Luzerner Fotograf erhält anonyme Wutbriefe

Zoff in Facebookgruppe wegen Bilderdiebstahl

Auslöser des Knatsches: Die Luzerner Facebook-Gruppe «Verschwundenes Luzern». (Bild: Printscreen)

Ein Bild im Internet zu posten, das man nicht selbst gemacht hat, ist ohne Einverständnis des Fotografen illegal. Gemacht wird es trotzdem die ganze Zeit. Das Urheberrecht sorgt immer wieder für Wirbel, sagt ein Experte. Brandaktuell zu sehen ist dies im Fall einer Luzerner Facebook-Gruppe, die historische Bilder der Leuchtenstadt zeigt.

Facebook ist das beliebteste und bekannteste soziale Netzwerk. Hier treffen Büsi-Liebhaber auf Fussball-Fetischisten. Auch Luzern ist auf der Plattform sehr präsent (zentral+ berichtete etwa über das Facebook-Gruppen-Ranking). Viele Luzerner erfreuen sich insbesondere ab den tollen Fotos der Stadt. So wird der Wasserturm der Kapellbrücke geradezu inflationär gepostet.

«Verschwundenes Luzern» ist eine Seite mit 3214 Likes, auf der historische Fotos von Luzern gepostet werden. Daran erfreuen sich sowohl Nostalgiker als auch junge Menschen, die erfahren wollen, wie Luzern vor langer, langer Zeit ausgesehen hat.

Hier das alte Baslertor:

Das Baslertor vor seinem Abbruch.

Posted by Verschwundenes Luzern on Montag, 15. Februar 2016

 

Jetzt gibt’s aber Knatsch. Und zwar genau um diese Bilder. Denn hinter jedem Bild steckt jemand, der es erstellt hat. Und dieser Person, dem Urheber, gehört das Foto, so will es das eidgenössische Urheberrecht. Flimmert nun irgendein altes Bild über den Bildschirm, ist es heute Mode, dieses zu kopieren und gleich auf Facebook zu posten. Und andere am schönen Bild teilhaben zu lassen – was ja eigentlich sehr löblich ist. Nur, was hält der Urheber davon? Mit dieser Frage nahm es die Seite «Verschwundenes Luzern» nicht so genau – und wurde deshalb auf Facebook von einem betroffenen Luzerner Fotografen gemeldet.

Das soziale Netzwerk prüfte die Meldung und die Seite kriegte eine Ermahnung. Im Wiederholungsfall würde sie von Facebook gesperrt.

Der Administrator meldete sich zu Wort:

zentral+ meldete sich via Facebook beim Administrator, jedoch verweigert dieser eine Aussage. Doch die Reaktionen im sozialen Netzwerk waren heftig und sprechen für sich. 

Es geht nicht um Geld

«Huere truurige Siech» oder «Spinner»: Die Facebook-Nutzer nehmen harte Worte in den Mund gegenüber der Person, welche die Seite bei Facebook meldete. zentral+ weiss, wer es war: der bekannte Luzerner Fotograf Emanuel Ammon. Zu zentral+ sagt er: «Ich will selber entscheiden können, wo meine Bilder gezeigt werden.» Es gehe nicht, dass er nun beschimpft werde, nur weil er sich wehre. «Die Leute wollen immer alles gratis, diese Gratiskultur gefährdet uns Fotografen.» Historische Bilder der Stadt Luzern zu zeigen, sei eigentlich eine gute Idee, doch er müsse schon sagen: «Die Aufarbeitung dieser Bilder bedeutet für uns einen grossen Aufwand.» Dass diese nun einfach ausgeschnitten und gepostet würden, gehe nicht.

«Er hat sogar Leute animiert, mir böse Briefe zu schreiben.»

