Die Gegner des geplanten Asylzentrums in der Obermühle geben nicht auf. Laut der «Zuger Zeitung» haben die Beschwerdeführer ein Gutachten erstellen lassen. Ein Baujurist komme darin zum Schluss, dass zwei wesentliche Mängel gegen die Rechtmässigkeit der Baubewilligung sprechen.
Der Baarer Gemeinderat hat die Baubewilligung für ein Asylzentrum bereits erteilt. Die Gegner bleiben aber aktiv. Der Anwalt und Beschwerdeführer Jakob Senn habe ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Baujurist Meinrad Huser komme in seinem 17-seitigen Gutachten zum Schluss, dass das Vorgehen der Gemeindebehörden dem kommunalen Recht entspreche.
Es widerspreche jedoch dem kantonalen Recht, schreibt die «ZZ» in ihrem Beitrag. Insbesondere umgehe es das planungsrechtliche dreistufige Verfahren. Es ermögliche eine Bewilligung, die sich nicht auf einen Nutzungsplan inklusive des erforderlichen Sondernutzungsplans, stützen könne. Bauherrschaft und Gemeinderat wollen sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äussern. Die Zuger Baudirektion wird bis März einen Entscheid zuhanden des Regierungsrats fällen.
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