Anian Liebrand steht vor Gericht

«Ich würde es wieder genauso machen»

Anian Liebrand musste sich vor dem Bezirksgericht Willisau verantworten. (Bild: Sandro Portmann)

Der Teufel steckt im Detail. Waren die Formulierungen von Anian Liebrand strafrechtlich relevant? Es geht um «erbärmliche Kreaturen» oder «feige Chaoten». Der Präsident der Jungen SVP ist sich vor dem Bezirksgericht Willisau keiner Schuld bewusst. Er würde es wieder machen. Das Urteil steht noch aus.

Der Rummel blieb aus, als sich diesen Donnerstag Anian Liebrand (26), Präsident der Jungen SVP Schweiz (JSVP), in Willisau vor dem Bezirksgericht verantworten musste. Obwohl die Verhandlung öffentlich gewesen wäre, waren keine Schaulustigen anwesend. Das Desinteresse ging so weit, dass sich sogar die Staatsanwaltschaft entschuldigen liess. Dafür erhielt der Präsident der JSVP prominente Unterstützung bei seiner Verteidigung. Der renommierte Thurgauer Rechtsanwalt und SVP-Politiker Hermann Lei übernahm diese Funktion.

«Erbärmliche Kreaturen»

Vor Gericht stand Liebrand wegen «mehrfacher übler Nachrede». Er hat im Januar 2013 einen Text auf der Webseite der JSVP mit dem Titel «Linksextreme Pfefferspray-Attacke auf Bürger – Wer kennt diese Chaoten?» online gestellt. Im Text dazu standen Formulierungen wie «Provokateure aus dem linksextremen Umfeld», «feige Chaoten» oder «erbärmliche Kreaturen». Fotos zeigten mehrere Personen, wovon mindestens zwei deutlich zu erkennen waren. Beide haben anschliessend Anzeige erstattet. Dieser Artikel war zwei Tage online. Das Bezirksgericht Willisau muss nun entscheiden, ob seine Formulierungen tatsächlich den Tatbestand der «mehrfachen üblen Nachrede» erfüllen.

«Ich habe mich für Freunde eingesetzt»

«Ich bin mir keiner Schuld bewusst», entgegnete Liebrand dem Gericht. Er sei mit sich im Reinen. «Ich habe mich für Freunde eingesetzt, denen Unrecht getan wurde», so Liebrand. Seine Aussage bezieht sich auf eine Kundgebung vom Dezember 2012. Der Verein «Bürger für Bürger» war auf dem Kapellplatz in der Luzerner Altstadt unterwegs, um gegen den Sexualkundeunterricht im Kindergarten zu weibeln. Die JSVP unterstützte diesen Anlass. Zirka 50 Personen waren anwesend, als es zu einer Konfrontation mit politischen Gegnern kam. Mit Kapuzen-Pullis vermummte Personen hielten der Versammlung Transparente und Parolen entgegen. «Hätte Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben», so die Gegendemonstranten. «Eine Person wurde zu Boden gestossen und mit Pfefferspray attackiert», erklärte die Verteidigung. Der Anwalt forderte einen Freispruch. Liebrand selber war nicht dabei. Mehrere «vertrauenswürdige Personen» hätten ihm davon erzählt und ihm Fotos zugespielt.

Rechtsanwalt prüfte Formulierungen vor deren Veröffentlichung

Wichtig zu wissen: Den Tatbestand einer üblen Nachrede begeht, wer eine Tatsachenbehauptung macht, die nicht wahr ist und die Ehre verletzt. Wer aber beweisen kann, dass die Behauptung wahr ist, kann nicht wegen übler Nachrede bestraft werden. Auch dann nicht, wenn die Tatsachenbehauptung damals für wahr gehalten werden durfte. «Ich habe den Text vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es allenfalls Probleme geben könnte», erklärte Liebrand. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

«Damit können wir den Wahrheitsbeweis vollbringen»

Hermann Lei, Anwalt von Anian Liebrand

Sein Anwalt legte dann vor dem Gericht jede der Formulierungen auf den Prüfstand und entkräftete die Vorwürfe. Zum Beispiel die Formulierung «Provokateure aus dem gewaltbereiten linksextremen Umfeld». Lei dazu: «Er bezeichnet sie nicht als gewalttätig, sondern ordnet sie diesem Umfeld zu.» Und wer vermummt ohne Bewilligung eine bewilligte Kundgebung störe, Bürger niederstosse und mit einem Megaphon die Versammlung niederschreie, «dann erweckt das den Eindruck, die Person stamme aus dem linksextremen Umfeld». Lei verwies zudem auf das Facebook-Profil des einen Klägers. Mehrere «Gefällt mir»-Angaben würden die Nähe zu dem linksextremen Umfeld bestätigen. Für Lei ist klar: «Damit können wir den Wahrheitsbeweis vollbringen.»

«In politischen Debatten ist mehr möglich»

«Personen, die sich gegen eine bewilligte Kundgebung zusammenrotten, haben nichts Gutes im Sinn», so Lei. Zur Formulierung «erbärmliche Kreaturen» meint er: «Eine solche Formulierung muss sich gefallen lassen, wer vermummt eine bewilligte Kundgebung stört.» Zudem habe es sich um eine politische Auseinandersetzung gehandelt. Deshalb sei die Grenze zu übler Nachrede höher einzustufen. «In politischen Debatten ist mehr möglich. Nicht jedes Wort kann auf die Goldwaage gelegt werden.» Liebrand hat selber Anzeige gegen drei Personen eingereicht. Einer davon habe seinen Strafbefehl bereits akzeptiert. Bei den anderen beiden läuft das Verfahren noch.

Gemeinnützige Arbeit als Sanktion möglich

«Ich würde es rückblickend wieder genau so machen», sagte Anian Liebrand auf entsprechende Frage. Hätte er allerdings damals gewusst, dass es auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufe, «ich hätte einzelne Formulierungen anders gewählt», so Liebrand. Folgt das Bezirksgericht der Anklageschrift, droht Liebrand eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 120 Franken, sowie eine Busse von 400 Franken plus die Verfahrenskosten. Laut dem Richter wäre aber auch eine gemeinnützige Arbeit als Sanktion möglich. Würde Liebrand das Urteil bei einem Schuldspruch weiterziehen? Dies sei noch offen, sagt der Präsident der JSVP. «Wir werden das besprechen, wenn das Urteil vorliegt», so sein Anwalt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von mauersegler
    mauersegler, 27.03.2015, 16:08 Uhr

    Im Artikel wird viel relevantes verheimlicht. So unter anderem dass es sich bei einem derKläger um Jonas Tunger, ehemaliges Vorstandsmitglied der jungen Grünen Luzern handelt. Was ein junger Grüner Politiker bei solchen gewalttätigen, vermummten Demonstranten zu suchen hat, ist mir ein Rätsel. Die JSVP hat diesen Missstand aufgedeckt, und nun wehren sich die jungen Grünen, weil ihnen zu fest auf den Schlips getreten wurde.

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