Kanton Luzern will nicht mehr bezahlen

Zukunft der Tixi-Taxi-Bons ungewiss

SP-Kantonsräte haben eine dringliche Anfrage über das mögliche Ende der Tixi-Taxi-Bons eingereicht. Diese vom Kanton und den Gemeinden finanzierten Bons erhielten bisher Personen mit einer Behinderung, welche den öffentlichen Verkehr nicht gut nutzen können. Das Angebot sei jetzt in Frage gestellt.

«Nachdem Pro Infirmis den Vertrag mit dem Kanton Luzern auf Grund ungenügender Finanzierung kündigen will, ist die Zukunft der Tixi-Taxi-Bons ungewiss», schreiben Michael Ledergerber Yvonne Zemp und Urban Sager in einer Mitteilung.

Nach Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssten die Kantone Massnahmen ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. «Es kann nicht sein, dass wegen der angespannten finanziellen Lage Aufgaben der öffentlichen Hand unterfinanziert werden und der eingeschlagene Weg einer inklusiven Behindertenpolitik attackiert wird», so die SP-Kantonsratsmitglieder.

Tixi-Taxi sei eine Erfolgsgeschichte. Für Personen aus dem Kanton Luzern, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Verkehr nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen können, gibt es Gutscheine (Tixi-Taxi-Bons) zur Vergünstigung von Freizeitfahrten. Diese werden von Pro Infirmis im Auftrag von Kanton und Gemeinden abgegeben. Finanziert wurde die Bons bisher vom Kanton und den Gemeinden.

Zukunft der Tixi-Taxi-Bons ungewiss
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1 Kommentar
  • Profilfoto von BeatStocker
    BeatStocker, 21.02.2017, 11:13 Uhr

    MORALISCH BANKROTTER KANTON LUZERN

    Das muss sich Otto Normalluzerner mal vorstellen: nur dreimal pro Monat aus dem Haus! Das ist bittere Realität für rund 1’000 LuzernerInnen mit schweren Behinderungen. Sie erhalten Tixibons im Wert von 150 Franken pro Monat. Das reicht gerade mal für drei Taxifahrten (hin und zurück à durchschnittlich 50 Franken)! Gleichzeitig erarbeitet der Kanton ein Inklusions-Leitbild für Menschen mit Behinderungen. Was für ein grotesker Witz! Was für eine neoliberale Schande! Mobilität ist keine milde Gabe aus der Mitleidskiste, sondern ein Rechtsanspruch der Menschen mit Behinderungen gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (Behig) von 2004 !!), den der Kanton Luzern nach 13 Jahren immer noch nicht einlösen will. Alle LuzernerInnen, die die kranke, behindertenfeindliche Finanzpolitik immer noch unterstützen,  sollen sich schämen,  allen voran die betreffenden Kantonsraete und alle Regierungsraete.

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