Stadt Zug passt Regeln für günstige Wohnungen an

Topverdiener fallen aus dem Rahmen

Gutbetuchte sollen nicht mehr für eine der günstigen, städtischen Wohnungen in Frage kommen. Das will der Stadtrat mit den neuen Richtlinien gewährleisten, nachdem die alten für viel Kritik sorgten. Neu werden Zuger bevorzugt behandelt.

Nur Zuger mit tiefem Lohn sollen die günstigen städtischen Wohnungen erhalten: Das will die Stadt mit ihren überarbeiteten Richtlinien gewährleisten. Dies, nachdem es Ende 2015 massiven politischen Widerstand gegen die damaligen Regelungen gegeben hat (zentralplus berichtete). Die neuen Regeln treten nun in Kraft, wie die Stadt Zug mitteilt.

Die Richtlinien betreffen die 290 Wohnungen im Besitz der Stadt, die sie günstig vermietet. «Diese Wohnungen wollen wir Mieterinnen und Mietern zur Verfügung stellen, die es sonst schwer hätten, auf dem Markt zahlbaren Wohnraum zu finden», lässt sich Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements der Stadt Zug, in einer Mitteilung zitieren. Um dies sicherzustellen, überarbeitete der Stadtrat die bestehenden Richtlinien zusammen mit den Fraktionschefs des Grossen Gemeinderates.

Tiefere Limite für Einkommen

Neu gilt: Die maximale Einkommenslimite (steuerbares Einkommen) wurde reduziert und beträgt neu das Vierfache des jährlichen Nettomietzinses. Ein Beispiel: Wer eine 4.5-Zimmerwohnung mit einem Nettomietzins von 1900 Franken pro Monat, darf jährlich nicht mehr als 91’200 Franken an steuerbarem Einkommen aufweisen. Das maximale steuerbare Vermögen wurde auf 400’000 Franken heruntergesetzt. Neu werden zudem Mieter bevorzugt, die in Zug geboren sind oder mindestens zehn Jahre in Zug ihren Wohnsitz hatten.

Keine Änderungen gibt es bei der Mindestbelegung. Nach wie vor gilt die Regel «Anzahl Zimmer minus 1», sprich, in einer 4,5-Zimmerwohnung müssen mindestens drei Menschen leben, in einer 3,5-Zimmerwohnung mindestens zwei. Die Richtlinien werden integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Für die preisgünstigen Wohnungen wird eine Warteliste geführt.

Die Kriterien werden mindestens alle drei Jahre kontrolliert. Die Abteilung Immobilien der Stadt Zug führt die Überprüfung der Mietverhältnisse im Laufe dieses Jahres durch. Für Mieter, die über 70-jährig sind, entfällt die Einkommens- und Vermögensgrenze. Sie werden diesbezüglich nur noch einmalig bei Einzug überprüft.

 
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