Widerstand wäre zwecklos

Was ist vom Massen-DNA-Test zu halten?

DNA-Massenuntersuchungen: Wie gut funktionieren sie wirklich? (Bild: Fotolia)

Fast einen Monat nach dem Emmer Vergewaltigungs-Fall fehlt vom Täter noch jede Spur. Derweil wird über einen Massen-DNA-Test gesprochen. Er könnte Licht ins Dunkel bringen. Rechtlich wäre das möglich, erklärt ein Experte. Doch was würde das für die Betroffenen bedeuten? 

Die brutale Vergewaltigung einer 26-jährigen Frau in Emmen schlägt hohe Wellen (zentral+ berichtete) – und die Ermittlungen der Luzerner Polizei laufen auf Hochtouren. Obwohl bereits erste Hinweise eingegangen sind, ist der Täter noch immer unbekannt. Derweilen schlagen Politiker drastische Massnahmen vor, um das Verbrechen – möglicherweise – aufzuklären: Sämtliche männlichen Einwohner von Emmen sollen mittels DNA-Test überprüft werden.

«Das wäre rechtlich gesehen möglich», erklärt Bernhard Rütsche, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern. «Das DNA-Profil-Gesetz des Bundes erlaubt solche Massenuntersuchungen, um ein Verbrechen aufzuklären.» Die Massenuntersuchung dürfe jedoch nur bei Personen vorgenommen werden, die bestimmte, in Bezug auf die Tatbegehung festgestellte Merkmale aufweisen, so Rütsche weiter. Dazu könne auch der Wohnort gehören.

«Eine Möglichkeit, gegen den Test Beschwerde einzulegen, gibt es nicht.»
Bernhard Rütsche, Universität Luzern

Die Proben werden dabei in der Form eines Wangenschleimhautabstriches genommen. «Eine Möglichkeit, gegen den Test Beschwerde einzulegen, gibt es nicht», sagt Rütsche weiter. «Die im Rahmen einer Massenuntersuchung erstellten DNA-Profile von unschuldigen Personen dürfen jedoch nicht in einer Datenbank gespeichert, sondern müssen spätestens nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens vernichtet werden.»

Nichts unversucht lassen

Erste DNA-Massenuntersuchung in der Schweiz

2010 ist im Zürcher Seefeldquartier eine Psychiaterin in ihrer Praxis ermordet worden. Obwohl landesweit rund 900 Personen befragt wurden und 10'000 Franken für Hinweise ausgesetzt wurden, blieb der Täter unbekannt. Da das Zürcher Obergericht den Fall als äusserst schweres Gewaltverbrechen betrachtete, bewilligte es einen Massen-DNA-Test. Bei den rund 300 Männern, deren DNA untersucht wurde, handelte es sich nicht um Verdächtige, sondern um Personen, die zum Opfer und seinem Umfeld eine gewisse Verbindung hatten – jedoch ohne Erfolg. Der Fall bleibt bis heute ungeklärt.

Darüber entscheiden, ob es im Fall von Emmen tatsächlich zu einem Massen-DNA-Test kommt, wird das zuständige Zwangsmassnahmengericht. Dieses ist dem Bezirksgericht Kriens angegliedert und für den ganzen Kanton Luzern zuständig.

Doch was ist von solchen Massen-DNA-Tests zu halten? Bei der schweizweit ersten Untersuchung dieser Art in Zürich waren die Ergebnisse ernüchternd (siehe Box). Zudem hat man in der Schweiz noch kaum Erfahrungen mit solchen Massen-Tests, heisst es auf Anfrage beim Institut für Rechtsmedizin Zürich. Macht es trotzdem Sinn, einen solchen in Emmen einzusetzen?

Ja, meint Franz Grüter, Kantonsrat und Präsident der SVP Kanton Luzern. «Es ist unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass der Schuldige möglichst schnell gefunden wird», meint er. Bedenken aufgrund des Datenschutzes hat er nicht, da die Daten der Unschuldigen schliesslich nicht gespeichert würden.

Linke zeigen sich zurückhaltend

Weniger begeistert von Massen-DNA-Tests ist man bei den Linken – auch wenn sich niemand öffentlich dazu äussern will. Es gibt Bedenken wegen des Datenschutzes – aber auch bezüglich des Erfolgs eines breit angelegten DNA-Tests, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Täter nicht aus Emmen stammt.

«Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, die uns zur Verfügung stehen.»
Franz Grüter, Präsident SVP Kanton Luzern 

Grüter will solche Argumente nicht gelten lassen: «Hier wurde ein abscheuliches Gewaltverbrechen begangen. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, die uns zur Verfügung stehen.» Es gäbe unzählige Fahndungserfolge, vor allem in den USA und Deutschland, bei denen dank gross angelegter DNA-Speicheltests die jeweiligen Täter schnell gefasst und dingfest gemacht werden konnten, betont Grüter weiter. Und: «Selbst wenn der Täter nicht aus der Region stammen sollte, so hätte man mit dieser Massnahme wenigstens nichts unversucht gelassen.»

Polizei äussert sich nicht

Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, versteht die Forderungen nach einem Massen-DNA-Test, will sich jedoch nicht dazu äussern. «Wir wollen die laufenden Ermittlungen nicht gefährden.» Man müsse davon ausgehen, dass der Täter das Geschehen in den Medien verfolge «und wir wollen ihm keinen Vorsprung einräumen».

Opfer konnte noch nicht vernommen werden

Das Opfer konnte aufgrund seiner schweren Verletzungen noch immer nicht offiziell von der Polizei befragt werden. Die 26-jährige Frau wurde am Abend des 21. Juli auf dem Dammweg in Emmen vom Velo gerissen und vergewaltigt. Sie erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass sie nun vom Hals abwärts gelähmt ist, wie das Schweizer Paraplegiker Zentrum Nottwil (SPZ) bestätigte. Nähere Informationen zum Zustand der Frau werden aus Respekt gegenüber dem Opfer und dessen Angehörigen nicht bekannt gegeben.

Hier ist es passiert: Dammweg am Ufer der Reuss in Emmen.

Hier ist es passiert: Dammweg am Ufer der Reuss in Emmen.

(Bild: azi)

Für Hinweise, die zum Täter führen, hat die Polizei eine Belohnung von 10’000 Franken ausgesetzt. Gemäss der «Neuen Luzerner Zeitung» mussten erste Verdächtige bereits DNA-Proben abgeben. Ein Durchbruch ist der Polizei bislang jedoch noch nicht gelungen.

Soll in Emmen ein Massen-DNA-Test durchgeführt werden? Registrieren Sie sich jetzt als Community-Mitglied und nutzen Sie die Kommentarfunktion.

Hinweise zum Fall? Die Hotline der Luzerner Polizei unter 041 248 81 17 oder per Mail [email protected].

Mit dem Vermerk «Gewaltopfer Emmen» kann unter der Kontonummer 60-147293-5 (Schweizer Paraplegiker-Stiftung, 6207 Nottwil) gespendet werden.

Am Samstag findet eine Solidaritätsfahrt für das Opfer statt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon