Hochhausreglement wird zu reden geben

Zuger Immobilienfirmen blitzen beim Stadtrat ab

Das erste Hochhausreglement der Stadt Zug wird heiss debattiert und zerpflückt. Immobilienfirmen haben Einsprachen bei der Stadt gemacht, berichtet die «Zuger Zeitung». Sie wehren sich gegen die Einschränkungen und wollten an mehr Orten in der Stadt Zug höher und grösser bauen.

Ende Januar hat der Zuger Stadtrat das geänderte Hochausregelement verabschiedet. Es wird im Frühling zur Zweiten Lesung in den Grossen Gemeinderat kommen.  Im August 2016 debattierte der GGR das erste Mal übers Reglement. Er gab der Exekutive daraufhin den Auftrag, die Ausdehnung der Hochhauszonen, die maximal zulässige Höhe der Häuser und die maximal zulässige Grundfläche der Bauten abzuklären.

Es seien fünf Einwendungen mit 24 Anträgen eingegangen, schreibt die «ZZ». So habe die Immobilienfirma Zug Estates Einsprache gemacht, weil die Hochhauszone 1 auf die drei Schnittstellen der Strassenzüge Baarerstrasse, Feldstrasse/Göblistrasse und Gubelstrasse reduziert werden soll. Sie verlange, dass der Perimeter der Hochhauszonen im Zentrum Zugs mit den Verdichtungsgebieten des kantonalen Richtplans in Übereinstimmung gebracht werden solle.

Die Firma möchte ausserdem eine Ausdehnung der Zone nach Osten. Ausserdem ist sie gegen eine Festlegung einer maximalen Grundfläche von 600 Quadratmetern. Das habe auch die Wiag-Falk Immobilien AG in einer Eingabe verlangt.

Der Stadtrat will aber davon nichts wissen. Er beantragt, das Reglement an vier Stellen zu präzisieren und die Einwendungen abzuweisen.

 

 

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