Zug: Polizei ertappt reihenweise Alkoholsünder

72-jährige Autofahrerin stark betrunken erwischt

Nur mit Ausweis: Jugendliche dürfen erst mit 16 Alkohol kaufen. Viele Restaurants und Läden scheint das aber nicht zu stören.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Zuger Polizei hat am Wochenende gleich mehrere alkoholisierte Personen und Drogenkonsumenten aus dem Verkehr gezogen. Sie alle haben nun einen Termin bei der Staatsanwaltschaft. Während der Fasnacht wird die Polizei vermehrt Kontrollen durchführen.

Nicht alle nehmen den Rat der Polzei ernst, nach dem Konsum von Alkohol das Fahrzeug stehen zu lassen und ein Taxi, den öffentlichen Verkehr oder andere Fahrdienstleistungen zu nutzen. Entsprechend gehen den Ordnungshütern immer wieder Drogenkonsumenten ins Netz, die nicht mehr fahren dürften. Dieses Wochenende hat die Polizei in Zug gleich mehrere Personen bei Kontrollen erwischt, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Betrunkener Lenker überfährt Sicherheitslinie

Am Samstagabend um zehn Uhr fiel einer Patrouille auf der Weststrasse in Baar die unsichere Fahrweise einer 72-jährigen Lenkerin auf. Bei der anschliessenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte Alkoholsymptome fest. Die durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.76 Promille auf. Wenige Minuten später konnte an der Gubelstrasse in der Stadt Zug ein 38-jähriger Autofahrer gestoppt werden, der kurz zuvor eine Sicherheitslinie überfahren hatte. Die durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.36 Promille. Beide mussten den Führerausweis abgeben, wie die Zuger Polizei schreibt.

Nochmals etwas später, kurz nach elf Uhr, wurde an der Steinhauserstrasse in Baar eine 72-jährige Lenkerin mit Alkoholsymptomen kontrolliert. Die entsprechende Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.56 Promille. Der Frau wurde die Weiterfahrt verweigert.

Verdacht auf Drogenkonsum

Am Sonntagnachmittag kontrollierten die Einsatzkräfte in Rotkreuz zwei Autofahrer wegen Verdacht auf Drogenkonsum. Bei ihnen wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Führerausweis wurde den beiden Männern im Alter von 21 und 26 Jahren abgenommen.

Die Polizei rät Fahrzeuglenkenden, nach dem Konsum von Alkohol das Fahrzeug stehen zu lassen und ein Taxi, den öffentlichen Verkehr oder andere Fahrdienstleistungen zu nutzen.

Folgende Punkte gibt es laut der Polizei für Autofahrer nach dem Alkoholkonsum zu beherzigen:

  • Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
  • Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie sie vom Fahren ab.

  • Alkohol baut sich

Ausserdem kündet die Polizei ein strengeres Regime während der Fasnacht an: Man werde in sämtlichen Gemeinden des Kantons vermehrt Verkehrskontrollen durchführen.

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