• Startseite
  • Soll der Kanton Zug bei den Fremdbetreuungskosten für Kinder sparen?

  • Dialog

Soll der Kanton Zug bei den Fremdbetreuungskosten für Kinder sparen?

Der Zuger Kantonsrat hat an seiner letzten Sitzung heftig über einen Steuerabzug diskutiert, dessen Anpassung mehr Einnahmen bringen soll; es ging um die Abzüge für die Fremd- oder Eigenbetreuung von Kindern. Die vorberatende Kommission und der Regierungsrat waren der Meinung, dass der «Zuger Finish» mit der Eigenbetreuung – eine Art «Herdprämie» – ersatzlos gestrichen werden sollte. 

Die 6000 Franken für die Fremdbetreuung wollte die Regierung aber beibehalten. Nur bei der externen Betreuung hätten Eltern effektiv einen finanziellen Aufwand. Die Staatswirtschaftskommission wollte beide Abzüge auf 3000 Franken begrenzen – und so den Eigenbetreuungsabzug retten. Zuerst stimmte der Rat teilweise im Sinne des Regierungsrats, er wollte den Eigenbetreuungsabzug nicht abschaffen, begrenzte ihn jedoch auf die Hälfte des Fremdbetreuungsabzugs. Die CVP erreichte jedoch mit einem politischen Manöver, dass ihre Vorstellung sich durchsetzen konnte: Beide Abzüge betragen jetzt noch 3000 Franken. Eltern, welche ihre Kinder auswärts betreuen lassen müssen, werden damit noch mehr zur Kasse gebeten. Die FDP war, wie die CVP, für einen gleich hohen Abzug. FDP-Kantonsrat Peter Letter rechtfertigt den Mehrheitsentscheid, die FDP habe jedoch «eine Kröte schlucken» müssen. ALG-Kantonsrat Andreas Hürlimann ist gegen die Halbierung des Fremdbetreuungsabzugs.

FDP Zug teilt konservatives Familienbild von CVP und SVP nicht

Betreffend der Gleichbehandlung des Fremd- und Eigenbetreuungsabzug haben wir zwei Seelen in der Brust. Es zeichnet sich ab, dass eine Gleichbehandlung der beiden Abzüge wichtig ist, damit die Gesamtvorlage des Entlastungsprogramms eine breite Unterstützung erhält. Dies erachten wir als prioritäres Ziel.

Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, dass die beiden Abzüge gleich hoch bleiben. Mit der Lösung CHF 6‘000 Abzüge für Fremdbetreuung und kein Abzug für Eigenbetreuung wäre der Spareffekt 3.5 Millionen Franken gewesen. Für CVP und SVP scheint der Eigenbetreuungsabzug jedoch eine «heilige Kuh» zu sein. Ein grosser Teil der Zuger Politiker hat in dieser Hinsicht noch ein konservatives Familienbild. Unser Bild der Familienstrukturen und der Arbeitswelt ist ein offeneres.

Deshalb gewichten wir den Fremdbetreuungsabzug grundsätzlich als höher. Die Kürzung beider Abzüge auf 3‘000 Franken ist ein akzeptablen Kompromissbeitrag zum Entlastungsprogramm. Der resultierende Spareffekt ist somit 2.8 Millionen Franken pro Jahr. Wir haben das Ziel, für das Gesamtpaket eine tragfähige Lösung zu finden und schlucken in dieser Fragestellung eine kleine Kröte.

Sympathie hätten wir auch für eine Lösung mit 3‘000 Franken Abzug für Fremdbetreuung und kein Abzug für Eigenbetreuung. Aus Sicht der Steuersystematik sollten Abzüge vornehmlich aufgrund von effektiv entstandenen Kosten erfolgen. Bei der Fremdbetreuung ist dies der Fall, bei der Eigenbetreuung jedoch nicht.

Auch die Zielsetzung, dass es für Familien attraktiver ist, dass beide Partner im Berufsleben aktiv sind, spricht für eine Beibehaltung des Fremdbetreuungsabzuges. Es sollte sich für beide Partner auch finanziell lohnen zu arbeiten. Ein Steuerabzug für Fremdbetreuung ist hierzu ein kleiner Beitrag an die hohen Kosten der externen Kinderbetreuung. Wenn wir dauernd den Fachkräftemangel beklagen und über das Inländer-Potential sprechen, welches wir besser ausschöpfen wollen, dann sollten wir auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dazu schaffen. Der Fremdbetreuungsabzug wäre ein solches Instrument, um diese Rahmenbedingungen positiver zu gestalten.

Nein zur Halbierung des Fremdbetreuungsabzugs

Im Rahmen des Entlastungsprogramms hat der Kantonsrat beschlossen, dass von den Ausgaben für Tagesmütter, Kinderkrippen oder Tagesschulen nur noch 3000 Franken von den Steuern abziehbar sind. Im Gegenzug macht der Kantonsrat Haushalten, die keine Ausgaben für Fremdbetreuung haben, ein Steuergeschenk. Sie sollen einen Abzug von 3000 Franken machen dürfen.

Das ist nicht gerecht und trägt zudem dem Volkswillen nicht Rechnung. Das Zuger Stimmvolk hat die «SVP-Familieninitiative» 2013 mit 56,2 Prozent der Stimmen abgelehnt.

Unser Steuersystem sollte so ausgelegt sein, dass sich ein Zweitverdienst lohnt. Wenn der ganze zusätzliche Lohn in die Steuern und Betreuungskosten fliesst, ist dies ein grober Fehlanreiz. Mit einem Fremdbetreuungsabzug können wir wenigstens einem kleinen Teil dieser negativen Effekte entgegentreten. Denn wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, wird ein höheres steuerbares Familieneinkommen erzielt. Auf dieses höhere Einkommen müssen die Eltern durch die Steuerprogression höhere Steuern zahlen. Ein Fremd-Betreuungskostenabzug ist darum gerechtfertigt.

Eltern mit eigenbetreuten Kindern werden aufgrund des Eigenbetreuungsabzugs bevorzugt. Dies ist aus meiner Sicht ein steuerpolitischer Unsinn und systemfremd: Denn so werden Abzüge gewährt ohne effektiv anfallende Auslagen für die Fremdbetreuung zu haben. Das ist wie wenn man ein Pendlerabzug geltend machen kann, selbst wenn man nicht pendelt.

Mit der steuerlichen Bevorzugung der traditionellen Familien richtet sich der Beschluss des Zuger Kantonsrats gegen die Erwerbstätigkeit beider Elternteile. In der Praxis wirkt sich das vor allem negativ auf die Erwerbstätigkeit von Müttern aus. Dies widerspricht dem in der Verfassung postulierten Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau in Familie, Ausbildung und Arbeit. Und auch volkswirtschaftlich macht es keinen Sinn, gut ausgebildete Frauen vom Arbeitsmarkt fern zu halten.

Mein Fazit ist darum: Ja zu Wahlfreiheit der Kinder-Betreuungsform aber Nein zum systemfremden Eigenbetreuungsabzug und Nein zur Halbierung des Fremdbetreuungsabzugs.