Emanuel Ammon, Luzerner Fotograf

Ums Geld geht es Ammon aber überhaupt nicht: «Hier geht es um Respekt.» Drei Mal wollte Ammon mit dem Betreiber der Seite das Gespräch suchen, doch dieser habe arrogant und unhöflich reagiert. «Und das Ganze auch noch anonym», darüber ärgerte sich der Luzerner Berufsfotograf. «Er hat sogar Leute animiert, mir böse Briefe zu schreiben.» Ammon kann den Shitstorm gegen sich teilweise sogar nachvollziehen, persönlich nimmt er ihn aber nicht. «Ich freue mich ja auch über schöne Bilder im Internet, aber diese Leute haben einfach keine Ahnung vom Urheberrecht.» Frage man anständig, habe er kein Problem, wenn seine Bilder inklusive Quellenangabe weiterverbreitet würden. 

Rechtlich ist der Fall klar

Wie aber sieht es rechtlich mit dem Urheberrecht genau aus? Im Internet befinden sich ja Abertausende Bilder, die ständig gepostet werden. Jeder bedient sich einfach, wenn der Bachelor ein Foto seiner neuen Freundin auf Instagram postet oder wenn auf Facebook wieder ein lustiger Comic entdeckt wird.

«Ein wunderschönes Beispiel, wie sich niemand einen Deut um den Urheber kümmert.»

Simon Schlauri, Rechtsanwalt

Selbstbedienungsladen Internet: Illegal oder schlicht egal? Der Zürcher Rechtsanwalt Simon Schlauri ist Experte für Urheberrecht und erklärt die geltende rechtliche Situation: «Fotografie ist urheberrechtlich geschützt. Das heisst, verwendet und weiterverbreitet dürfen Bilder nur mit dem Einverständnis des Urhebers werden.» Das gelte bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. «Zu glauben, was einmal im Internet sei, könne einfach verwendet werden, ist ein Irrglauben.» Trotzdem passiert es andauernd und in den meisten Fällen ohne Konsequenzen, so Schlauri. «Bei Musik und Film ist es übrigens genau dasselbe.»

Urheberrecht macht immer wieder Schwierigkeiten

Schlauri ist aber nicht nur Experte in diesem Thema, sondern auch ein Interessenvertreter. Er engagiert sich im Verein Digitale Allmend. Dieser nationale Verein setzt sich dafür ein, den öffentlichen Zugang zu digitalen Gütern und deren Weiterentwicklung zu sichern. Schlauri ist also gleichzeitig grosser Kritiker, aber auch grosser Kenner des aktuellen Urheberrechts. Er lacht, als er mit dem Luzerner Beispiel konfrontiert wird. «Ein wunderschönes Beispiel, wie sich niemand einen Deut um den Urheber kümmert.» Es zeige das Versagen des aktuellen Urheberrechts auf, konstatiert Schlauri. Dieses befinde sich derzeit in Revision (siehe Box am Ende des Artikels).

Zu klagen lohnt sich nicht

Für Berufsfotografen wie Ammon kann das aber natürlich auch finanzielle Konsequenzen haben. Er verkauft seine Bilder – unter anderem auch an zentral+. Sollte er den Verstoss gegen geltendes Recht bei der Staatsanwaltschaft melden? Oder müsste diese gar von sich aus aktiv werden? «Klar könnte der Betroffene rechtliche Schritte einleiten. Doch viel mehr als eine Busse hat der Angeklagte nicht zu befürchten», erklärt Rechtsanwalt Schlauri.

Viel häufiger käme es zu Abmahnungen, stellt Schlauri fest. «Das heisst, man schickt einfach die Rechnung für Schadenersatz, und diese ist dann so hoch wie üblicherweise die Lizenzgebühr.» Das Abmahnpotenzial gerade im digitalen Zeitalter sei gigantisch. «Hier können schnell Tausende von Franken pro Facebook-Seite zusammenkommen», meint er.

Ein weiteres historisches Bild von der Seite:

 

Kein Schutz durch guten Glauben

Das darf man – und das nicht

Erlaubt ist:

  • Das Hochladen von selbstgemachten Bildern
  • Das Hochladen von Bildern mit dem Einverständnis und der Angabe des Urhebers
  • Das Hochladen von Bildern, deren Urheber vor 70 Jahren verstorben ist
  • Das Liken, Kommentieren und Teilen von Bildern
  • Das Herunterladen von Bildern zum Eigengebrauch und zum Teilen im engen Freundeskreis.

