Regierungsrat legt neues Gesetz vor

Schutz vor Pädophilen: Zug will Mitarbeiter überprüfen

Kantonale Angestellte, die in ihrer Arbeit mit Kindern zu tun haben, sollen künftig überprüft werden dürfen.

(Bild: fotolia.de)

Die Zuger Regierung will genauer hinschauen, wenn es um das Risiko von pädosexuellen Übergriffen geht. Wer beim Kanton Zug mit Kindern arbeitet, soll neuerdings hinsichtlich Vorstrafen überprüft werden. Aber auch bei anderen Angestellten will der Regierungsrat Abklärungen ermöglichen.

Angestellte des Kantons Zug werden genauer unter die Lupe genommen. Der Zuger Regierungsrat will bei bestimmten Mitarbeitern prüfen, ob sie für ihre Stelle geeignet sind. Er legt dem Kantonsrat das teilrevidierte Personalgesetz vor, das Eignungsprüfungen sicherheitstechnischer, medizinischer und anderer Art ermöglicht.

Wie der Kanton Zug mitteilt, sollen Mitarbeitende anhand von Straf- oder Betreibungsregisterauszügen auf ein mögliches Sicherheitsrisiko für den Kanton oder Dritte hin überprüft werden. Damit trage der Entwurf auch einem parlamentarischen Vorstoss von Thomas Werner (SVP) Rechnung. Dieser fordert zum Schutz der Kinder vor pädosexuellen Übergriffen, dass Mitarbeitende, die mit Kindern arbeiten, nur nach Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges angestellt werden.

Einschlägige Vorstrafen müssten gemäss dem neuen Gesetz zwingend eine Anstellung verunmöglichen oder eine Kündigung zur Folge haben. Betroffen wären beispielsweise Lehrkräfte oder Betreuungspersonen in Kinderheimen. Der Regierungsrat hat den Kreis der überprüfbaren Personen auf weitere Mitarbeitende ausgedehnt – was im Vernehmlassungsverfahren verschiedentlich kritisiert wurde. Überprüfbar seien auch Mitarbeitende, die mit anderen besonders schutzbedürftigen Personen als Minderjährigen beruflichen Kontakt haben.

Polizisten müssen Verfahren melden

Auch Mitarbeitende, die eine besondere finanzielle Verantwortung tragen, eine Kaderposition inne oder verwaltungsweit Zugang auf Informatikmittel haben, sind von möglichen Checks betroffen. Schliesslich sollen auch «gewisse Mitarbeitende der Polizei, Justiz oder des Straf- und Massnahmenvollzugs» überprüft werden.

Für Letztere sieht der Entwurf zudem eine Meldepflicht vor: Sie müssen die vorgesetzte Stelle umgehend informieren, wenn gegen sie eine Strafuntersuchung wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet wurde. Setzt eine Funktion Gesundheit oder bestimmte andere Eigenschaften der Bewerbenden oder Mitarbeitenden voraus, kann eine medizinische oder andere Eignungsprüfung angeordnet werden. Diese Eignungsprüfungen können sowohl vor als auch während der Anstellung vorgenommen werden, wie aus der Mitteilung hervor geht.

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