Schläger muss Schweiz verlassen – obwohl er hier aufgewachsen ist
Obwohl er praktisch sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht hat, wird ein 26-jähriger Bosnier in die Heimat seiner Vorfahren zurückgeschickt. Der Schläger zeigte auch nach seiner Verurteilung zu 45 Monaten Freiheitsstrafe keine Zeichen von Besserung und delinquierte munter weiter.
Der Mann war 1991 im Alter von wenigen Monaten im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen. Bereits mit 16 Jahren geriet er mit dem Gesetz in Konflikt. Das ging sieben Jahre so weiter, bis ihn das das Strafgericht Zug 2014 unter anderem wegen mehrfach versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Drohung, Raufhandel, mehrfacher Sachbeschädigung und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten verurteilte.
Aufgrund dieses Urteil widerrief das Amt für Migration des Kantons Zug die Niederlassungsbewilligung des Mannes und befahl ihm, die Schweiz und den Schengenraum zu verlassen.
Kein Veränderung zum Besseren in Sicht
Rückkehr ist zumutbar
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