Wirte sollen Kunden Zeugnis auf Nachfrage zeigen

SP fordert Qualitätssiegel für Luzerner Gastrobetriebe

Matthias Foerster, Zuger Lebensmittelkontrolleur, während der Arbeit am Zuger Bahnhof.

(Bild: zentralplus/bas)

Die SP Kanton Luzern fordert per Postulat, dass wie im Kanton Zug bei Lebensmittelkontrollen eine Qualitätsbescheinigung ausgestellt wird. Die Wirte sollen dabei verpflichtet werden, das Zeugnis ihren Kunden auf Anfrage zu zeigen.

In Luzern werden vom Lebensmittelinspektor immer wieder systematische Hygienemängel wie verschimmelte und verdorbene Produkte bei Kontrollen festgestellt. Die rechtlichen Grundlagen im Kanton verhindern aber, dass der Name der betroffenen Betriebe publik wird (zentralplus berichtete). Die SP fordert den Regierungsrat per Postulat auf, dass bei Lebensmittelkontrollen eine amtliche Qualitätsbescheinigung ausgestellt wird.

Noten für Betriebe

Wie dem Postulat zu entnehmen ist, sollen dabei die Noten «ungenügend», «genügend», «gut», oder «sehr gut» vergeben werden. Das Zeugnis ist dabei öffentlich, die Kunden dürfen es verlangen. Wirte, Bäcker und Metzger sind verpflichtet, das Zeugnis auf Anfrage zu zeigen.

Die SP begründet den Vorstoss damit, dass wenige fehlbare Betriebe eine ganze Branche immer wieder in Verruf bringen und die Konsumentinnen und Konsumenten werden verunsichert. «Qualitätsbescheinigungen informieren die Kunden und geben den Leistungserbringen die Möglichkeit, bei tadellosem Umgang mit Lebensmitteln, dies auch dokumentieren zu können», schreibt Kantonsrätin Marlene Odermatt. Das Vorbild ist dabei der Kanton Zug, schreibt die SP weiter: Seit 2009 werden im Kanton Zug Qualitätsbescheinigungen ausgestellt. Die Bewertungen der Kontrollierten habe sich durch die Massnahme deutlich verbessert.

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