Nicht erlaubt ist:

  • Das Posten von fremden Bildern ohne Einverständnis des Fotografen (davor schützt auch Unwissen über den Fotografen inklusive Todeszeitpunkt nicht)
  • Das Kopieren von Bildern auf Facebook und die Weiterverwendung der Bilder auf dem Internet
Doch was ist, wenn der Urheber gar nicht merkt, dass ihm sein Bild geklaut wurde? «Pech», sagt Schlauri, «aber im Internet natürlich Realität.» Auch wenn man im guten Glauben sei, ein Bild verwenden zu dürfen, geht man damit ein Risiko ein. «Hätte man das Bild eben doch nicht verwenden dürfen, steht wieder der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Raum.»

Interessant auch, was es mit dem Teilen auf Facebook und Twitter auf sich hat. Oder mit der Einbettung solcher Feeds, was gerade bei Onlinemedien gang und gäbe ist. «Das ist in der Regel kein Problem», so der Experte. Das werde ja sogar von den sozialen Medien angeboten. «Twitter und Facebook erlauben ja gerade, dass man Streams herauslöst und zum Beispiel online in Zeitungsartikeln wiedergibt. Durch das Posten gibt man zudem selber des Einverständnis ab, dass der Beitrag auf solchen Wegen weiterverbreitet werden darf.»

Unheil droht überall

Aber auch hier könne Unheil drohen, erklärt Schlauri. «Wenn jemand ein Posting absetzt, an dem er kein Urheberrecht hat, kann es sein, dass die Zeitung mit dem Posten die Rechte des wirklichen Urhebers verletzt.» Er macht ein Beispiel: «Jemand postet ein Bild von Goofy auf seiner Facebook-Seite. Dazu hat er eigentlich kein Recht, weil die Urheberrechte Disney gehören. Übernimmt nun die Online-Zeitung das Bild, könnte es sein, dass Disney von der Zeitung Schadenersatz fordert.»

Die ganze Sache ist ziemlich verwirrend. «Absolut», meint Schlauri, amüsiert sich und tut seine politische Meinung kund: «Das Urheberrecht ist kaputt, das Internet würde heute so nicht funktionieren, wenn das Urheberrecht wirklich durchgesetzt würde.» Leider glaube nun der Bundesrat, das Urheberrecht «flicken» zu können, indem er einfach schärfere Repression und mehr Überwachung fordere. «Das wird nichts bringen, das hat man zum Beispiel in Frankreich längst gesehen. Wirklich funktionierende Lösungen wären ganz woanders zu suchen.»

Es gibt auch positive Beispiele

Zurück nach Luzern: Fotograf Ammon hat nicht nur schlechte Erfahrungen gemacht. Er lobt die grösste Luzerner Facebookgruppe «Du besch vo Lozärn, wenn …» mit 11’167 Mitgliedern. Einer der Administratoren dieser Gruppe ist unter dem Synonym Garthster.Lucerne bekannt. Er erklärt, dass sie die Thematik proaktiv angehen und die Situation dadurch im Griff haben. «Wir sind auch regelmässig im Austausch mit den Fotografen, die posten wollen, und raten ihnen, eigene Alben mit Copyright-Hinweisen einzurichten.»

Im Zusammenhang mit den Quellenangaben erwähnt Garthster die Meldung seines Adminstratoren-Kollegen Tom Jauch in der Beschreibung der Gruppe, die alle Mitglieder auf die Problematik aufmerksam macht.

Administrator Tom Jauch richtet sich an die Facebook-Nutzer:

Der Fehlbare ist kein Unbekannter

Garthster ist der Fall mit der Gruppe «Verschwundenes Luzern» bekannt und er hat Ammon sogar vorgeschlagen, als letzte Möglichkeit nach Ablehnung einer Kontaktaufnahme eine Meldung an Facebook zu richten. «Der anonyme Betreiber hat einfach eine völlig andere Auffassung von Bilderrechten und meint, er kann sich einfach bedienen.»

