Wie weiter nach dem Scheitern des Sparpakets?

Zuger Regierungsrat brütet über Finanzen

Der Zuger Regierungsrat hat sich intensiv mit den Kantonsfinanzen auseinandergesetzt. In einer dreitägigen Klausur hat er in einer ersten Lesung das Projekt «Finanzen 2019» beraten. Ausserdem hat er erste Vorgaben für ein Sparpaket 2018 definiert.

Drei Tage hat der Zuger Regierungsrat die Finanzen und vor allem die Massnahmen zur Vermeidung struktureller Defizite unter die Lupe genommen. Bei dieser Auslegeordnung wurden gemäss einer Mitteilung unter anderem die Projekte Finanzen 2019 und das Sparpaket 2018 behandelt. Gleichzeitig hat sich die Regierung auch mit der Reform der Unternehmenssteuer auseinandergesetzt.

Finanzen 2019: 100-Milionen-Entlastung

 

Der Regierungsrat hat das Grossprojekt Finanzen 2019 in einer ersten Runde geprüft und den weiteren Prozess festgelegt. Das Projekt soll die Staatskasse letztlich um rund 100 Millionen entlasten. In seiner Klausur hat er dabei unter anderem eine Fülle von Sparmassnahmen analysiert. Diese Massnahmen umfassen alle Bereiche der kantonalen Verwaltung und der staatlichen Leistungen. Gleichzeitig sind auch fiskalische Massnahmen enthalten. Im Rahmen einer systematischen Auslegeordnung wird der Regierungsrat anfangs des nächsten Jahres die Schwerpunkte setzen und bis im Frühling die definitive Auswahl der Massnahmen treffen.

Sparpaket 2018: Viele Massnahmen bleiben

 

Zwar haben die Stimmbürger das zweite Paket des Entlastungsprogramms Ende November 2016 abgelehnt (zentralplus berichtete). Die Analyse des Resultats zeigt indes, dass viele Massnahmen unbestritten waren. Deshalb wird der Regierungsrat im nächsten Frühling eine neue Version mit eben diesen unbestrittenen Sparmassnahmen vorlegen, die danach im Kantonsrat behandelt wird. Ziel ist es, dieses Sparpaket ab 2018 zu verwirklichen. zentralplus warf in diesem Zusammenhang bereits die Frage auf, wie es mit den Spar-Gegner weitergeht.

Wirkung der USR III auf den Terminplan

Der Regierungsrat hat die kantonalen Finanzprogramme auch vor dem Hintergrund der nationalen Unternehmenssteuerreform geprüft. Diese USR III, die anfangs 2017 an die Urne kommt, muss bei einem Ja des Souveräns ab 2019 auf kantonaler Ebene umgesetzt werden. Allerdings ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar, wie die Umsetzung aussieht und wie sie die anderen Projekte beeinflusst. Deshalb wird der Regierungsrat im ersten Quartal des nächsten Jahres die Terminplanung aller Projekte prüfen und allenfalls anpassen. Betroffen dürfte vor allem das Projekt Finanzen 2019 sein, das aufgrund der komplexen Ausgangslage wohl erst ein Jahr später, also ab 2020 realisiert werden kann.

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