in Deutschland erkennungsdienstlich erfasst war. Trotz Zeugenaufruf in «Aktenzeichen XY» dauerte es weitere fünf Jahre, bis der Verdächtige erstmals befragt werden konnte. Nur gerade drei Monate fehlten, und die Tat wäre beim erstinstanzlichen Urteil nach 15 Jahren verjährt gewesen.

Gutachten nach 14 Jahren revidiert

So aber stand vor dem Kantonsgericht wie schon in der Vorinstanz der Todeszeitpunkt im Zentrum des Interesses. Ein Gutachten und zwei Ergänzungsgutachten vermochten keine abschliessende Klärung zum zeitlichen Ablauf zu bringen. Genau diesem kommt jedoch entscheidende Bedeutung zu. Denn nur gerade eine Woche nach der Einreise versuchte sich der potenzielle Täter in Zollikerberg einer Polizeikontrolle zu entziehen. Bei der darauffolgenden Frontalkollision mit einem anderen Wagen verletzte er sich. Die nächste Zeit verbrachte er erst in Spitalpflege, von wo er durch einen filmreifen Sprung aus dem Fenster zu fliehen versuchte. Und danach bis zu seiner Rückführung nach Warschau in Ausschaffungshaft.

Das erste Gutachten des Gerichtsmedizinischen Institutes Zürich ermittelte den Todeszeitpunkt der Frau auf die Zeit nach seiner Festnahme, womit die Polizei dem Mann ein starkes Alibi verschafft hätte. Mittels einer handschriftlichen Notiz, die das 14 Jahre darauf eingereichte Ergänzungsgutachten der Staatsanwaltschaft erwähnte, kam nun ein neuer Todeszeitpunkt ins Spiel. Und auch das vom Gericht bestellte Gutachten konnte einen früheren Tod nicht ausschliessen. Aber auch nicht bestätigen.

Zweifel streute der Verteidiger auch bei den wenigen anderen Beweisen. So wurden an den Socken der getöteten Frau zwar DNA-Spuren des Verdächtigen gefunden, die entstanden sein könnten, als er den Leichnam seiner Frau in Kriens vom Auto aus zum Wald schleifte. Seine Spuren fanden sich ebenso an ihren Hosentaschen. Doch ist DNA an den Kleidern des Ehepartners tatsächlich so ungewöhnlich? Und ein möglicher Zeuge, dem der Angeklagte in angetrunkenem Zustand gestanden haben soll, er hätte der Frau den Schädel eingeschlagen, widerrief seine Aussage später gegenüber der polnischen Polizei.

Nur wenige Indizien oder keine Zweifel?

Ob das Drehbuch dieses Falles für den «Tatort» reicht? Während der Verteidiger die Verurteilung der Vorinstanz als eine Aneinanderreihung von Indizien beurteilt und keine Beweise ausmacht, sieht die Staatsanwältin keine begründeten Zweifel an der Tat. Den Angeklagten, der seine lebenslange Strafe absitzt, wird dies weniger interessieren als die Frage, ob das Gericht eine Zusatzstrafe verhängen darf (siehe Box). Was sich dann aufgrund der trockenen Materie doch wieder weniger für den Sonntagskrimi eignet.

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