Auch aus der Gruppe «Du besch vo Lozärn, wenn … » habe der Betreiber der anderen Facebook-Gruppe anfangs sehr viele Bilder einfach als «Startkapital» für seine Seite kopiert. «An Gesprächen war er nicht interessiert, deshalb schmissen wir ihn raus.» Dass er Ammon jetzt auch noch öffentlich blossstelle und sich so vom Täter zum Opfer macht, gehe gar nicht. «Es ist nicht mehr als recht, wenn sich Ammon zur Wehr setzt.»

In den Gesprächen mit Ammon und mit Garthster fällt auch der Name des «Übeltäters». Zudem wird bekannt, dass der Betroffene die Seite während der Arbeitszeit betreut hat. Telefonisch konfrontiert zentral+ ihn mit den Vorwürfen. Er ist ob des Anrufs nicht begeistert und sagt bloss: «Ich habe mit der Seite nichts mehr zu tun – jemand anders ist jetzt Administrator.» Trotz Verwarnung von Facebook, auf der Seite geht das muntere Posten von Bildern ohne Einverständnis des Urhebers weiter. Das Einverständnis der ornitholgischen Gesellschaft Luzern für folgenden Post fehlt nämlich, wie zentral+ weiss.

Dieses Foto wurde am 29. Februar gepostet – widerrechtlich:

Schwanengehege 1884 Quelle: Archiv der OGLhttp://www.ogl-luzern.ch/gesellschaft/geschichte/

Posted by Verschwundenes Luzern on Montag, 29. Februar 2016

 

Revision des Urheberrechts steht an

Das Parlament hatte das schweizerische Urheberrecht zuletzt 2008 revidiert. Vier Jahre später rief das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement für eine Überprüfung des aktuellen Rechts die Arbeitsgruppe Agur12 ins Leben. Ein wichtiger Punkt betraf Urheberrechtsverletzungen und die Internetpiraterie. Der Bundesrat griff die Empfehlungen der Agur12 auf und schickt nun eine Vorlage zur Revision des Urheberrechtsgesetzes in die Vernehmlassung, wie SRF letzten Dezember berichtete.

Inhalt dieser Vorlage:

  • Der Download für den privaten Gebrauch ist weiterhin legal.
  • Internetanbieter werden stärker in die Kontrolle miteinbezogen, was an Inhalten hochgeladen wird. Wenn Urheberrechtsverletzungen vorliegen, sollen Anbieter die Nutzerin oder den Nutzer per E-Mail und per Post darauf hinweisen. Falls sie ihr Verhalten nicht ändern, sollen die Anbieter die Person, deren Daten sie speichern müssen, den Urhebern melden. Diese können dann zivilgerichtliche Schritte einleiten.
  • Im Gegenzug erhalten Internetanbieter (z.B. für Internetzugang, aber auch für Hosting, wie die Betreiber von Webservern) eine grössere Rechtssicherheit: Wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes einhalten, haften sie nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden. Sie müssen sich aber einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen, wenn sie nicht weitere Nachteile erleiden wollen; das könnte gerade für kleine Provider viel Administrativaufwand bringen und teuer werden.
  • Neu: Urheberrechtsverletzungen sollen zivilrechtlich – und nicht mehr strafrechtlich – verfolgt werden. Dies soll nur bei besonders schweren Vergehen erfolgen. Als Beispiele werden der «Upload von noch unveröffentlichten Filmen oder von Tausenden von Musikdateien zum weltweiten Herunterladen» genannt.

 

Der Schlussbericht der Agur12 wurde von vielen Seiten stark kritisiert, insbesondere weil die Revision die aktuellen Probleme nicht zu lösen vermag.

Posten Sie auch oft Dinge auf Facebook? Wie wär’s mit diesem Artikel? Es würde Ihre Freude bestimmt interessieren, was auf Facebook alles erlaubt ist und was nicht.

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Regula Aeppli
    Regula Aeppli, 10.03.2016, 23:35 Uhr

    Jemand gibt nun dort zur Antwort, es komme drauf an, ob die Fotos von Facebook selber geholt wurden oder von ausserhalb Facebooks. Innerhalb Facebooks dürfe alles weiterverbreitet werden, weil man mit der Nutzung von Facebook diesen AGB’s zustimme.

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  • Profilfoto von Regula Aeppli
    Regula Aeppli, 10.03.2016, 23:30 Uhr

    Danke für die Antwort, @Linus Estermann

    Jetzt ist in einer anderen Facebookgruppe dasselbe zum Thema geworden, weil sich ein Fotograf seines Fotos beklaut sieht, das in einer anderen Gruppe aufgetaucht ist. Sein Wasserzeichen und sein Name wurden verdeckt. Alle regen sich auf und unterstüzten ihn moralisch und mittels Protestkommentaren auf der anderen Seite. Nun schreibt aber jemand, dass deutsches Recht bei Facebook überhaupt nicht gelte. Alles, was ihr oben also beschreibt, gelte zwar fürs Internet, nicht aber für Facebook, da dies ausschliesslich amerikanisches Recht geltend mache. Daher wird es wohl nichts nützen, Leute abzumahnen. Nur verstehe ich es trotzdem nicht ganz: denn Facebook selber bietet eine Hilfeseite an, wo erklärt wird, wie man gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen soll.

    Ich weiss nicht, ob es klappt, wenn ich hier einen Link reinstelle. Ein Foto hochladen kann ich ja wohl auch nicht. Schade.

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  • Profilfoto von Regula Aeppli
    Regula Aeppli, 08.03.2016, 11:57 Uhr

    Interessant und ich sehe die FB-Gruppe, der ich selber auch beigetreten bin, nun aus einem anderen Blickwinkel.
    Wie steht es nun um die Bilderrechte, wenn zentral+ selber Bilder dieser Gruppe hier im Artikel verlinkt?

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    • Profilfoto von Linus Estermann
      Linus Estermann, 08.03.2016, 15:47 Uhr

      Guten Tag Frau Aeppli
      Die Bilder sind eingebettet. Das heisst, wir haben einen Feed direkt von Facebook übernommen. Ändert sich auf Facebbok etwas am Bild, so wird diese Änderung auch in unserem Text übernommen. Wir machen somit keine Rechte an diesen Bildern geltend.
      Freundliche Grüsse
      Linus Estermann

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  • Profilfoto von Simon Meyer
    Simon Meyer, 04.03.2016, 16:09 Uhr

    Es ist niemandem zu verdenken, wenn er gegen «Verschwundenes Luzern» vorgeht.
    Der/die Betreiber der Seite stehlen so unverfrohren und frech weiter als wäre nichts dabei.

    Leider sind sie nicht die einzigen. Mit dem verstärktem Aufkommen von Blogs, kommen neben Facebook oder Instagram auch diese dazu. Für Fotografierende ist die Suche nach gestohlenen Bildern mühsam und aufwändig. Die meisten Abmahnungen bringen nichts oder nur wenig.

    Als jemand der sich unter anderem mit der Mitarbeit in Wikipedia oder dem Aufbau des Fotodok Online-Lexikons www.fotodok.ch (von dem «Verschwundenes Luzern» übrigens ebenfalls munter weiter klaut) für einen niederschwelligen Zugang zu Wissen jeder Art einsetzt, bin ich dennoch der Meinung, dass die Urheberrechte respektiert werden müssen. Zur Not müssen sie auch über den Rechtsweg geltend gemacht werden.

    Man kann letztlich nur auf die Vernunft und den Anstand der Userinnen und User hoffen und darauf, dass Fotografien von professionellen Fotografinnen und Fotografen als das angesehen was sie sind: Das Resultat eines erlernten Handwerks und unser Auskommen.

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  • Profilfoto von Christian Herbert Hildebrand
    Christian Herbert Hildebrand, 03.03.2016, 12:56 Uhr

    Liebes Zentral Plus, besten Dank für diesen informativen Artikel. Leider ist es heute wirklich so, dass Bilderklau bagatellisiert wird.
    Es ist der mindeste Anstand, dass man den Urheber fragt, ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist und ein Copyright anbringt.
    Herrn Ammon hat richtig gehandelt, andere Fotografen sollten es ihm gleichtun.
    P.S. Es gibt ein kleines aber patentes Tool um seine geklauten Bilder im Web zu finden. Es ist ein Browser AddOn namens «Who stole my picture» Ihr werdet erstaunt sein, wie gut dieses Tool Eure Bilder im Intenet findet.

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