Das ändert sich 2017 im Kanton Luzern

Höhere Motorfahrzeugsteuern und mehr Schutz für Whistleblower

Das Konsolidisierungsprogramm 2017 bringt nächstes Jahr gewichtige Gesetzesänderungen für den Kanton Luzern. Aber auch sonst gibts einige Neuerungen – etwa bei der umstrittenen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Die Luzerner Staatskanzlei veröffentlichte am Donnerstag einen Überlick über einige Gesetzesänderungen, die kommendes Jahr in Kraft treten.

Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17): Um den Kantonshaushalt zu entlasten, hat der Kantonsrat im Rahmen des KP17 mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. So werden unter anderem die Verantwortung für die nicht durch die Verursacher gedeckten Kosten bei Altlastensanierung den Gemeinden übertragen, die Wohnbaukommission aufgehoben, die Kantonsbeiträge für die Musikschulen reduziert, eine Überschussbeteiligung und Objektschutzbeiträge für die Gebäudeversicherung Luzern eingeführt, die Motorfahrzeugsteuern erhöht, ambulante Leistungen bei sozialen Einrichtungen gefördert und Abgaben für Deponieinhaber eingeführt.

Schutzbestimmungen für Whistleblower: Das Personalgesetz wird mit Bestimmungen zu den Melde- und Anzeigerechten der Angestellten sowie einer Schutzbestimmung im Fall von Whistleblowing ergänzt: Angestellte, die einen Missstand oder eine Unregelmässigkeit melden, dürfen im Arbeitsverhältnis weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. Wirksam ab 1. März.
 
Anpassung Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Drei Jahre nach der Einführung der der Luzerner Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) werden deren Zuständigkeiten und Organisation der Praxis angepasst. Unter anderem werden die Einzelzuständigkeiten ausgebaut und Verfahren vereinfacht. Die Änderung im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist ab 1. Juli 2017 gültig.

Mehr Kompetenzen für Einzelrichter: Um kürzere Verfahren zu ermöglichen, erhalten Luzerner Einzelrichter bei den erstinstanzlichen Gerichten in Strafsachen mehr Befugnisse: Die Kompetenzen werden auf Verfahren mit einem Strafmass von bis zu einem Jahr erweitert. Dies entlastet die Gerichte und ermöglicht kürzere und günstigere Verfahren. Die Teilrevision des Justizgesetzes tritt am 1. April in Kraft.
 
Betreuungs- und Pflegegesetz: Das Pflegefinanzierungsgesetz wurde revidiert und zu einem Betreuungs- und Pflegegesetz ausgebaut. Darin werden neu auch die Bewilligung und die Aufsicht von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, der Versorgungsauftrag der Gemeinden bei der Alterspflege und -betreuung sowie die Pflegeheimplanung geregelt. Die Bestimmungen über die Pflegefinanzierung wurden zudem verfeinert, sodass die Kosten in der Pflege transparenter und damit vergleichbarer werden. Die Gesetzesänderung tritt voraussichtlich am 1. Februar in Kraft.
 
Zentrale Schuladministrationslösung: Per Schuljahr 2019/2020 wird in den Volksschulen  eine neue Softwarelösung eingeführt. Diese ermöglicht nebst allgemeinen administrativen Aufgaben der Schulen auch weitere Funktionen wie etwa statistische Auswertungen. Die Daten der Schülern und der Lehrern werden strukturiert verwaltet und der Datenaustausch vereinfacht. Im Schuljahr 2017/2018 ist in sechs Schulen erst mal ein Pilotbetrieb geplant. Die Ergänzung des Volksschulbildungsgesetzes ist ab 1. Februar gültig.
 

 

Höhere Motorfahrzeugsteuern und mehr Schutz für Whistleblower
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon