Sieg für Spiess-Hegglin und Hürlimann

«So darf man nicht mit Menschen umgehen»

Der Schweizer Presserat stellt sich hinter Jolanda Spiess-Hegglin. Der «Blick» wird wegen Verstosses gegen den Berufskodex gerügt.

(Bild: zvg)

Der Schweizer Presserat rügt den «Blick» wegen der Berichterstattung über den «Zuger Sex-Skandal». Gleich in mehrfacher Hinsicht habe die Zeitung gegen den Journalistenkodex verstossen. Jolanda Spiess-Hegglin zeigt sich erfreut über das Urteil – und schliesst den Gang vors Zivilgericht nicht aus.

Erleichterung bei Jolanda Spiess-Hegglin: «Wir freuen uns sehr über die Stellungnahme des Schweizer Presserats», sagt sie in Reaktion auf das am Dienstagmittag verkündete Verdikt des Rates (zentralplus berichtete). «Es war für mich und meine Familie ein Schock, als ich an Heiligabend 2014 ungefragt auf die Titelseite des ‹Blick› gehievt wurde», erinnert sich die ehemalige Grünen-Kantonsrätin. «Der Presserat sagt klar und deutlich, dass dies eine Verletzung der medienethischen Richtlinien ist. So darf man nicht mit Menschen umgehen.»

Der Schweizer Presserat stellt sich damit voll und ganz hinter die Politikerin. Er macht geltend, dass der «Blick» mit seiner Berichterstattung über die «Zuger Sex-Affäre» den Journalistenkodex gleich mehrfach verletzt habe. Erstens verletzte die Zeitung die Privat- und Intimsphäre der Politikerin. Zweitens werde sie mit Namen, Tätigkeit, Alter und Foto eindeutig identifiziert. Und drittens missachte der «Blick» die Richtlinie zur Berichterstattung über Sexualdelikte (eine detailliertere Stellungnahme findet sich hier).

«Die Zeitung hätte meinen Namen und mein Foto nicht veröffentlichen dürfen.»

Jolanda Spiess-Hegglin, Piratenpartei Zug

Schlechtes Zeugnis für den «Blick»

«Bei Sexualdelikten tragen Journalistinnen und Journalisten den Interessen der Opfer besonders Rechnung. Sie machen keine Angaben, die ihre Identifikation ermöglichen», schreibt der Presserat. Zum Zeitpunkt der Publikation ging der «Blick» offensichtlich von einem möglichen Sexualdelikt aus. Er hätte also den Opferschutz berücksichtigen und auf eine Identifizierung von Spiess-Hegglin verzichten müssen. Den Journalistenkodex mehrfach verletzt, Opferschutz nicht berücksichtigt, Argumente nicht stichhaltig – der Presserat stellt dem «Blick» kein sonderlich gutes Zeugnis aus.

«Die Zeitung hätte am Heiligabend 2014 meinen Namen und mein Foto nicht veröffentlichen dürfen», merkt Jolanda Spiess-Hegglin an, macht eine Gedankenreise und wirft Fragen auf: «Was, wenn sich der ‹Blick› damals korrekt verhalten hätte und mein Name und mein Bild nicht schweizweit bekannt geworden wäre? Was wäre mir und meiner Familie alles erspart geblieben? Wo würde ich heute stehen?» Sie hoffe sehr, dass diese Stellungnahme des Presserats als Präjudiz für künftige Fälle wirke. «Wir dürfen den Privatsphärenschutz nicht leichtsinnig aufgeben», so ihr Votum.

«Das Recht auf eine Zivilrechtsklage behalte ich mir vor.»

Jolanda Spiess-Hegglin

Es sei zum jetzigen Zeitpunkt schwierig zu sagen, ob sie auf Grundlage des Presserats-Entscheids weitere Schritte in Angriff nehmen werde. «Ich nehme das Ganze erst mal zur Kenntnis und mache mir meine Gedanken darüber», sagt Spiess-Hegglin, die zumindest eine Entschuldigung aus dem Hause Ringier erwarte. «Ob ich den ‹Blick› verklagen werde, ist noch offen. Das hängt in erster Linie davon ab, wie sich die Verantwortlichen der Zeitung nun verhalten werden. Ich wäre bereit für ein Gespräch. Das Recht auf eine Zivilrechtsklage behalte ich mir aber jedenfalls vor.»

«Massnahmen wurden getroffen»

Auf Seiten der «Blick»-Gruppe äussert man sich verhalten. Edi Estermann, Konzernsprecher der Ringier AG, sagt auf Anfrage: «Wir haben den Entscheid und die Stellungnahme des Presserates, was den Beitrag über Frau Spiess-Hegglin vom 24. Dezember 2014 sowie auch die Beiträge über Herrn Hürlimann anbelangt, erhalten und so zur Kenntnis genommen. Der Entscheid wurde redaktionsintern diskutiert und die von uns daraus abzuleitenden Massnahmen wurden getroffen.»

Worin genau diese «daraus abzuleitenden Massnahmen» bestehen, lässt sich der Kommunikationsverantwortliche nicht entlocken.

Auch der damalige Zuger SVP-Kantonalpräsident Markus Hürlimann beschwerte sich beim Schweizer Presserat über den gleichen und weitere Artikel des «Blick». Seine Beschwerde wurde ebenfalls gutgeheissen. Zu seinem Fall schreibt der Presserat: «Die Zeitung verletzte seine Privat- und Intimsphäre, publizierte unüberprüfte Gerüchte und hörte die Angeschuldigten nicht zu Vorwürfen an.» Mit den Aussagen, Markus Hürlimann habe anlässlich der Landammannfeier mit Spiess-Hegglin Sex gehabt sowie Zeugen hätten die beiden «in flagranti» erwischt, verletzte «Blick» zudem die Wahrheitspflicht. Weder Hürlimann noch sein Anwalt Markus Dormann waren bis Dienstagnachmittag für eine Stellungnahme erreichbar.

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