Private Weihnachtsbeleuchtungen

Anarchie der Privaten: Von «Jöö» bis Kitsch

An der Sternmattstrasse nutzt ein Hausbesitzer seinen kreativen Freiraum besonders intensiv. (Bild: mbe.)

Adventsstimmung in Luzern. Der Weihnachtsmarkt lockt, Brücken und Plätze sind festlich beleuchtet. Doch auch in den Quartieren leuchtet und blinkt es oft in Fenstern, Balkonen und Gärten. Eine nächtliche Tour durch Luzern auf der Suche nach herzerwärmendem, schrillem oder kitschigem privaten Dekor.

Fenster und Balkone, Hauseingänge und Gärten bieten sich an, um der eigenen Euphorie Ausdruck zu verleihen, und sich und seinen Mitmenschen mitzuteilen: «Ich bin in Weihnachtsstimmung!» Ob die Nachbarn ebenso Freude am Dekor haben, wäre eine eigene Recherche wert und gäbe bestimmt viele Nachbarschaftsstreit-Anekdoten.

Hauseingang eines Hochhauses im Würzenbach-Quartier.

Hauseingang eines Hochhauses im Würzenbach-Quartier.

(Bild: mbe.)

Doch bleiben wir bei der Adventsbeleuchtung. Privat ist privat, die Behörden haben hier wenig zu melden. Das städtische «Reglement für die Nutzung des öffentlichen Grunds» gilt nicht in den vier eigenen Wänden. «Laufende» oder blinkende Lämpchen sind deshalb auf dem Balkon oder im Garten erlaubt (siehe Infobox).

Gewisse Quartiere sind fast dunkel

Trotz dieses kreativen Freiraums sind die Städter, so der Eindruck, punkto Weihnachtsdekorationsstimmung und -gelüsten aber eher diskret. Im Einfamilienhaus-Quartier Bellerive/Schlössli beim Verkehrshaus oder im Wesemlin zum Beispiel ist es praktisch dunkel. Ein Stern im Fenster oder eine Tanne mit Lichterkette im Garten ist das höchste der Gefühle. In den grossen Wohnquartieren im Würzenbach, im Tribschen und in Littau herrscht eher Weihnachtsstimmung: Manch einer dekoriert seinen Balkon oder sein Fenster. Weihnachtsmänner sind beliebt, Rentiere mit Schlitten, Rehe und Hasen.

Weihnachtsmann unter Palmen: Ein Garten an der Sternmattstrasse.

Weihnachtsmann unter Palmen: Ein Garten an der Sternmattstrasse.

(Bild: mbe.)

Sternmatt-Bewohner in Festfreude

Am wildesten dekoriert ist die Sternmattstrasse im gleichnamigen Quartier. Dort hat ein Hausbesitzer sein Einfamilienhaus samt Nebengebäuden in ein blinkendes und funkelndes Gesamtkunstwerk verwandelt. Oder in einen einzigen Kitschtempel, doch das ist Geschmackssache. Laufende Rehe, Weihnachtsmänner-Puppen, die am Balkon hinaufklettern, Lampen in allen Farben.

Regeln auf öffentlichem Grund

Für Weihnachtsbeleuchtungen im öffentlichen Raum gelten in Luzern Regeln. Laufende oder blinkende Lichter sind nicht gestattet; mit laufenden Lichtern gemeint sind Pannels mit Leuchtdioden, über die eine Schrift läuft und einem zum Beispiel «Frohe Weihnacht» wünscht. Ausserdem gelten folgende Einschaltzeiten: Frühmorgens darf die Beleuchtung zwischen 6 und 8 Uhr, abends zwischen 18 und 24 Uhr eingeschaltet werden. Im Merkblatt der Stadt dazu sind Private angehalten, sich ebenfalls an diese Zeiten zu halten, um einen «einheitliches Stadtauftritt» zu gewährleisten. Dies gilt in der Zeit vom 27. November bis 4. Januar. Bis Sonntag 18. Januar müssen alle Installationen entfernt sein.

Der Besitzer scheint andere Bewohner der Sternmattstrasse angesteckt zu haben. Weiter oben ist ein modernes Mehrfamilienhaus üppig mit hunderten von Sternen, Lämpchen und Leuchtketten verziert worden. Weiter oben an der Strasse ein Einfamilienhaus, in dessen Garten es ebenfalls viel zu sehen gibt. Weihnachtsmänner unter einer Palme, ein Reh und andere Tiere. Dazwischen spaziert zu abendlicher Stunde der Haushund umher, toleriert aber Besucher.

Am prächtigsten oder kitschigsten – das ist Ansichtssache – ist jedes Jahr die Weihnachtsbeleuchtung des Hotels Seeburg. An den verschiedenen Gebäuden, den Zäunen, Hecken und Bäumen, leuchtet und blinkt es, dass es einem richtig wohl ums Herz wird.

Öffentliche Beleuchtungen brauchen Bewilligung

Weihnachtsbeleuchtungen, die im «öffentlichen Luftraum» angebracht werden, brauchen eine Bewilligung der Stadt. Dies gilt für alle Gewerbebetriebe. Die Geschäfte und Restaurants müssen sich an Regeln halten: Blinkende und laufende Lichter sind verboten (siehe Infobox).

Ein Samichlaus klettert ins Haus

Ein Samichlaus klettert ins Haus

(Bild: mbe.)

«Mit Privaten haben wir in der Regel nur Kontakt, wenn ihre Dekoration alles überstrahlt oder ein verkehrstechnisches Problem sein könnte», sagt Stefan Geisseler von der städtischen Dienststelle Stadtraum und Veranstaltungen. Wenn sich also eine private Beleuchtung auf den öffentlichen Grund auswirke, könnte die Stadt handeln. «Wenn Automobilisten beispielsweise stark abgelenkt werden durch eine grelle Beleuchtung, würden wir Kontakt aufnehmen», sagt Stefan Geisseler. Aktuell gebe es keine solchen Hinweise.

Winter und Weihnacht kombiniert: Balkon an der Würzenbachstrasse.

Winter und Weihnacht kombiniert: Balkon an der Würzenbachstrasse.

(Bild: mbe.)

 

Diese Auswahl ist keinesfalls repräsentativ, und bestimmt haben wir Ihre wunderprächtige Weihnachtsbeleuchtung nicht entdeckt respektive berücksichtigt. Teilen Sie weitere Beispiele mit den zentral+-Lesern (Kommentarfunktion). Oder schreiben Sie, wenn Sie sich über solche Beleuchtungen nerven – vor allem, wenn der Nachbar ein blinkendes «Las Vegas» auf seinem Balkon installiert hat, das Sie beim Schlafen stört.

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