Freiheitsstrafe für Luzerner

Sexuelle Handlungen mit Sechsjähriger

Der 41-Jährige Luzerner verging sich wiederholt an einer Sechsjährigen. (Bild: Themenbild kmiragaya / Fotolia)

Während rund einem Jahr belästigte der 41-jährige Franz L.* die Tochter seines ehemaligen Mitbewohners. Mit absurden Methoden zwang er die 6-Jährige zu sexuellen Handlungen mit ihm. Nun ist der Luzerner verurteilt worden.

Der 41-jährige Franz L. hat die 6-jährige Tochter seines Mitbewohners mehrmals zu sexuellen Handlungen mit ihm gezwungen – teilweise mit Erfolg. Dies im Zeitraum zwischen März 2011 und März 2012. Ausserdem lud er Unmengen an Filmen und Bildern, die sexuelle Handlungen mit Kindern und Tieren zeigen, aus dem Internet auf sein Notebook herunter. Nun ist er vom kantonalen Kriminalgericht schuldig gesprochen worden.

Nahaufnahmen der Geschlechtsteile

Franz L. wohnte mit Martin K.* in einer Wohngemeinschaft in Kriens. Martin K.’s Tochter, die 6-jährige Sabine K.*, war seit März 2011 fast jedes Wochenende dort zu Besuch. Der erste Vorfall ereignete sich Mitte März 2011. Franz L. erstellte damals mindestens 21 Fotos der nackten Sabine K., als sich diese im Badezimmer in der Badewanne befand. Anschliessend forderte der 41-Jährige das Kind auf, sich in verschiedene, teils aufreizende Posen zu stellen. Dabei machte Franz L. Ganzkörperaufnahmen sowie einige Nahaufnahmen von den Geschlechtsteilen der 6-Jährigen.

Nur eine Woche später folgten weitere Fotos. Sabine K.’s Vater liess ihr ein Bad ein und ging anschliessend mit seinem Laptop ins Wohnzimmer um Banküberweisungen zu tätigen. Franz L. betrat, obwohl Martin K. ihm dies strikt verboten hatte, mit einer Fotokamera das Badezimmer. Erneut schoss der 41-Jährige zahlreiche Fotos des Mädchens. Wiederum in teils aufreizenden Posen auf Vorschlag von Franz L. Bis Mitte März 2012 folgten weitere Bilder der nackt posierenden Sabine K.

Penis mit Nutella bestrichen

Die Handlungen von Franz L. wurden schliesslich immer offensiver. Im besagten Zeitraum führte der Beschuldigte dem Kind ein essbares Mikadostäbchen in die Scheide ein. An einem anderen Tag bestrich sich Franz L. seinen Penis mit Nutella, zeigte diesen der 6-Jährigen und forderte sie auf, diesen abzulecken. Sabine K. weigerte sich jedoch, dies zu tun.

171’000 Porno-Bilder auf Laptop sichergestellt

Auf dem Laptop des 41-Jährigen hat die Polizei ausserdem Unmengen an pornografischem Material sichergestellt. Zwischen 2010 und März 2012 lud Franz L. knapp 171’000 pornografische Bilder herunter. Diese zeigten sexuelle Handlungen mit Kindern, die auch Gewalttätigkeiten und Ausscheidungen zum Inhalt haben. Ebenfalls tauchten pornografische Bilder mit sexuellen Handlungen mit Tieren auf. Auch mehr als 650 Filme mit ähnlichem Inhalt stellte die Polizei sicher.

Festgenommen wurde der Beschuldigte im Frühling 2012. Er wurde in Untersuchungshaft gesetzt und begab sich in eine ambulante Therapie. Später stellte ein Arzt im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten aus. Bei ihm wurden eine heterosexuelle Pädophilie von deutlichem Ausmass (Hebephilie), leichte kognitive Störungen, sowie Epilepsie diagnostiziert.

Kosten von 26’700 Franken

Nun hat das kantonale Kriminalgericht Franz L. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem wurde eine ambulante Behandlung ohne Aufschub des Strafvollzuges angeordnet. Der 41-Jährige wird mit dem Urteil dazu verpflichtet, der 6-Jährigen 3’500 Franken Genugtuung und zusätzliche 5’000 Franken Schadenersatz zu zahlen. Die Gesamtkosten, die der Verurteilte zu tragen hat, belaufen sich auf insgesamt 26’700 Franken.

Die Anklage beim Luzerner Kriminalgericht ging im Februar 2014 ein. Die Verhandlung vor dem Kriminalgericht fand im September desselben Jahres statt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger meldeten anschliessend fristgerecht Berufung gegen das Urteil an.

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